Änderungsvertrag: Was es beim Änderungsvertrag zu beachten gilt
Mit einem Änderungsvertrag kann von den Vertragsparteien der Inhalt eines bestehenden Vertrages abgeändert werden, um ihn an eine neue Situation anzupassen oder um ihn zu ergänzen und zu verbessern.
Wie ist der Änderungsvertrag gesetzlich geregelt?
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Änderungsvertrages gibt es nicht. Die Änderung unterliegt demnach der sog. Vertragsautonomie (Vertragsfreiheit) und ist allein vom Wollen der Vertragsbeteiligten abhängig.
In welcher Form kann ein Änderungsvertrag abgeschlossen werden?
Es ist kein Formzwang gegeben, was bedeutet, dass Änderungsverträge grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden können, wovon aus Beweisgründen jedoch abzuraten ist.
Änderungen eines schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen jedoch ebenfalls der Schriftform, sofern die Änderungen nicht unerheblich sind.
Kann der Änderungsvertrag nachträglich geändert werden?
Nicht möglich ist die einseitige Vertragsänderung, da Verträge mit dem geschlossenen Inhalt beiderseitig einzuhalten sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Anspruch auf eine Vertragsanpassung. Der häufigste Fall ist dabei die Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die selbstständigen Kooperationsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline.