Kündigungsbestätigung anfordern: Muster und Tipps

Die sogenannte Kündigungsbestätigung ist ein Nachweis des Zugangs, insbesondere des Zeitpunkts des Zugangs. Sie soll belegen, dass das Kündigungsschreiben in den Wirkungsbereich des Adressaten gelangt ist – sprich, dass er es erhalten hat. Eine Kündigungsbestätigung anzufordern ist deshalb sinnvoll, da Sie als Kündigender die Beweislast tragen. Behauptet Ihr Gegenüber, keine Kündigung erhalten zu haben, müssen Sie im Zweifel das Gegenteil nachweisen können.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Kündigungsbestätigung: Das Wichtigste im Überblick

Warum sollte ich eine Kündigungsbestätigung anfordern?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung ist nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird. Die Kündigung muss dafür lediglich zugegangen sein – und zwar gemäß § 623 BGB in Schriftform und handschriftlich unterschrieben.

Egal ob Arbeitsvertrag,Mietvertrag oder Handyvertrag: Wenn Sie ordnungsgemäß und fristgerecht kündigen, muss Ihr Vertragspartner – sei es der Arbeitgeber, der Vermieter oder das Telekommunikationsunternehmen – die Kündigung akzeptieren. Bestätigen muss er sie allerdings nicht.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich aus folgendem Grund um die Bestätigung des Kündigungszugangs zu bitten: Als Kündigender tragen Sie die Beweislast. Wenn Ihr Gegenüber also behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben, müssen Sie nachweisen können, dass sie zugegangen ist.

Tipps und Muster: Wie bitte ich um eine Kündigungsbestätigung?

Wenn Sie Ihrem Chef die Kündigung überreichen, sollten Sie ihn umgehend um eine schriftliche Bestätigung des Zugangs bitten. Lassen Sie sich dabei auch etwaige Fristen und das Datum des letzten Arbeitstags bestätigen, so dass es im Nachhinein nicht zu Komplikationen kommt. Dies ist ganz formlos mündlich möglich. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber auch schon im Kündigungsschreiben schriftlich um die Kündigungsbestätigung bitten. Ein einfacher Zweizeiler genügt:

„Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des letzten Arbeitstags schriftlich zu bestätigen.“

Weitere hilfreiche Tipps und Mustervorlagen finden Sie hier: Wie schreibe ich eine Kündigung?

Eine weitere Möglichkeit ist, das Kündigungsschreiben einfach in zweifacher Form auszudrucken. Eines überreichen Sie dann Ihrem Gegenüber und auf dem zweiten lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung schriftlich quittieren. Wenn Sie die Kündigungsbestätigung darauf schon vorformulieren, muss Ihr Vertragspartner nur noch unterschreiben. Dies könnte beispielsweise so aussehen:

„Hiermit bestätige ich, die Kündigung am [Datum des Kündigungszugangs] erhalten zu haben. Der letzte Arbeitstag fällt auf den [Datum des letzten Arbeitstags].“

Tipp: Datum ersetzen

Bei Mietverträgen können Sie das Datum des letzten Arbeitstages einfach durch das Datum ersetzen, mit dem das Mietverhältnis endet.

Kündigender hat kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung

Beachten Sie allerdings, dass Sie als Kündigender kein pauschales Recht auf eine Kündigungsbestätigung haben. Sie können Ihren Chef, Vermieter oder sonstigen Vertragspartner also nicht dazu zwingen, Ihnen den Erhalt des Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen.

Als alternative Absicherung können Sie einen neutralen Zeugen heranziehen, wenn Sie Ihrem Vertragspartner das Kündigungsschreiben überreichen. Dieser sollte nicht nur die Übergabe des Schriftstücks bestätigen können, sondern muss auch mit dessen Inhalt vertraut sein. So können Sie vermeiden, dass Ihr Gegenüber behauptet, zwar ein Schreiben von Ihnen erhalten zu haben, dass es sich dabei jedoch nicht um die Kündigung handelte.

Auch der Versand der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist sinnvoll, da der Adressat den Empfang hierbei bestätigen muss. Auch hier bleibt aber die Gefahr, dass Ihr Vertragspartner behauptet, dass in dem Umschlag gar kein Kündigungsschreiben enthalten war. Ziehen Sie deshalb wieder einen neutralen Zeugen hinzu, der mit dem Inhalt des Schriftstücks vertraut ist und den Versand bestätigen kann.


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