Arbeitgeber: Rechte & Pflichten

Wer einem anderen Arbeit gibt, ist Arbeitgeber – so banal diese Aussage auch klingt, vereinfacht trifft sie den Kern der Sache. Doch es gibt noch mehr, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Wer genau kann alles Arbeitgeber sein? Welche Gesetze sind für mich als Arbeitgeber wichtig? Welche Rechte habe ich? Und welche Pflichten muss ich erfüllen?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste im Überblick:

Definition: Wer ist Arbeitgeber?

Vereinfacht ausgedrückt: Jeder, der einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt, ist Arbeitgeber. Das gilt auch, wenn die Beschäftigung nur vorübergehend ist.
Der Wortlaut im Arbeitsschutzgesetz definiert noch genauer, wer alles Arbeitgeber sein kann. Dort heißt es:

„natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften“ (§ 2 Abs. 3 ArbSchG) können Arbeitgeber sein.

Es muss demnach nicht zwingend eine natürliche Person, also ein Mensch, als Arbeitgeber auftreten. Auch beispielsweise GmbHs oder Vereine können Arbeitgeber sein.

Ein wenig komplexer wird es bei Leiharbeitsverhältnissen: Dabei gilt derjenige als Arbeitgeber, der die Arbeitskraft des bei ihm beschäftigten Arbeitnehmers an ein Drittunternehmen ausleiht.
Die Leiharbeitsfirma ist also der Arbeitgeber, auch wenn der Arbeitnehmer die Arbeit bei einem anderen Unternehmen ausübt. 

Ein Beispiel: Herr Hagen ist als Leiharbeiter bei der Leiharbeitsfirma LAF angestellt. Eine große Supermarktkette benötigt Arbeitskräfte, die bei der Inventur in ihrem Lager aushelfen. Herr Hagen wird von LAF befristet an die Supermarktkette verliehen.
Er arbeitet damit zwar aktuell im Lager der Supermarktkette, sein Arbeitgeber ist aber weiterhin die Leiharbeitsfirma LAF.

Die Details eines solchen Leiharbeitsverhältnisses sind im Arbeitsvertrag und im Überlassungsvertrag festgelegt.

Welche Gesetze sind für mich als Arbeitgeber relevant?

Für Sie als Arbeitgeber ist vor allem das Arbeitsrecht von Interesse. Unter diesem Überbegriff sind viele verschiedene Gesetze gesammelt, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.

Das Arbeitsrecht ist hierarchisch aufgebaut. Grundsätzlich gilt: Das höhere Recht zählt. Erlässt zum Beispiel die EU eine neue Richtlinie, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen. Genauso überwiegt das bundesweit gültige Arbeitsrecht nachfolgende Rechtsbereiche, Vereinbarungen und Regelungen.
Auf der untersten Stufe dieser Hierarchie steht der individuelle Arbeitsvertrag. Er kann Einzelheiten festlegen, muss dabei aber den übergeordneten Gesetzen und beispielsweise auch Tarifverträgen entsprechen.

Gut zu Wissen: Weitere relevante Gesetze für Arbeitgeber

Neben den Gesetzen im Arbeitsrecht können für Sie als Arbeitgeber auch noch andere Gesetze wichtig sein. Dazu gehören zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitsgerichtsgesetz.  

Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber haben Sie zum Beispiel folgende Rechte:

  • Art der Arbeit festlegen
    Sie als Arbeitgeber können die Aufgaben und Einsatzbereiche des Arbeitnehmers vorgeben.
  • Ort der Arbeit festlegen
    Sie als Arbeitgeber können den Arbeitsort bestimmen.
  • Zeit der Arbeit festlegen
    Im Arbeitsvertrag können Sie zum Beispiel die Wochenstundenzahl, die Kernarbeitszeit oder Ähnliches festlegen.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

Ihre Hauptpflicht als Arbeitgeber ist die Lohnzahlungspflicht. Damit ist jedoch nicht nur die Bezahlung an sich gemeint, sondern es gehen auch weitere Pflichten damit einher, wie zum Beispiel die pünktliche Bezahlung, die Abgabe von Steuern und die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall.


Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Arbeitgeber zahlt Lohn spät und nur teilweise: Welche Rechte habe ich?


Außerdem haben Sie als Arbeitgeber noch sogenannte Nebenpflichten. Das sind beispielsweise:

  • Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer
    Als Arbeitgeber müssen Sie für den „Schutz von Leben und Gesundheit“ (§ 618 BGB) Ihrer Mitarbeiter sorgen.
    Dazu gehören zum Beispiel notwendige Sicherheitsunterweisungen.
  • Bereitstellen von Arbeitsgeräten und -material
    In der Regel sind Sie als Arbeitgeber dafür zuständig, alles Notwendige bereitzustellen, was die Arbeit erfordert. Allerdings sind hierbei Ausnahmen möglich.

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