FTI-Insolvenz: Die wichtigsten Informationen für Reisende

Telefonische Rechtsberatung für Kunden der KS/AUXILIA

Stand: 16.07.2024 12:41 Uhr

FAQ zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH: Was Reisende jetzt wissen müssen

Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Europas drittgrößter Reisekonzern, Insolvenz angemeldet und für viele Reisende platzt damit der Traum vom Sommerurlaub. Was müssen Reisende beachten, die ihren Urlaub noch nicht angetreten haben? Wie geht es für Urlauber:innen weiter, die bereits mit FTI unterwegs sind? Das folgende FAQ klärt die wichtigsten Fragen zur Lage.


Wo finden FTI-Kunden Informationen?

FTI hat eine Hotline für Betroffene der Insolvenz eingerichtet: +49 (0)89 710 45 14 98. Außerdem hat die FTI-Touristik GmbH eine Support-Website mit Informationen für Reisende bereitgestellt.

 

Wann können FTI-Kunden mit Entschädigungen rechnen?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) plant, Kunden und Kundinnen des insolventen Reiseveranstalters FTI bis zum Herbst zu entschädigen. Der DRSF schützt Verbraucher:innen, die Pauschalreisen gebucht haben und unter anderem von der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH betroffen sind. Wann genau mit den Auszahlungen zu rechnen ist, teilte die Sprecherin des DRSF nicht mit.

Entschädigungen soll es für insgesamt 250.000 Pauschalreisen geben, die FTI vor Reiseantritt stornieren musste. Hinzu kämen Erstattungen für weitere 60.000 Pauschalreisende, die ihre Reise zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits angetreten hatten. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um ihre Reisen fortzusetzen, könnten ebenfalls erstattet werden. Die Sprecherin des Fonds äußerte sich nicht zur Höhe der Entschädigungssumme.

 

Welche Anbieter und Reisemarken der FTI sind betroffen?

Die Insolvenz betrifft alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dazu zählen folgende Marken:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
  • 5vorFlug in Deutschland
  • BigXtra GmbH
  • die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI und Cars and Camper

Reisende konnten die betroffenen Leistungen auf folgenden Wegen buchen:

  • in Reisebüros
  • auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck etc.
  • auf den FTI-Buchungsplattformen fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de etc.

Nicht betroffen sind bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours) gebuchte Leistungen, bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Von der Insolvenz auch nicht betroffen sind über die Online-Buchungsportale (fti.de, fti.at, fti.ch, 5vorflug.de, oder www.sonnenklar.tv) gebuchte Reisen, die kein Angebot der oben genannten, von der Insolvenz betroffenen Marken waren.

 

Was ist mit gebuchten Pauschalreisen, die noch nicht angetreten wurden?

Alle über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebuchten Pauschalreisen, mit Abflugdatum von Freitag, 07.06.2024 bis einschließlich Freitag, 05.07.2024, die noch nicht angetreten wurden, wurden bereits storniert. Auch ab dem 6.07.2024 musste FTI inzwischen alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen absagen (zur Pressemeldung). Über FTI Voyages S.A.S gebuchte Reisen können auf eigenen Wunsch bis zum 31. Juli 2024 kostenlos storniert werden.

Allerdings greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der bereits geleistete Zahlungen erstattet. Der DRSF wird sich mit betroffenen Verbraucher:innen in Verbindung setzen, sobald der Reiseanbieter die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.

 

Was müssen Reisende beachten, die touristische Einzelleistungen über FTI gebucht haben?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gilt ausschließlich für Pauschalreisen. Reine Hotelbuchungen oder andere Einzelleistungen wie Flüge, Mietwagen oder Ausflüge, die über FTI oder 5vorFlug gebucht wurden, sind nicht durch den Fonds geschützt. Reisende können allerdings versuchen, geleistete Zahlungen über die Insolvenztabelle zurückzufordern. 

Zunächst sollten sich Reisende allerdings mit dem jeweiligen Veranstalter in Verbindung setzen und abklären, ob die Leistungen noch durchführbar sind.

Einzelleistungen, die über andere Reiseanbieter gebucht wurden, sind nicht von der Insolvenz betroffen.

 

Kann man Reisen umbuchen?

Wenn Reisen aufgrund der Insolvenz von FTI abgesagt wurden, besteht keine Möglichkeit der Umbuchung. Reisende haben nur die Möglichkeit, bei anderen Reiseveranstaltern neu zu buchen und sich die bereits geleisteten Zahlungen für die ausgefallene Reise über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erstatten lassen.

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