Corona-Virus: Infos für Betroffene, Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Aktuelle Nachrichten und Urteile rund um die Corona-Pandemie

FAQ: Was Geimpfte jetzt wissen müssen

Rund 74% der Deutschen sind vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Damit erfüllen sie sowohl die Voraussetzungen für 3G als auch für 2G. Doch ab wann bin ich vollständig geimpft? Wie lange gilt der Impfstoff? Und wann gelte ich als geboostert? Wir klären die wichtigsten Fragen für Geimpfte.

Wann gelte ich als vollständig geimpft?

Den vollständigen Impfschutz erreichen Sie 14 Tage nach der 2. Impfung.
Welchen Impfstoff Sie bekommen haben ist dabei egal. Wenn Sie mit Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie seit Mitte Januar 2022 ebenfalls 2 Impfdosen für den vollständigen Impfschutz. Für die 2. Impfung wird dann ein mRNA-Impfstoff empfohlen: unter 30 Jahren BioNTecht/Pfizer, ab 30 Jahren Moderna.

Welche Regeln gelten für Geimpfte?

Durch die Impfung erfüllen Sie eines der Gs in 3G und 2G. Wo diese Beschränkungen gelten, bekommen Sie also Zutritt. Wo welche Beschränkung gilt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Prüfen Sie dazu die Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Wie kann ich nachweisen, dass ich geimpft bin?

Ihre Impfung können Sie mit einem digitalen Impfnachweis belegen.
Einen Ausdruck mit dem entsprechenden QR-Code erhalten Sie direkt nach der Impfung zum Beispiel beim Arzt oder im Impfzentrum. Sie können aber auch in vielen Apotheken einen digitalen Nachweis erstellen lassen, wenn Sie dort Ihren gelben Impfpass vorlegen.
Achtung: Der gelbe Impfpass allein gilt in einigen Bundesländern nicht mehr als ausreichender Nachweis.
Die wichtigsten Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie lange gelte ich als vollständig geimpft?

Für den digitalen Impfnachweis gilt seit 1. Februar 2022 eine Gültigkeitsdauer von 9 Monaten. Wenn Sie geboostert wurden, gilt der Nachweis bislang unbegrenzt.

Wann gelte ich als geboostert?

Als geboostert gelten Sie, wenn Sie eine 3. Impfdosis zur Auffrischung erhalten haben. Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt einen Abstand von 3 Monaten zwischen 2. Und 3. Impfung. Anders als bei den ersten beiden Impfdosen brauchen Sie keine Wartezeit zu beachten. Sie gelten direkt nach der dritten Impfung als geboostert.

Welche Regeln gelten für Geboosterte?

Wenn Sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bekommen Sie Zutritt zu Veranstaltungen mit 3G und 2G. Gilt 2G+, können Sie in der Regel auf den Testnachweis verzichten.

Ich bin geimpft und hatte bereits eine Corona-Infektion. Welche Regeln gelten für mich?

Wenn Sie geimpft und genesen sind, kommt es darauf an, wo Sie leben. Denn in manchen Bundesländern gelten Sie mit zwei Impfdosen und einer überstandenen Infektion als geboostert, in anderen nicht. Auch in diesem Fall gilt: Prüfen Sie die Regeln in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Infos für Geimpfte: Das sollten Sie jetzt wissen!