Single View for Judgment

Title Vorgesetzter lässt Arbeitszeitnachweise fälschen
Date 03-09-13
Teaser Ein leitender Angestellter, der seine Mitarbeiter vorzeitig Feierabend machen lässt, ohne dazu berechtigt zu sein, riskiert das notwendige Vertrauen der Unternehmensführung.
Text

Ein leitender Angestellter, der seine Mitarbeiter vorzeitig Feierabend machen lässt, ohne dazu berechtigt zu sein, riskiert das notwendige Vertrauen der Unternehmensführung. Der Bruch mit dem Arbeitgeber ist irreparabel, wenn der Vorgesetzte die Untergebenen auch noch anweist, ihre Fehlzeiten mit falschen Angaben bei den täglichen Stundennachweisen zu kaschieren. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt (Az. 10 Sa 6/13).

Zwei diensthabende Radartechniker eines für das US-Militär in der Westpfalz tätigen internationalen Serviceunternehmens wurden von ihrem Chef bereits fast drei Stunden vor Feierabend nach Hause geschickt. An jenem Tage war es zu einem Stromausfall gekommen, so dass die Männer nach Ansicht ihres Vorgesetzten sowieso nicht mehr gebraucht wurden, weil bis zum Schichtende der Komplex zur Vermeidung von Schäden an den Radaranlagen nicht mehr hätte eingeschaltet werden dürfen. Sie rechneten allerdings volle acht Arbeitsstunden ab - auf Anweisung des Chefs, der ihre Zeiterfassungskarten gegenzeichnete.

Wobei sich bei einer Überprüfung des Vorgangs später herausstellte, dass das kein Einzelfall war, sondern der "großzügige" Vorgesetzte in einem Meeting einen Monat zuvor ein eigenes "Bereitschaftsschichtmodell" kreiert hatte. In selbstherrlicher Großzügigkeit gestattete den Mitarbeitern nunmehr, den Arbeitsplatz früher zu verlassen, ohne die festgelegte Arbeitszeit einzuhalten. Sie mussten sich nur noch telefonisch bereithalten - und sollten, wenn ihre Abwesenheit auffiele, ausdrücklich angeben, auf einem anderen Betriebsgelände tätig gewesen zu sein. Denn die eigentliche Unternehmensführung war nicht eingeweiht.

Laut Mainzer Richterspruch ein Verhalten, das "an sich" geeignet ist, den Chef-Radartechniker sofort zu entlassen. "Schon der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen eine korrekte Dokumentation seiner vom Arbeitgeber nur schwer direkt zu kontrollierenden Arbeitszeit ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke. Dies gilt sowohl für das Manipulieren einer Stempeluhr als auch für die Fälschung von Stundennachweisen.

Wobei sich die Funktion eines Vorgesetzten dabei nicht nur im geforderten Vorbild erschöpft. Vielmehr ist das Management des Gesamtunternehmens arbeitsorganisatorisch darauf angewiesen, dass er die Arbeitsstunden der ihm unterstellten Radartechniker korrekt auf den Zeiterfassungskarten bestätigt. Wobei es schon einen Unterschied macht, ob sich die Radartechniker während ihrer Schicht tatsächlich auf dem Gelände oder zu Hause aufhalten. Laut Vertrag mit der US-Air-Force hat sich das Unternehmen nämlich verpflichtet zu gewährleisten, dass seine Techniker innerhalb von maximal 30 Minuten nach der Meldung eines technischen Ausfalls darauf reagieren können.

Back to list

Arbeitsrecht: Persönliche Rechtsberatung vom Anwalt

  • Einfach und verständlich
  • Ohne Termin
  • Rechtssicher
*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.