Schadensfall: Wann zahlt die Versicherung?

Im Alltag kann ganz schnell etwas passieren: im Haus einer Freundin ist Ihnen etwas zu Bruch gegangen, Sie haben sich verletzt oder beim Ausparken sind Sie am nächsten Auto hängengeblieben. Für all das gibt es Versicherungen. Doch was ist ein Schadensfall? Und was müssen Sie tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Schadensfall?

Einfach ausgedrückt ist ein Schadensfall das Eintreten eines Ereignisses, das versichert ist. Um welche Art von Schaden es sich handelt (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) ist dabei zunächst unwichtig. Ein Schadensfall kann auch als Leistungs- oder Versicherungsfall bezeichnet werden.

Lappalie oder ein Fall für die Versicherung: Wann muss ich einen Schadensfall melden?

Haben Sie zum Beispiel einen potentiellen Fall für die Haftpflichtversicherung, gilt es abzuwägen. Lohnt es sich, die Versicherung einzuschalten oder ist es vielleicht sogar besser, den entstandenen Schaden selbst zu bezahlen? Denn wenn es sich um einen geringen Schaden handelt, ist es durchaus eine Überlegung wert, die Kosten selbst zu tragen.
Gerade, wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbeteiligung haben kann es für Sie günstiger sein, selbst für die Kosten aufzukommen. 

Ein Beispiel: Sie stoßen auf dem Supermarktparkplatz mit der Autotür gegen ein benachbartes Auto. Der Lackschaden am anderen Fahrzeug ist gering, die Reparatur kostet rund 150 Euro. Ihre Haftpflichtversicherung hat einen Selbstbehalt von 200 Euro.

In diesem Fall sollten Sie in Betracht ziehen, die Schadenssumme selbst zu bezahlen. Melden Sie sehr viele Schäden, kann Ihnen die Versicherung Ihnen im schlechtesten Fall sogar kündigen. Doch gerade bei größeren Schäden ist es ratsam, die Versicherung einzuschalten. Auch, wenn Sie die Dimension des Schadens noch nicht endgültig einschätzen können, sollten Sie den Schaden melden.

Das müssen Sie im Schadensfall tun

Das Wichtigste im Schadensfall: Melden Sie den Schaden umgehend der Versicherung. Offiziell lautet die Vorgabe, einen Schaden „Ohne schuldhaftes Verzögern“ anzuzeigen.

Meldefristen

In der Regel haben Sie drei Tage, maximal eine Woche Zeit  um einen Schaden zu melden. Die genauen Meldefristen hängen aber von Ihrer Versicherung ab. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt und tragen dauerhafte Schäden davon, kann sich diese Frist auch verlängern.

Die reine Information, dass es einen Versicherungsfall gibt, genügt aber nicht. Sie müssen Ihrem Versicherer detailliert schildern, was passiert ist. Dafür müssen Sie eine Unfallanzeige abgeben. Darin sind alle wichtigen Punkte aufgelistet, zum Beispiel:

  • Genauer Zeitpunkt
  • Unfallhergang
  • Beteilligte Personen
  • Eventuelle medizinische Behandlungen

Eine gute Orientierung, was alles in die Unfallanzeige gehört, geben Ihnen die sogenannten W-Fragen:

  • Wer?
  • Wann?
  • Was?
  • Wo?
  • Wie?
  • Warum?

Wie wird ein Versicherungsfall abgewickelt?

Haben Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen an Ihre Versicherung weitergeleitet, müssen Sie zunächst abwarten. Die Versicherung prüft dann, ob es sich tatsächlich um einen Leistungsfall handelt und sie entstandene Kosten übernimmt.  Dabei wird geprüft, ob der Unfall generell von der Versicherung abgedeckt ist. Unter Umständen wird auch ein externer Gutachter hinzugezogen.

Beweislast: Wer muss einen Versicherungsfall beweisen?

Zunächst müssen Sie als Versicherter beweisen, dass der vorliegende Fall in den Bereich der Versicherung fällt. Diese Art des Beweises nennt man „primäre Risikobegrenzung“. Im oben genannten Beispiel der Autotür müssten Sie als Versicherter beweisen, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat und die Versicherung den Schaden bezahlen muss. Das können Sie zu einem großen Teil schon erledigen, indem Sie die Unfallanzeige gewissenhaft ausfüllen.

Vermutet die Versicherung dagegen, dass Sie den entstandenen Schaden nicht bezahlen muss, liegt die Beweislast bei ihr (sekundärer Risikoausschluss). Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihre Versicherung den Verdacht hat, dass Sie das  Auto aus dem Beispiel oben absichtlich beschädigt haben. Doch die Versicherung muss Ihnen das auch nachweisen können.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schadensfall

  • Wann verjährt ein Schadensfall?

    Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt drei Jahre nach Abschluss des betreffenden Kalenderjahres. Passiert der Schaden also im Juni 2020, besteht der Anspruch auf Schadensersatz bis zum 31.12.2023. In dieser Zeit kann ein Schaden auch an die Versicherung gemeldet werden.

    Aber Achtung: Sobald Sie von dem Schaden erfahren, müssen Sie die Meldefristen bei der Versicherung beachten.

  • Was passiert, wenn ich in der Wartezeit auf meine Versicherung einen Versicherungsfall habe?

    Manche Versicherungen haben eine Wartezeit oder auch Karenzzeit, bis der Versicherungsschutz greift. Diese Wartezeit gibt es vor allem, damit eine Versicherung nicht abgeschlossen wird, wenn sich bereits ein Schadensfall ankündigt. Gängig sind solche Wartezeiten zum Beispiel bei Rechtschutzversicherungen.

    In dieser Zeit übernimmt eine Versicherung in der Regel keine Kosten.

  • Kann ich eine Versicherung auch nachträglich abschließen?

    Ja. Es gibt Versicherungen, die auch rückwirkend funktionieren. Dann liegt der Start des Versicherungsschutzes vor dem Vertragsbeginn. Diese Art der Versicherung nennt man „Rückwärtsversicherung“.

    Aber: Nur weil die Versicherung rückwirkend gilt, muss sie nicht zwingend einen Schaden übernehmen. Haben Sie also einen potentiellen Versicherungsfall und schließen dann eine Rückwärtsversicherung ab, kann es sein, dass Sie trotzdem auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben.