Kfz-Steuer (2024): Einfach berechnen mit der Tabelle

Die Kfz-Steuer ist in Deutschland Pflicht für alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind und gilt beispielsweise auch für Anhänger. 2021 wurden CO- Emission und Spritverbrauch bei der Berechnung der Kfz-Steuer für neuzugelassene Wagen noch stärker gewichtet. Je klimafreundlicher ein Fahrzeug ist, umso niedriger fällt sie aus. Hoch motorisierte Autos mit höherem Schadstoff- und COAusstoß werden steuerlich entsprechend stärker belastet, um beim Neuwagenkauf Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge zu schaffen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Kfz-Steuer: Das Wichtigste Im Überblick

Erhöhung der CO2-Abgabe auf Sprit zum 01. Januar 2024

Im Januar 2023 sollte die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft treten. Aufgrund der hohen Energiekosten hatte die Bundesregierung diesen Schritt jedoch um ein Jahr verschoben und der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid blieb im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro. 

Zum 01. Januar 2024 wurde der Preis für eine Tonne CO2 nicht wie geplant auf 35 Euro angehoben, sondern auf 45 Euro. Das bedeutet eine Erhöhung pro Liter Diesel von rund 4,7 Cent oder Benzin von etwa 4,3 Cent.

Kfz-Steuern berechnen

Die Berechnung der Kfz-Steuer unterscheidet sich zunächst nach der Fahrzeugkategorie, zum Beispiel Pkw, Anhänger, Wohnmobile oder Nutzfahrzeuge. Je nach Fahrzeugart und Zulassungsdatum benötigen Sie andere Faktoren, um die Kfz-Steuer zu berechnen. Die Rechtsgrundlage für die Berechnung Kfz-Steuer liefert das Kraftfahrzeugsteuergesetz in § 9 KraftStG 2002.

Alle Kriterien zur Berechnung der Kfz-Steuer stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die 2005 den Fahrzeugschein abgelöst hat:

  • Feld P.3: Kraftstoffart: Diesel, Ottomotor
  • Feld P.1: Hubraum in cm3
  • Feld B: Datum der Erstzulassung
  • Feld V.7: CO₂-Ausstoß in g/km
  • Feld F.1: Zulässiges Gesamtgewicht in kg
  • Ziffer 14: Schadstoffklasse bzw. Emissions-Schlüsselnummer (14.1)

Kfz-Steuer Tabelle für Pkw mit einer Neuzulassung bis Ende 2020

Diesel oder Benziner? Für Pkw, mit Erstzulassungsdatum ab 1. Juli 2009, zahlen Sie einen Sockelbetrag abhängig von der Motorart: Für Ottomotoren 2 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum, für Dieselmotoren 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum.

Für Pkw mit einer Neuzulassung vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2020 gilt unabhängig von der Motorart, dass zum Sockelbetrag 2 Euro für jedes Gramm pro Kilometer hinzukommen, wenn folgende Werte überschritten werden:

Datum der Neuzulassung Zzgl. 2 Euro je Gramm CO2 je Kilometer bei einer Emission
01.01.2014 – 31.12.2020 über 95 g / km CO2
01.01.2012 – 31.12.2013 über 110 g / km CO2
01.07.2009 - 31.12.2011 über 120 g / km CO2

Beispiel:

Für einen VW Multivan mit 1.968 Kubikzentimeter Hubraum, Diesel, Erstzulassung 2010,

zahlt der Halter 190 Euro Hubraumanteil, also den Sockelbetrag von
9,50 Euro x 20 angefangene 100cm3.

Der Wagen hat einen CO2-Ausstoß je Kilometer von 221 Gramm. Davon sind die ersten 120g/km gemäß Tabelle nicht zu versteuern.

Der darüber liegende CO2-Wert (221g – 120g) von
101g/km x 2 Euro pro Kilometer = 202 Euro

ergibt zusammen mit dem Sockelbetrag (190 Euro) den Steuerbetrag in Höhe von 392 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer Tabelle für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2021

Für Pkw mit neuerem Erstzulassungsdatum steigt der Steuersatz stufenweise ab einem CO₂-Ausstoß von mehr als 95 Gramm je Kilometer. Zum Sockelbetrag von 2 Euro für Benziner oder 9,50 Euro für Dieselfahrzeuge je angefangene 100 cm³ Hubraum fallen dann für jedes Gramm CO2 je Kilometer folgende Beträge an:

CO2-Emissionswert Je Gramm je Kilometer
über 95 g / km bis zu 115 g/km 2,00 Euro
über 115 g/km bis zu 135 g/km 2,20 Euro
über 135 g/km bis zu 155 g/km 2,50 Euro
über 155 g/km bis zu 175 g/km 2,90 Euro
über 175 g/km bis zu 195 g/km 3,40 Euro
Über 195 g/km 4,00 Euro

Kfz-Steuer Tabelle für ältere Autos, Youngtimer und Oldtimer

Für ältere Pw und Youngtimer mit einer Neuzulassung bis 30. Juni 2009 wird die Kfz-Steuer anhand der Schadstoffklasse berechnet:

Schadstoffklasse Dieselmotor* Ottomotor*
Euro 3 und besser 15,44 Euro 6,75 Euro
Euro 2 16,05 Euro 7,37 Euro
Euro 1 27,35 Euro 15,13 Euro
Keine Schadstoffklasse** 33,29 Euro 21,07 Euro
Keine Schadstoffklasse - Sonstige 37,58 Euro 25,36 Euro

*Beträge je 100 cm3 Hubraum pro Jahr

**kein Fahrverbot bei Ozonalarm (gemäß § 40c Bundes-Immmissionsschutzgesetz, bis 1999 gültig)

Beispiel:

Für einen VW Golf mit 1.595 Kubikzentimeter Hubraum, Benziner, Erstzulassung 2004, Schadstoffklasse Euro 4, zahlt der Halter

6,75 Euro x 16 angefangene 100cm3 = 108 Euro pro Jahr.

Besitzer von Oldtimern zahlen pauschal 191,73 Euro Steuer pro Jahr. Und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw, Lkw, Anhänger, ein Wohnmobil oder einen Traktor handelt. Für Motorrad-Oldtimer sind es 46,02 Euro.

Wie ermittle ich den CO₂-Wert und die Schadstoffklasse?

Falls Sie sich bereits vor dem Autokauf über die Höhe der Kfz-Steuer informieren möchten, erhalten Sie den jeweiligen CO₂-Wert oder die Schadstoffklasse für das Auto vom Hersteller oder Händler. Ansonsten steht die Schadstoffklasse unter Ziffer 14 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Sie können sie über die Emissions-Schlüsselnummer ermitteln (Ziffer 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). Den CO₂-Wert finden Sie im Feld V.7.

Direkt ermitteln können Sie die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug auch mit dem Kfz-Steuer Rechner des Bundesministeriums für Finanzen.

Kfz-Steuer für Wohnmobile, Motorräder, Anhänger und Nutzfahrzeuge

Je nach Fahrzeugart sind unterschiedliche Kriterien für die Berechnung der Kfz-Steuer relevant:

  • Wohnmobile: Schadstoffklasse und zulässiges Gesamtgewicht
  • Motorräder: Hubraum
  • Lkw und Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht

Kann ich die Kfz-Steuer absetzen?

Nur Selbständige können die Kfz-Steuer unter Betriebsausgaben in der Steuererklärung absetzen. Angestellten bleibt die Möglichkeit, die Entfernungspauschale für die Fahrt mit dem privaten Pkw zur Arbeit unter Werbungskosten anzugeben.

Befreiung von der Kfz-Steuer und Steuerermäßigungen

Steuerbefreiung für E-Autos

Elektroautos sind in den ersten 10 Jahren von der Kfz-Steuer befreit, wenn die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 liegt. Längstens gilt diese Regelung derzeit bis Ende 2030. Nach Ablauf der Steuerbefreiung zahlen Sie 50 Prozent der Kraftfahrzeugsteuer (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Für Hybridautos oder Plug-in Hybride gilt die Steuerbefreiung nicht.

Steuerermäßigungen in Höhe von 30 Euro pro Jahr gibt es aber für besonders emissionsarme Fahrzeuge. Voraussetzung ist, die Erstzulassung liegt zwischen dem 12. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2024 und ihr CO₂-Wert unter 95 g/km. Dies gilt allerdings derzeit nur bis Ende des Jahres 2025.

Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sind gemäß § 3a Abs. 1 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihr Schwerbehindertenausweis einen der folgenden Einträge enthält:

  • H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

Keine vollständige Befreiung, aber eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Menschen mit Behinderung, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und einem der folgenden Einträge haben:

  • G = Gehbehinderung
  • Gl = Gehörlosigkeit

Wer diese Steuerermäßigung erhält, kann nicht gleichzeitig das Freifahrtrecht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen. Ein Wechsel zwischen den beiden Alternativen ist natürlich möglich.

Sowohl die Steuerbefreiung, als auch die –ermäßigung gilt nur für ein Fahrzeug. Eltern von Kindern mit Behinderung können die Befreiung oder Ermäßigung beantragen, wenn sie das Auto auf ihr Kind zulassen, auch wenn es minderjährig ist. Sie dürfen das Fahrzeug dann allerdings auch nur für Fahrten im Sinne des Kindes nutzen, es also beispielsweise zur Schule bringen und abholen.

Wie kann ich Kfz-Steuer sparen?

Kfz-Steuer für Diesel und ältere Fahrzeuge

Sie können ältere Fahrzeuge mit geeigneter Technik nachrüsten, um in eine bessere Schadstoffklasse zu gelangen. Ein Kaltlaufregler beispielsweise bringt den Motor schneller auf Betriebstemperatur, verbrennt dadurch den Kraftstoff effektiver und sorgt für weniger Abgasausstoß. Der Einbau in einen Wagen der Euro-1-Norm kostet etwa 180 Euro und hilft durch den Aufstieg in die Schadstoffklasse 2, die Kfz-Steuer in etwa zu halbieren.

Der nachträgliche Einbau eines Dieselpartikelfilters ist mit circa. 600 bis 800 Euro deutlich teurer. Er lohnt sich insbesondere für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 3, die dank der Nachrüstung in die Euro-4-Norm aufsteigen. Ab dieser Schadstoffklasse gilt die grüne Plakette, mit der Sie in allen Umweltzonen fahren dürfen.

Für Dieselfahrzeuge der Euro-5-Norm, die mittels SCR-System nachgerüstet wurden, ändert sich steuerlich nichts, da die Nachrüstung den CO2-Ausstoß nicht ändert. Der Vorteil: Diese Fahrzeuge sind vom Dieselfahrverbot ausgenommen.

Vorsicht: Fahrverbotszonen und Umweltzonen sind nicht dasselbe. Ob Sie in eine Umweltzone fahren dürfen, hängt von der jeweiligen Plakette Ihres Fahrzeugs ab.

Kfz-Steuer sparen mit einem Saisonkennzeichen

Auch mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie Steuern, denn Sie zahlen nur für den gewählten Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten.

Wichtig: Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob der Versicherungsschutz kostenlos weiterläuft,  während das Fahrzeug stillgelegt ist. Denn auch ein Motorrad oder Auto, das nicht in Betrieb ist, könnte gestohlen oder angefahren werden. 

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kfz-Steuer

  • Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

    Wer in der Zulassungsbescheinigung steht, ist in Deutschland Halter eines Fahrzeugs und somit steuerpflichtig. Eigentümer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein. Mit dem Zulassungstag beginnt die Steuerpflicht. Es ist aber auch möglich, einen anderen Zahler eintragen zu lassen.

     

  • Wie zahlt man die Kfz-Steuer?

    Mit der Anmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat abgeben.

     

    Etwa 2-3 Wochen nach der Zulassung erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Zoll. Die Kfz-Steuer wird dann jährlich eingezogen, solange das Fahrzeug angemeldet ist.

     

  • Wie ändere ich meine Bankverbindung oder Adresse?

    Sollten sich Ihre Angaben zum SEPA-Lastschriftverfahren ändern, müssen Sie Ihr zuständiges Hauptzollamt schriftlich informieren, per Post, Fax, De-Mail, oder online im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls.

     

    Geben Sie dabei das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Mandatsreferenznummer und IBAN an. Falls sich nur die Daten des Fahrzeughalters ändern, die des Girokontoinhabers jedoch nicht, informieren Sie die zuständige Zulassungsbehörde.

     

     

     

  • Wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?

    Die Kfz-Steuer ist für ein Jahr im Voraus zu zahlen, das Fälligkeitsdatum richtet sich nach dem Tag der Zulassung.

     

    Falls Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, für die Sie zum selben Zeitpunkt Kfz-Steuer bezahlen möchten, können Sie das direkt bei der Zulassung oder auch später noch beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. 

     

  • Muss ich die Kfz-Steuer jährlich zahlen?

    Wenn das Konto zum Zeit der Abbuchung der Kfz-Steuer nicht gedeckt ist und die Steuer deshalb nicht eingezogen werden kann, erhalten Sie eine Mahnung. Überweisen Sie die Summe zeitnah, drohen keine weiteren Konsequenzen. Andernfalls wird das Fahrzeug nach zwei weiteren Mahnungen und Zwangsvollstreckung vom Ordnungsamt stillgelegt und gegebenenfalls auf Ihre Kosten abgeschleppt. Mit Steuerschulden können Sie keine weiteren Fahrzeuge neu zulassen.

    Ein Fahrzeug ohne Zulassung zu fahren, gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Konsequenz wäre ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

     

     


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