E-Scooter: Die häufigsten Irrtümer bei der Nutzung von E-Rollern

Seit einigen Jahren sind E-Scooter in Deutschland zugelassen und dürfen unter gewissen Umständen auch im Straßenverkehr genutzt werden. Aber bei der Nutzung ist Vorsicht geboten, denn für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten auch für Scooter-Fahrer*innen viele Regeln. Verstoßen Sie dagegen, können Sie glimpflich mit einem Bußgeld davon kommen oder müssen sogar eine Strafanzeige fürchten.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

E-Scooter: Das Wichtigste in Kürze

Wer darf E-Scooter fahren?

Sie sind praktisch, um schnell und ganz ohne Muskelkraft von A nach B zu kommen und in Deutschland sind sie in fast allen großen Städten zum Ausleihen verfügbar. Somit sind E-Scooter fast nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. Aber wer darf damit eigentlich fahren? In Deutschland dürfen Personen ab 14 Jahren Elektroroller auf öffentlichen Wegen und damit auch im Straßenverkehr fahren. Dafür ist kein Führerschein nötig. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Roller nicht auf öffentlichen Wegen fahren – auch nicht unter Aufsicht der Eltern. Ein Verstoß dagegen kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen. Lediglich spezielle Kindertretroller, die bei 12 km/h abgeriegelt sind, dürfen schon von Kindern ab 12 Jahren gefahren werden.

Vorsicht: Auch die Mitnahme eines Kindes auf einem Elektroroller ist nicht gestattet. Da die Roller nach der Elektrokleinstahrzeuge-Verordnung (eKFV) nicht für den Fracht- oder Personenverkehr zugelassen sind, ist es absolut verboten, zu zweit darauf zu fahren. Auch das Befördern von zum Beispiel Bierkästen oder Koffern mag zwar praktisch sein, ist auf E-Scootern aber nicht gestattet.

Welche E-Roller darf ich in Deutschland fahren?

Die Auswahl an E-Scootern ist mittlerweile riesig. Überlegen Sie sich eine Anschaffung, sollten Sie aber nicht nur auf den Hersteller, Akkuleistung und zugelassenes Gesamtgewicht achten, sondern vor allem darauf, wie schnell der Scooter fahren kann. In Deutschland erhalten nämlich nur E-Scooter eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt, die maximal 20 km/h schnell fahren können und über eine Höchstleistung von 500 Watt verfügen. Ohne eine solche ABE bekommen Scooter in Deutschland in der Regel keine Zulassung für den Straßenverkehr und erhalten auch keine Versicherung. Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) für E-Scooter mit bis zu 25 km/h Leistung zu erhalten. Diese ist aber mit hohen Kosten verbunden, da es ein Gutachten voraussetzt, das Sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Und eine EBE ist immer noch keine Garantie dafür, dass der Roller eine Versicherung erhält. Ohne Zulassung und Versicherung dürfen Sie aber keinesfalls auf offener Straße fahren, sondern lediglich auf Privatgelände.

Was passiert, wenn ich einen Roller ohne Versicherung fahre?

E-Scooter sind als Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Die Versicherung für Scooter ist in Deutschland standardmäßig nur ein Jahr gültig und muss stets erneuert werden. Neben der Versicherungspolice erhalten Sie bei Vertragsabschluss eine Plakette, die Sie an Ihrem Roller anbringen müssen. Mit dieser Plakette können Sie den Versicherungsschutz bei Kontrollen durch die Polizei nachweisen. Verlieren Sie diese Plakette oder vergessen Sie, sie anzubringen, wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 40 Euro fällig.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Roller ganz ohne Versicherung im Straßenverkehr nutzen. Damit verstoßen Sie nämlich gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und begehen eine Straftat. Hier ist es dann nicht mehr mit einem Bußgeld getan. Stattdessen müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. Entzug Ihres Führerscheins, eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen und sogar Freiheitsstrafe können rechtliche Konsequenzen sein.

E-Scooter ohne Versicherung fahren

Beim Themenkomplex „Scooter-Fahren ohne Versicherung“ kommt es leicht zu Missverständnissen. Haben Sie ihren Scooter versichert, lediglich die Plakette zum Nachweis nicht angebracht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet wird. Fahren Sie einen nicht versicherten Scooter, begehen Sie eine Straftat. Hier kann eine hohe Geldbuße, Führerscheinentzug bis hin zu einer Freiheitsstrafe auf Sie zukommen.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Gemäß der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (EKfV) dürfen E-Roller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen, wenn kein Radfahrstreifen oder Radweg existiert. Auf Gehwegen oder auch in Fußgängerzonen sind Elektroroller verboten. Auf geteilten Wegen müssen Sie als E-Scooter-Fahrer*in Fußgängern und Fußgängerinnen immer den Vortritt lassen und dürfen diese nicht behindern oder gefährden.
Das Verkehrszeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kann das Fahren von E-Scootern außerdem auf anderen Verkehrsflächen erlauben (§ 10 Abs. 3 EKfV). Auf eine Kraftfahrstraße oder gar Autobahn dürfen Sie mit ihrem Elektroroller nicht auffahren.

Wichtig: In Bahnhöfen oder auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn ist das Fahren mit E-Scootern streng verboten. Hier müssen Sie Ihren Roller tragen – am besten zusammengeklappt. Das gilt auch in den Anlagen der meisten Verkehrsverbünde: Bevor Sie sich auf dem U-Bahnsteig auf den Roller schwingen, sollten Sie sich daher über die lokalen Regelungen informieren.

Welche Promillegrenzen gelten auf dem E-Scooter?

Nach zwei, drei Drinks müssen Sie in der Regel das Auto stehen lassen. Stattdessen auf einen E-Scooter zu steigen und den Heimweg anzutreten, ist allerdings eine schlechte Idee, denn: Auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen für Alkohol wie beim Autofahren.

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit – zumindest solange Sie keine Ausfallerscheinungen zeigen und sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Werden Sie von der Polizei kontrolliert, müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ab 1,1 Promille Blutalkohol begehen Sie auch mit dem E-Scooter eine Straftat.

Vorsicht: Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, gilt für Sie auch bei Elektrokleinstfahrzeugen die Null-Promille-Grenze. Sie sollten also auch nach einem Bier nicht mehr auf den Scooter steigen, sondern den Heimweg lieber ohne Fahrzeug antreten.

Wie muss ich mich bei einem Unfall mit dem E-Scooter verhalten?

Sind Sie mit Ihrem E-Scooter in einen Unfall verwickelt, gelten dieselben Vorschriften wie bei einem Autounfall. Gemäß § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Sie verpflichtet:

  • am Unfallort zu verweilen,
  • den Verkehr abzusichern,
  • Erste Hilfe zu leisten,
  • ggf. den Notruf zu wählen und
  • Kontaktdaten mit allen Unfallbeteiligten auszutauschen.

Hat der Unfall einen erheblichen Sachschaden zur Folge, müssen Sie die Polizei verständigen. Dasselbe gilt bei Personenschäden, also wenn jemand durch den Unfall verletzt wurde.

Wichtig: Waren Sie bei dem Unfall mit einem Scooter einer Leihfirma, wie zum Beispiel Tier, Voi oder Lime unterwegs, kann es vorgeschrieben sein, dass Sie in jedem Fall die Polizei informieren. Genauere Informationen darüber finden Sie in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters von Leih-Scootern.

Wer haftet bei Unfällen mit dem E-Scooter?

Wer für Schäden nach einem Unfall mit einem Elektrotoller haften muss, hängt ganz davon ab, wer oder was zu Schaden kam. Für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners oder wenn dieser selbst verletzt ist, springt in der Regel Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Haben Sie sich selbst bei dem Unfall verletzt, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten. Anders sieht es aus, wenn Sie bleibende Schäden von dem Unfall davontragen. Um hier abgesichert zu sein, benötigen Sie in der Regel eine private Unfallversicherung.

Problematisch kann es werden, wenn Ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad) durch einen Unfall mit einem E-Scooter beschädigt wurde, denn für die Haftung eines E-Scooters gelten andere Regeln als für andere Kraftfahrzeuge. Ausschlaggebend ist dafür die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20km/h. Dadurch gilt der Scooter als Elektrokleinstfahrzeug und für diese besteht keine Halterhaftung.

Zwar haftet der Fahrer eines E-Scooters für einen verschuldeten Sachschaden, allerdings nur wenn Sie als Unfallgegner die Schuld des Scooterfahrers beweisen können (§ 823 BGB). Können Sie die Schuld des Fahrers nicht nachweisen, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.

Ebenso ärgerlich kann es werden, wenn ein Leih-Scooter auf Ihr geparktes Auto fällt und dieses beschädigt. Die Verleihfirmen können sich nämlich unter Umständen darauf berufen, dass der Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Betrieb war und sie daher keinen Kunden als Unfallverursacher benennen können. In solchen Fällen bleiben Sie häufig auf Ihren Kosten sitzen.


Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Verkehrsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice