Führerscheinentzug in der Probezeit: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Sie

Ihnen wurde der Führerschein in der Probezeit entzogen? Dies hat nicht selten gravierende Folgen. Neben einem vorgeschriebenen Aufbauseminar ist auch die Prüfung des Bescheides über den Führerscheineinzug zu empfehlen. Denn viele Bescheide, ob Fahrverbot, Bußgeld oder Punkte, sind nachweislich falsch. So kommt es immer wieder vor, dass Namen oder Daten fehlerhaft im Bescheid aufgeführt werden oder ein Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung vorliegt.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Führerscheinentzug: Das Wichtigste in Kürze!

Probezeit Führerschein: Dauer und Verlängerung

Die Probezeit nach dem Erhalt des Führerscheins ist eine Bewährungsprobe. Sie wurde vor vielen Jahren aufgrund einer Vielzahl von Unfällen durch Fahranfänger eingeführt.

Wie lange gilt die Probezeit?

Die Probezeit startet mit dem Erhalt des Führerscheins und dauert in der Regel 2 Jahre. Die Führerschein Probezeit endet somit meist 24 Monate später.

Hinweis: Die Probezeit bleibt für Sie als Fahranfänger immer 2 Jahre lang bestehen, auch wenn Sie in dieser Zeit Ihr Auto nicht nutzen und keinerlei Fahrpraxis erwerben.

Wie verlängert sich die Probezeit beim Führerschein?

Die Probezeit eines Fahranfängers kann nicht verkürzt, sehr wohl aber verlängert werden. Bei einer Verlängerung dauert die Führerschein-Probezeit insgesamt 4 Jahre. Sind die Delikte so schwerwiegend und umfassend, kommt auch ein Führerscheinentzug in Betracht.

Hinweis: Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden, auf insgesamt 4 Jahre.

Wodurch kann ich während der Probezeit meinen Führerschein verlieren?

In der Probezeit gelten für Sie als Fahranfänger noch verschärfte Regeln. Die Regelverstöße werden in A-Delikte (schwerwiegende Verstöße) und B-Delikte (leichte Zuwiderhandlungen) eingeteilt.

Zu den A-Delikten zählen unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nötigung, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung. Dazu kommen Regelverstöße, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, wie Nichtbeachtung der Vorfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Missachten von roten Ampeln.

Als B-Delikte werden unerlaubtes Parken, Fahren ohne Licht, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder ein unzureichendes Reifenprofil bezeichnet.

Bevor Sie Ihren Führerschein in der Probezeit verlieren, erfolgen Disziplinarmaßnahmen, die wie folgt aussehen:

  • Nach einem A- oder zwei B-Verstößen erfolgt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
  • Nach einem weiteren A- oder zwei B-Verstößen gibt es eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Kommt es wiederholt zu einem A- oder zwei B-Verstößen, wird der Führerschein für mindestens 6 Monate eingezogen.

Hinweis: Ein Führerscheinentzug droht auch, wenn Sie sich weigern, an einem Aufbauseminar teilzunehmen!

Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich im Auto während der Probezeit geblitzt werde?

Verstöße gegen die Geschwindigkeitsvorschriften werden bei Fahranfängern strenger bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Blitzer den Raser erwischt hat, ist entscheidend, wie hoch die Geschwindigkeit überschritten wurde. Unter 21 km/h erfolgt ein Bußgeldverfahren, darüber wird dieses Vergehen als A-Delikt gewertet und dementsprechend mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre geahndet. Auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist in der Regel nötig.

Alkohol am Steuer während der Probezeit = Führerscheinentzug?

Fahranfängern fehlt es an Erfahrung, was das Unfallrisiko in den ersten Jahren ansteigen lässt. Deshalb gibt es während der Probezeit ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Sollte eine Überschreitung der 0,0 Promille Grenze während einer Stichprobe durch die Polizei festgestellt werden, wird dies als schwerwiegendes Delikt eingestuft. Drastische Strafen oder Einschränkungen sind die Folge. So kann es je nach Einzelfall folgende Strafen geben:

  • Verlängerung der Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Bußgeldstraße
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Kommt es während der Probezeit unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, kann eine MPUangeordnet werden. Wird ein zweites schwerwiegendes Delikt in der Probezeit dazu festgestellt, folgt ein Führerscheineinzug für mindestens 3 Monate.

Die Höhe des Bußgeldes beläuft sich auf 200 Euro bis circa 1.500 Euro.

Auch wenn bei einem einmaligen Verstoß gegen die 0,0 Promille Grenze noch kein unmittelbarer Führerscheinentzug droht, ist immer wieder an die Auswirkungen des Alkohols auf den Organismus zu erinnern. Schon bei 0,2 Promille können Sie Entfernungen (wie beispielsweise den Bremsweg) nicht mehr richtig einschätzen. Auch die Seh- und Hörleistungen nehmen durch den Konsum von Alkohol ab.

Hinweis: Laut Statistik gilt Alkohol am Steuer als häufigste Unfallursache!

Wann muss ich in ein Aufbauseminar während der Probezeit?

Ein Aufbauseminar kommt auf Sie zu, wenn Sie in Ihrer Probezeit beispielsweise mehrmals mit einem Handy am Steuer, beim Überfahren einer roten Ampel oder bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit über 21 km/h erwischt werden (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße).

Das Aufbauseminar wird umgangssprachlich als Nachschulung in der Probezeit bezeichnet. Es handelt sich aber genau genommen um einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung, die Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenden MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) empfohlen wird.

Aufbauseminare bieten dafür zugelassene Fahrschulen an. Während dieser Seminare arbeiten die Verkehrsteilnehmer mit Psychologen zusammen und entwickeln Lösungsmöglichkeiten für ein besseres Verhalten im Straßenverkehr. Themen wie Gefahrenabwendung oder eine Wahrnehmungssensibilisierung stehen im Vordergrund. 

Ihnen verbleibt häufig nicht viel Zeit, um der Aufforderung zum Aufbauseminar nachzukommen, denn die Behörden setzen eine Frist von maximal 8 Wochen vor. Besorgen Sie sich deshalb rechtzeitig einen Termin und bringen Sie alle wichtigen Unterlagen mit (Personalausweis, Bescheid der Behörde). Insgesamt kommen Kosten von circa 250 Euro bis 500 € auf Sie zu (variiert je nach Fahrschule).

Hinweis: Kommen Sie der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF-Kurs nicht nach, droht Ihnen der Einzug der Fahrerlaubnis.

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Wurden Sie als Fahranfänger unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt, müssen Sie an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen (ALFA). Dieses Seminar weicht von herkömmlichen Aufbauseminaren ab und findet immer mit zertifizierten Verkehrspsychologen statt. Sie trainieren während dieser Stunden Ihr verkehrssicheres Auftreten im Straßenverkehr.

Wann muss ich in die verkehrspsychologische Beratung (VPB)?

Sie haben ein Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen und verstoßen auf der Straße wieder gegen die geltenden Verkehrsregeln? Dann wird Ihnen immer eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Möchten Sie der Aufforderung zur Teilnahme an einer Beratung nicht nachkommen, hat dies aber keine strafrechtlichen Konsequenzen für Sie.

Die verkehrspsychologische Beratung ist ein circa dreistündiges Beratungsgespräch mit einem Psychologen, welcher mit Ihnen zusammen Ihre Probleme ausfindig macht und Lösungsvorschläge unterbreitet. Eine Selbstreflektion wird angestrebt sowie das Bewusstsein geschaffen, Risiken im Straßenverkehr zukünftig besser einzuschätzen. Diese Beratung kostet rund 300 Euro.

Wann muss ich in die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?

Müssen Sie Ihren Führerschein aufgrund schwerer Verstöße für mindestens 6 Monate an die Fahrerlaubnisbehörde abgeben, werden Sie zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt. Dort beurteilen Arzt und Psychologe, ob Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Die Untersuchung beinhaltet einen Konzentrations- und Reaktionstest, das Ausfüllen eines Fragebogens sowie eine medizinische Untersuchung.

Kann ich einen Führerscheinentzug in der Probezeit anfechten?

Wenn Sie ein Schreiben über den Einzug Ihres Führerscheins in der Probezeit erhalten, können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen. Teilen Sie dies fristgerecht - innerhalb von 2 Wochen - gegenüber der Behörde mit, die den Bescheid erlassen hat.

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit des Erlasses, wählen Sie auf jeden Fall die Ihnen zustehende Einspruchsfrist. Nicht selten wird einem Einspruch stattgegeben, wenn Sie Ihre Begründung ausführlich und nachvollziehbar erklären.

Achten Sie auf vorhandene Formfehler des Bescheids. Häufig reichen entdeckte fehlerhafte Namen oder Daten bereits aus, um einen Einspruch zu begründen.

Eine kostengünstige und rechtssichere Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs erhalten Sie beispielsweise in der Anwaltshotline der DAHAG


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