Namensänderung 2025: Neue Regeln zur Änderung von Vor- und Nachnamen
Nicht jeder klangvolle Name ist in Deutschland als Vorname erlaubt. Und nicht mit jedem Namen, der erlaubt ist, möchten Sie sich ein Leben lang herumschlagen. Unter welchen Umständen Sie Ihren Vor- oder Familiennamen ändern lassen können und wie Sie dafür vorgehen müssen, lesen Sie bei uns.
Der Name soll einen Menschen eindeutig identifizieren und eine Namensänderung war bisher nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Reform des Namensrechts zum 1. Mai 2025 hat vieles vereinfacht und erweitert die Möglichkeiten zur Namenswahl erheblich.
Vorname ändern lassen
Den Vornamen ändern zu lassen, ist in Deutschland nur in bestimmten Fällen möglich. Wenn der Name nachweislich eine enorme Belastung für die Person ist, stimmen Behörden einer Namensänderung zu. Führt der Vorname also zu anstößigen Wortspielen, Mobbing und Anfeindungen, kann das ein Grund für eine Namensänderung sein.
Leichter haben Sie es mit einem Antrag auf Änderungen Ihres Vornamens, wenn Sie:
- einen ausländischen Vornamen führen, der eingedeutscht werden soll. Ist das nicht möglich, können Sie in der Regel auch einen neuen Vornamen wählen.
- ein Kind adoptiert haben. In diesen Fällen ist unter Umständen die Änderung des Vornamens des Kindes möglich.
- nach einer Geschlechtsumwandlung einen Vornamen annehmen möchten, der Ihrer neuen Identität entspricht.
Das Selbstbestimmungsgesetz, das zum 1. November 2024 in Kraft getreten ist, erleichtert die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens im Personenstandsregister.
Aber Vorsicht: Tragen Sie mehrere Vornamen, werden Sie kaum Erfolg haben, wenn Sie einen davon loswerden wollen. Die zuständige Behörde wird dann in aller Regel argumentieren, dass Sie ja einfach einen der anderen Vornamen als Rufnamen wählen können. Das war nicht immer so: Früher legten die Eltern nach der Geburt nicht nur die Namen, sondern auch deren Reihenfolge und damit den Rufnamen fest. Heute aber stehen alle Vornamen gleichberechtigt nebeneinander und Sie können selbst frei wählen, welchen Sie hauptsächlich nutzen wollen. Eine Streichung eines Vornamens werden Sie nur dann durchsetzen können, wenn er nachweisbar untragbar ist. Wenn jemand also zum Beispiel Adolf oder Osama heißt, wird die Behörde einer Namensstreichung höchstwahrscheinlich zustimmen.
In jedem Fall müssen Sie die Namensänderung schriftlich beantragen – in der Regel beim zuständigen Standesamt oder dem Bürgeramt, das kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren. Fügen Sie dem Antrag eine ausführliche Begründung bei, warum der Name geändert werden muss, und ergänzen Sie gegebenenfalls auch ärztliche oder psychologische Gutachten, wenn sie vorliegen.
Nachnamen ändern lassen
Den Nachnamen ändern zu lassen, ist etwas einfacher und geht meist auch schneller – jedenfalls, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst gibt es Lebenssituationen, in denen die Änderung des Familiennamens ohnehin vorgesehen oder zumindest möglich ist.
Neuer Name nach Heirat
Bei einer Eheschließung zum Beispiel können die Partner sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, den dann auch alle gemeinsamen Kinder bekommen, die in der Ehe geboren werden. Das kann der Geburtsname des Mannes oder der der Frau sein. Auch wenn Sie ein Kind adoptieren, können Sie dessen Nachnamen in Ihren eigenen Familiennamen ändern lassen.
Neue Regelungen für Familien ab 2025
Die Reform des Namensrechts zum 1. Mai 2025 bringt bedeutende Neuerungen, unter anderem echte Doppelnamen für Paare und Familien. Es ist möglich, beide Familiennamen zu einem gemeinsamen Doppelnamen zusammenzusetzen und diesen auch den Kindern zu geben.
Kinder können auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern selbst keinen führen, und unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Ein Bindestrich bei Doppelnamen ist nicht vorgeschrieben, aber üblich. Und mehr als 2 Nachnamen sind nicht erlaubt. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen und für Kinder gab es diese Option gar nicht.
Kinder dürfen mit Erreichen der Volljährigkeit selbst wählen, ob sie ihren Geburtsnamen behalten, den Nachnamen des anderen Elternteils annehmen oder einen kombinierten Doppelnamen aus den Namen beider Eltern führen möchten. Voraussetzung ist, dass die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben und dem Kind als Geburtsnamen den Familiennamen nur eines Elternteils gegeben haben. Mit der Volljährigkeit erhalten die Kinder nicht nur die Option, einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Eltern zu bilden, sondern können auch einen der beiden Teile des Doppelnamens ablegen und zu einem Namen vereinfachen.
Namensänderung nach Scheidung
Wenn Sie bei einer Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben, können Sie das bei einer Scheidung wieder rückgängig machen. Dafür müssen Sie beim Standesamt Ihres Wohnorts persönlich einen Antrag stellen und können dann Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Beantragen Sie diese Namensänderung nicht, bleibt ihr ehemaliger Ehename auch nach der Scheidung ihr rechtsgültiger Nachname. Sie können ihn aber bei einer erneuten Heirat zugunsten des neuen Ehenamens ablegen, wenn sie das möchten.
Was gilt für Kinder nach einer Scheidung oder bei Erwachsenenadoption?
Nach einer Scheidung der Eltern dürfen Kinder den Nachnamen des Elternteils annehmen, bei dem sie überwiegend leben. Auch Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, können im Fall der Trennung eine Namensänderung einfacher rückgängig machen. Zudem wurde bei der Adoption Erwachsener die bisherige Verpflichtung zur Namensänderung abgeschafft.
Neuer Name für Kinder bei neuer Eheschließung
Wollen Sie heiraten und bringen bereits Kinder mit in die Ehe, die auch bei Ihnen leben, ist es möglich, deren Nachnamen anzupassen. So sollen Sie die Möglichkeit bekommen, auch nach außen sofort als eine Familie sichtbar zu werden, indem Sie alle denselben Familiennamen tragen oder durch eine Kombination der Namen eine neue Familienidentität entsteht. Juristisch nennt sich diese Namensänderung „Einbenennung“. Sie darf nur von einem Standesbeamten oder Notar durchgeführt werden. Aber Vorsicht: Heiraten Sie nicht den anderen Elternteil der Kinder, teilen sich aber das Sorgerecht, brauchen Sie dessen Einwilligung, wenn Sie den Nachnamen der Kinder ändern lassen wollen. Neu ist, dass das Familiengericht die Einwilligung des anderen Elternteils leichter ersetzen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Einbenennung und Doppelname
Seit der Reform des Namensrechts zum 1. Mai 2025 ist es nun möglich, neben der klassischen Einbenennung auch einen Doppelnamen für das Kind zu wählen. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Nachname des Kindes mit dem neuen Ehenamen des Elternteils kombiniert werden kann. Die Einbenennung kann weiterhin nur von einem Standesbeamten oder Notar durchgeführt werden.
Namensänderung bei Wechsel des Sorgerechts
Eine Änderung des Nachnamens ist auch möglich, wenn sich das Sorgerecht für das Kind ändert. Ein Beispiel: Bisher haben Sie sich das Sorgerecht für Ihren Sohn mit dem Vater des Kindes geteilt. Sie waren nicht verheiratet, aber der Junge trug den Familiennamen seines Vaters. Jetzt allerdings ging die Beziehung unschön in die Brüche, Sie haben das alleinige Sorgerecht bekommen. In diesem Fall können Sie eine Änderung des Nachnamens beantragen, damit Ihr Sohn heißt wie Sie. Für diese Änderung hatten Sie bisher ab dem Zeitpunkt, an dem sich das Sorgerecht ändert, nur drei Monate Zeit. Die Frist für die Antragstellung wurde in der neuen Gesetzgebung jedoch nicht explizit erwähnt. Es ist deshalb ratsam, sich zeitnah über aktuelle Fristen zu informieren.
Rückbenennung bei Auflösung der Ehe
Eine wichtige Neuerung im Namensrecht 2025 ist die Einführung der sogenannten Rückbenennung: Sollte die Ehe zwischen Ihnen und dem Stiefelternteil aufgelöst werden oder das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausscheiden, besteht nun die Möglichkeit, dass das Kind wieder seinen ursprünglichen Nachnamen annimmt.
Einwilligung des Kindes
Die Regelungen zur Einwilligung des Kindes bleiben unverändert: Ab dem fünften Lebensjahr muss das Kind der Namensänderung zustimmen. Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind die Erklärung nur noch selbst abgeben, benötigt dafür aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Wenn der Name eine psychische Belastung ist
Eine weitere Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, besteht, wenn der Name eine große Belastung ist – zum Beispiel, weil Sie deswegen gemobbt oder persönlich verletzt werden. Auch wenn der Name sehr schwer zu schreiben oder auszusprechen ist oder wenn er keine eindeutige Identifizierung möglich macht, weil Sie ständig verwechselt werden, können Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen. Das gilt auch für ausländische Nachnamen, die auf diese Weise „eingedeutscht“ werden.
Neue Regelungen für ausländische Namensregelungen und Traditionen
Das Namensrecht sieht auch geschlechtsangepasste Familiennamen vor. Es ermöglicht unter anderem Sorbinnen, ihre Familiennamen gemäß ihrer Tradition anzupassen (zum Beispiel von Kral zu Kralowa), eine Praxis, die auch auf andere slawische Namen ausgeweitet wird.
Zudem sollen Friesen und Dänen ihre Geburtsnamen nach eigenen kulturellen Traditionen gestalten können, etwa indem Friesen Namen aus Elternvornamen ableiten (wie Jansen von Jan) und Dänen Doppelnamen ohne Bindestrich führen dürfen, die sich aus den Namen naher Verwandter zusammensetzen (wie Albertsen Christensen).
Namensänderung beantragen
Wie Sie eine Namensänderung beantragen, hängt davon ab, warum Sie den Namen ändern lassen wollen. Soll der Nachname zum Beispiel nach einer Heirat, Scheidung oder Adoption geändert werden, ist dafür das Standesamt zuständig. Wollen Sie den Vor- oder Nachnamen ändern lassen, weil Sie ständig verwechselt oder deswegen gemobbt werden, müssen Sie den Antrag bei der Namensänderungsbehörde stellen. In den meisten Fällen ist das das Bürger- oder Einwohnermeldeamt.
Das Amt prüft dann Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Auskünfte von anderen Betroffenen (etwa Ihrem Ehepartner oder Kindern) an. Unter Umständen werden Sie auch aufgefordert, ein psychologisches Gutachten vorzulegen, in dem ein Experte erklärt, ob und warum Ihnen Ihr derzeitiger Name nicht mehr zuzumuten ist. Erst dann wird über Ihren Antrag entschieden. Das kann wenige Wochen, aber auch gut länger als ein Jahr dauern.
Lehnt die Behörde eine Namensänderung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie klagen.
Das kostet die Namensänderung
Eine Namensänderung kostet immer Geld. Bei der Heirat sind die Kosten bereits von den Verwaltungskosten für die Eheschließung abgedeckt. In den meisten anderen Fällen zahlen Sie das extra. Wollen Sie den Namen ändern lassen, weil er Sie belastet, können Kosten von bis zu 1.022 Euro entstehen. Wie hoch genau die Verwaltungsgebühr ist, hängt vom Aufwand ab. Wenn die Rechtslage unklar ist oder die Behörde weitere Zuarbeiten von anderen Ämtern oder zum Beispiel Ihren Verwandten einholen muss, steigt Ihre Rechnung. Die genaue Höhe variiert dabei von Gemeinde zu Gemeinde.
Änderung des Vornamens: bis ca. 500 Euro
Änderung des Nachnamens: bis ca. 1.500 Euro
Gut zu wissen: Zahlen müssen Sie selbst dann, wenn Ihr Antrag auf Namensänderung abgelehnt wird! Zwar wird dann nur ein relativ geringer Teil der tatsächlichen Kosten fällig, aber ganz gratis ist auch ein erfolgloser Antrag nicht. Es ist deshalb ratsam, die zuständige Behörde anzurufen und sich über Ihre Erfolgsaussichten zu erkundigen, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen.
Ist Ihr Antrag auf Namensänderung erfolgreich, müssen Sie danach alle Ausweispapiere ändern lassen. Personalausweis und ggf. Reisepass müssen auf Ihren neuen Namen ausgestellt werden. Auch das kostet Geld. Führerschein, Versicherungen, Arbeitgeber, Banken und eventuelle Eigentumsurkunden (Grundbuch etc.) sind meist ebenfalls betroffen. Denken Sie auch daran, die Krankenversichertenkarte und Kredit- und EC-Karten schnellstmöglich ändern lassen. Das ist oft kostenlos möglich, hängt aber von der ausstellenden Bank ab.