Außertarif: Worauf AT-Angestellte achten sollten

Wer den Sprung zum Außertarif-Angestellten schafft, freut sich darüber, bedeutet das in der Regel doch mehr Geld und oft auch zusätzliche Boni wie einen Dienstwagen. Doch schon unsere Großmütter wussten: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit und der Sonderzahlungen, die ein Tarifvertrag oft vorsieht, stehen AT-Angestellte unter Umständen schlechter da als tariflich Beschäftigte.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Außertarif: Das Wichtigste im Überblick

Definition: Außertarif-Angestellte

Wer von AT-Angestellten spricht, meint in der Regel übertariflich bezahlte Mitarbeiter, also Arbeitnehmer, die mehr verdienen, als in der höchsten Stufe des Gehaltstarifvertrages vorgesehen ist. Aber Vorsicht, hier herrscht Verwechslungsgefahr: Wer übertariflich bezahlt wird, ist noch nicht zwingend ein AT-Mitarbeiter. Ab wann genau Sie als außertariflich und nicht „nur“ als übertariflich eingestuft werden, regelt der Tarifvertrag selbst.

Ein wichtiges Kriterium ist die Aufgabe, die Sie übernehmen: Die Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages regeln nicht nur die Gehaltshöhe, sondern definieren auch, wie die Aufgaben gestaltet sind, die der jeweiligen Gehaltsgruppe zugeordnet werden. Als Außertarif-Angestellter müssen Ihnen Aufgaben übertragen werden, die anspruchs- oder verantwortungsvoller sind als die in der höchsten Vergütungsgruppe. Oft hängt die Einordnung als AT-Angestellter aber auch davon ab, wie groß der Abstand zwischen Ihrem und dem höchsten Tarifgehalt ist. Und Sie müssen im Arbeitsvertrag ausdrücklich als „AT-Mitarbeiter“ bezeichnet werden.

Wie viel Gehalt bekomme ich als Außertarif-Angestellter?

Als außertariflicher Mitarbeiter werden Sie in der Regel besser bezahlt als Ihre Kollegen, die dem Tarifvertrag unterliegen. Oft regelt der Tarifvertrag sogar ganz konkret, um wie viel Prozent Ihr Gehalt über dem der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe liegt. Das ist das sogenannte Abstandsgebot. Üblich sind dabei 10 bis 25 Prozent. Genaue Auskunft kann aber nur der Tarifvertrag geben, dem Sie als Tarifangestellter unterlägen. Von Tarifsteigerungen profitieren Sie als AT-Angestellter nicht mehr. Der Tarifvertrag mit all seinen Vorteilen gilt für Sie nicht mehr.

Einzige Ausnahme: Wenn das Gehalt der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe so stark steigt, dass das Abstandsgebot nicht mehr gewahrt wird, kann das auch Folgen für Sie haben: Im besten Fall steigt Ihr AT-Gehalt dann mit, damit die tariflichen Voraussetzungen für die außertarifliche Beschäftigung gewahrt bleiben. Ein Automatismus ist das aber nicht.

AT-Arbeitsverträge werden in fast allen Details individuell verhandelt. Das betrifft auch die konkrete Gehaltshöhe und eventuelle Zulagen. Einen Anspruch, zum Beispiel auf die Auszahlung von Überstunden, haben Sie nur dann, wenn Sie ihn in den Arbeitsvertrag aufnehmen lassen. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, die zum Beispiel im Tarifvertrag enthalten sind, müssen im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt sein.

Tipp: Arbeitsvertrag von Experten überprüfen lassen

Unterschreiben Sie den Arbeitsvertrag erst, wenn ein Experte ihn überprüft hat. Andernfalls stellen Sie vielleicht bald fest, dass der Gehaltssprung viel kleiner war, als Sie erwartet haben. AT-Arbeitsverträge enthalten häufig Klauseln, die dafür sorgen, dass Sie im Vergleich zu Tarifangestellten schlechter dastehen. Prüfen Sie vor allem, ob Sonderzahlungen weiter gewährt werden, ob und wie Überstunden abgegolten werden und ob und wie sich Ihre Arbeitszeit im Vergleich zu Ihrer früheren Beschäftigung im Tarifverhältnis ändert. Wenn Sie nämlich plötzlich pro Woche sieben Stunden mehr arbeiten müssen als bisher, ist die Gehaltssteigerung unter Umständen gar nicht mehr so attraktiv.

Wie viel muss ich als Außertarif-Angestellter arbeiten?

Wird Ihnen ein außertariflicher Arbeitsvertrag angeboten, enthält der in vielen Branchen nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch eine umfangreichere Arbeitszeit. Die Wochen- oder Monatsarbeitszeit eines Tarifangestellten ist durch die Regelungen im Tarifvertrag gedeckelt. Von ihren AT-Angestellten erwarten Arbeitgeber häufig mehr Engagement. Deshalb enthält Ihr außertariflicher Arbeitsvertrag möglicherweise nicht nur eine höhere Arbeitszeit, sondern auch einen Passus, wonach Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, Sie dafür also keine Auszahlung verlangen können. Fallen in Ihrem Unternehmen nur selten Überstunden an, ist das kein gravierender Nachteil. AT-Verträge werden aber in der Regel Mitarbeitern angeboten, die entweder hochspezialisierte Experten sind oder Führungskräfte werden sollen. In beiden Bereichen sind Überstunden in den allermeisten Branchen und Betrieben üblich.

Grundsätzlich haben Sie auch als AT-Angestellter einen Anspruch auf die Vergütung von Mehrarbeit, allerdings nur, solange Ihr Gehalt unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt. Verdienen Sie mehr, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Bezahlung von Überstunden. Achten Sie also darauf, dass Ihr Arbeitsvertrag keine Überstundenregelung enthält, wonach Sie in dieser Zusatzzeit quasi gratis arbeiten.

Gilt für mich als außertariflich Angestellter der Kündigungsschutz?

AT-Angestellten genießen denselben Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz wie alle anderen Angestellten auch. Auch die Kündigungsfristen, die in §622 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind, gelten für Sie. Auf die oft vorteilhafteren Kündigungsregeln aus dem Tarifvertrag können Sie sich als außertariflich Beschäftigter allerdings nicht berufen.

Achtung, es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie nicht nur AT-Beschäftigter sind, sondern auch leitender Angestellter, greift der Kündigungsschutz für Sie nicht mehr in vollem Umfang. Als leitender Angestellte gelten Führungskräfte allerdings erst, wenn sie Aufgaben des Arbeitgebers übernehmen, also zum Beispiel eigenverantwortlich Personal einstellen und entlassen dürfen. Ein AT-Arbeitsvertrag mit hohem Gehalt und mehr Verantwortung macht Sie also noch nicht automatisch zum leitenden Angestellten.


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