Ausbildungsbescheinigung: Wem sie nützt und wer sie ausstellt

Wer eine Berufsausbildung macht, ist finanziell meist auf Unterstützung angewiesen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Ausbildungsgehalt allein reicht dafür in der Regel nicht aus. Um Leistungen zu beziehen oder Vergünstigungen – zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr – zu erhalten, müssen Sie eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Wie die aussehen muss, wo Sie sie bekommen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die wichtigsten Fakten zur Ausbildungsbescheinigung:

Eine Ausbildungsbescheinigung brauchen Sie, um staatliche Unterstützungsleistungen wie Kindergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Der Ausbildungsnachweis ist dabei Teil des Antrags und muss auf speziellen Vordrucken erbracht werden.

Um finanzielle Nachlässe in Anspruch zu nehmen, die speziell für Auszubildende und Studenten angeboten werden, reicht in der Regel eine formlose Ausbildungsbescheinigung vom Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule. Das betrifft etwa den öffentlichen Nahverkehr, aber auch Einrichtungen wie Sportvereine und Museen, die Nachlässe anbieten.

Friedrich Schulz hat schon als Kleinkind gern mit der Oma Kuchen und Kekse gebacken. Jetzt hat er seinen Schulabschluss in der Tasche und will die Leidenschaft zum Beruf machen. Er bewirbt sich und bekommt eine Ausbildungsstelle als Bäcker. Doch Friedrich lebt auf dem Land, der Betrieb aber ist in der nächsten, größeren Stadt. Friedrich ist auf die Bahn und den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Mit dem tariflichen Ausbildungslohn von nur 430 Euro brutto monatlich im ersten Lehrjahr wird es eng, wenn er sich hin und wieder auch noch eine gute Zeit mit Freunden machen oder sich etwas leisten will.

Friedrich gibt es in Wirklichkeit nicht. Oder vielmehr: Es gibt viele Friedrichs in Deutschland. In diesem Text steht er stellvertretend für alle, die eine duale oder schulische Berufsausbildung absolvieren und wissen wollen, wie sie zusätzliche, finanzielle Unterstützung bekommen können.

Vergünstigungen im Nahverkehr, bei Sport und Kultur dank Ausbildungsbescheinigung

Friedrich hat zum Beispiel festgestellt, dass die Bahn und auch die Verkehrsgesellschaft in seinem neuen Arbeitsort spezielle Wochen- und Monatstickets für Auszubildende und Studenten zur Verfügung stellen. Die sind deutlich günstiger als die normalen Tarife. Aber um sie in Anspruch nehmen zu können, muss er eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Das Gleiche gilt übrigens auch für viele öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Vereine, Museen oder andere Kulturinstitutionen. Auch hier bekommen Auszubildende und Studenten oft vergünstigte Konditionen für die Mitgliedschaft oder den Eintritt. Aber Vorsicht: Einen Anspruch darauf gibt es hier nicht. Vielmehr sind solche Tarife freiwillige Leistungen der Anbieter.

Deshalb gibt es auch keine einheitliche Regelung über Aussehen und Form der nötigen Ausbildungsbescheinigung. Oft reicht ein formloses Schreiben des Ausbildungsbetriebs. Wer eine schulische Ausbildung macht oder regelmäßig die Berufsschule besucht, kann sich meist auch einen speziellen Schülerausweis ausstellen lassen, der vielerorts als Nachweis akzeptiert wird. Am besten machen Sie es wie Friedrich und fragen einfach direkt beim jeweiligen Anbieter nach, in welcher Form er die Ausbildungsbescheinigung haben möchte.

Ausbildungsbescheinigung für Ämter und Behörden

Deutlich mehr Vorschriften gibt es für die Ausbildungsbescheinigungen, die Ämter und Behörden fordern, wenn Auszubildende – oder ihre Eltern – hier Unterstützung beantragen.

Ausbildungsbescheinigung für das Kindergeld

Friedrich zum Beispiel ist kurz vor Ausbildungsantritt 18 geworden. Damit steht seinen Eltern eigentlich kein Kindergeld mehr zu. In der Praxis können sie aber sehr wohl einen Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes stellen, denn das kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Um weiter Kindergeld zu beziehen, muss:

  • die Ausbildung auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und die dafür nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln.
  • es sich um die Erstausbildung handeln. Es darf also noch kein anderer Berufsabschluss vorliegen. Ausnahme: Wenn der erste Abschluss nicht ausreicht, um das angestrebte Berufsziel zu erreichen, kann auch während einer (zeitnah angeschlossenen) Zweitausbildung im gleichen fachlichen Bereich weiter Kindergeld gezahlt werden.
  • die Ausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang erfolgen, der in der Regel mit einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung endet.
  • das Kind sich voll der Ausbildung widmen können. Ist der Auszubildende nebenher erwerbstätig – im Nebenjob, aber auch zum Beispiel in Forst- oder Landwirtschaft – und bringt dafür durchschnittlich wöchentlich mehr als 20 Stunden auf, steht den Eltern kein Kindergeld für ihn mehr zu.

Weil Friedrich als Bäckerlehrling alle Voraussetzungen erfüllt, beantragen seine Eltern weiter Kindergeld für ihn. Um den Anspruch nachzuweisen, fordert die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsbescheinigung.

Hier reicht das formlose Schreiben des Ausbildungsbetriebs oder die Kopie eines Schülerausweises allerdings nicht aus. Stattdessen muss der Nachweis auf einem speziellen Vordruck der Familienkasse erfolgen und zum Beispiel durch eine Kopie des Ausbildungsvertrages belegt werden. Die Formulare für den Kindergeldantrag können Sie online herunterladen und ausfüllen oder direkt bei der Familienkasse beziehungsweise der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort anfordern.

Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Friedrich kann sich im Moment noch nicht vorstellen, daheim auszuziehen. Lieber nimmt er die längere Fahrt zur Arbeit in Kauf. Aber einige seiner neuen Kollegen handhaben das anders – und beantragen zur Unterstützung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit. Auch dafür müssen sie einen Ausbildungsnachweis erbringen. Der ist Teil des BAB-Antrages, den sie bei der Agentur für Arbeit angefordert haben.

Berufsausbildungsbeihilfe bekommen Auszubildende, wenn:

  • sie während einer Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind sie über 18, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie unter Umständen auch BAB bekommen, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
  • sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung absolvieren. Schulische Ausbildungen, wie sie in vielen Gesundheitsberufen üblich sind, können nicht mit dem BAB gefördert werden. Auch ein Studium ist nicht förderfähig. (In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Schüler- oder Studenten-Bafög zu beantragen).
  • es sich bei der Ausbildung um die Erstausbildung handelt. Hat der Auszubildende bereits eine Ausbildung – egal ob betrieblich, außerbetrieblich oder schulisch – mit einer Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren abgeschlossen, kann die folgende Lehre in der Regel nicht mehr mit dem BAB gefördert werden.

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