Aktuelles aus Recht und Justiz

Gesetz gegen Hetze im Netz in Kraft getreten

Die Anonymität im Internet verleitet immer mehr Menschen dazu, unter dem Deckmantel von Nicknamen, Avataren und Fake-Profilen Hass-Postings zu erstellen und beleidigende Kommentare zu verfassen. Oft sind diese Posts rechtsextremistischer, rassistischer oder sexistischer Natur. Mit dem Gesetz gegen Hetze im Netz, welches am 3. April 2021 in Kraft getreten ist, will die Bundesregierung nun vehementer gegen Hatespeech und Online-Hass vorgehen.

Soziale Netzwerke müssen Hass-Posts melden

Um gegen Online-Hass vorzugehen, werden auch soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram maßgeblich zur Verantwortung gezogen. Während es bislang noch ausreicht, wenn die Betreiber derartige Inhalte löschen und die zugehörigen Accounts sperren, muss ab dem 1. Februar 2022 eine Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgen. Eigens dafür wird das BKA demnächst eine neue Zentralstelle einrichten. Ziel ist es, die Urheber menschenverachtender Inhalte gezielter verfolgen zu können.

Bessere Strafverfolgung durch Datenabfrage

Über die Telekommunikationsanbieter können die Ermittler künftig auch an die persönlichen Daten der Urheber gelangen. Dabei müssen auch IP-Adressen, die eine einfachere Nachverfolgung ermöglichen, herausgegeben werden. In Extremfällen –unter anderem bei Tötungsdelikten und Terrorismus – können die Netzwerkbetreiber infolge eines Richterbeschlusses auch dazu aufgefordert werden, die Passwörter der Verdächtigen herauszugeben.

Diese Datenabfragen standen lange in der Kritik und haben das Gesetz, welches bereits 2020 beschlossen wurde, entsprechend behindert. Zwar mussten hier Zugeständnisse in Sachen Datenschutz gemacht werden, doch führte schließlich eine Kompromisslösung zum Erfolg. Telekommunikationsanbieter müssen die Daten demnach nur herausgeben, wenn es sich um Straftaten handelt. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können die Daten einbehalten werden.

Mehrjährige Freiheitsstrafen möglich

Auch Hasskommentare können bereits Straftaten darstellen. So führt das neue Gesetz dazu, dass beispielsweise die Androhung von Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen oder Sachbeschädigungen ab sofort mit Morddrohungen gleichzusetzen ist. Hierfür sind Haftstrafen von bis zu 2 Jahren für Privatnachrichten und von bis zu 3 Jahren für öffentliche Inhalte möglich.

Dieselben Freiheitsstrafen drohen auch bei schwerwiegenden, menschenverachtenden Beleidigungen. Bei antisemitischen Hintergründen kann ein verschärftes Strafmaß zugrunde gelegt werden.

Hass im Netz: Was können Betroffene tun?

Sind Sie von Hasskommentaren im Netz betroffen, sollten Sie diese unverzüglich dem Portalbetreiber melden. Die meisten sozialen Netzwerke bieten hierfür spezielle und einfach zu nutzende Meldesysteme an. Reagiert der Portalbetreiber nicht, können Sie sich auch direkt an das Bundeskriminalamt wenden und den Vorfall über die Meldestelle für Hetze im Internet melden. Dort werden Beiträge auf die Tatbestände Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung geprüft.

Auch wenn Sie nicht direkt Opfer von menschenverachtenden Kommentaren sind, sondern lediglich auf den Profilen anderer über derartige Inhalte stolpern, können und sollten Sie diese melden. Sie können so dazu beitragen, den respektvollen Meinungsaustausch im Internet nachhaltig zu sichern.

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