Aktuelles aus Recht und Justiz

Ärger mit Google: Vom YouTube-Video zur MP3-Datei

Der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz hat sich Ärger mit dem Tochterunternehmen des Suchmaschinen-Riesen YouTube eingehandelt.

Der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz hat sich Ärger mit dem Tochterunternehmen des Suchmaschinen-Riesen YouTube eingehandelt. Matesanz bietet einen kostenlosen Online-Dienst an (www.YouTube-mp3.org), bei welchem man nur die Adresse eines Youtube-Videos eingeben muss, um die Tonspur dann als MP3-Datei herunterladen zu können. Das ist YouTube aber sauer aufgestoßen, weshalb der Konzern Matesanz im Juni einen Brief zugesandt hat, mit der Aufforderung, seinen Dienst nicht weiter zu betreiben. Die Begründung: Das Herunterladen der MP3-Dateien verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube (Kapitel 6.1K).

Nachdem der Student probierte, mit Google Kontakt aufzunehmen, ignorierte der Konzern dies und blockte Anfragen von YouTube-mp3.org auf die YouTube-Server ab. Bis heute ist der Konverter-Dienst nur sehr begrenzt nutzbar. Zu unrecht, findet der Student. Mit einer Online-Petition wollte Matesanz Google und YouTube dazu bewegen, doch noch das Gespräch mit ihm zu suchen. Das Ergebnis: Im ersten Gespräch wurde der Student beschuldigt, ein illegales Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik zu ermöglichen. Die Unterhaltung sei sehr einseitig verlaufen, da der Gesprächspartner (die juristische Vertretung von YouTube) den Argumenten von Matesanz keine Beachtung schenken wollte.

Daraufhin hat der Informatik-Student ein Gutachten von zwei unabhängigen Rechtsanwälten erstellen lassen. In diesem wird klargestellt, dass die Nutzung des Dienstes „YouTube-mp3.org“ nichts anderes ist, als das digitale Gegenstück einer Radioaufnahme auf Kassette. Unser Rechtsanwalt Carsten Dreier bestätigt: „Eine einseitige Nutzungsbedingung seitens YouTube kann das Recht auf eine Privatkopie (Urhebergesetz in Paragraf 53, Absatz 1) nicht beschränken. Mit dem angebotenen Online-Dienst wird kein Kopierschutzmechanismus umgangen. Rechtlich gesehen ist der Dienst legal, zumindest in Deutschland.“

Selbst wenn ein Musikvideo nicht von der Plattenfirma oder dem Künstler hochgeladen wurde, so wäre es trotzdem legal, sich eine Privatkopie der Tonspur anfertigen zu lassen. Denn YouTube selbst müsse unerlaubt hochgeladene Videos selbständig entfernen, so der Student. Matesanz sperre aber Videos für die Konvertierung, wenn sich die Rechteinhaber eines unerlaubt hochgeladenen Videos bei ihm melde.

Laut Aussage des Studenten, seien viele ähnliche Dienste wie seiner von YouTube aufgefordert worden, den angebotenen Dienst einzustellen. Dagegen dulde YouTube Software, welche das Konvertieren dann auf dem heimischen Rechner ausführe, so Matesanz.

Auf der Homepage seines Dienstes schaltet Matesanz Werbung und legt die eingenommenen Werbeeinnahmen zur Seite, damit er finanziell gerüstet ist, falls das „David gegen Goliath-Szenario“ vor Gericht verhandelt werden muss. Notfalls würde der Student seinen Webdienst als Software anbieten, um dem möglichen Konflikt aus dem Weg zu gehen. Trotzdem wäre ihm ein weiteres, diesmal klärendes Gespräch mit YouTube lieber.

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