Nutzungsbedingungen des Dienstes „Zusammenfassung einer telefonischen Rechtsberatung in Textform“

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

1. Organisation der Telefonischen Rechtsberatung

 

Die DAHAG Rechtsservices AG (im Folgenden „DAHAG“ genannt) organisiert für Sie (im Folgenden „Nutzer“ genannt) einen Rückruf auf eine deutsche Telefonnummer (Festnetz/ Mobilfunk; keine Sonderrufnummer oder Mehrwertnummer) durch eine selbständige Anwaltskanzlei, die eine telefonische Rechtsberatung zum deutschen Recht durchführt und übernimmt die dafür anfallende Vergütung der Kanzlei. Die Auswahl der Kanzlei erfolgt durch die DAHAG. Die Anwaltskanzlei erbringt die Beratung als eigene Leistung.

Die DAHAG erbringt keine anwaltliche Beratungsleistung.

 

2. Zusammenfassung des Beratungsgesprächs

 

Die DAHAG zeichnet das Beratungsgespräch auf, überträgt es in eine schriftliche Form und erstellte eine pseudonymisierte und anonymisierte schriftliche Fassung. Die DAHAG wird die Niederschrift zusammenfassen und die Zusammenfassung der beratenden Kanzlei übersenden. Diese prüft die Zusammenfassung und erteilt die Freigabe zur Übersendung durch die DAHAG an den Nutzer. 

Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Überlassung der Tonaufzeichnung, der Niederschrift oder der pseudonymisierten/ anonymisierten Fassung der Niederschrift.

 

3. Technische Voraussetzungen

 

Der Nutzer muss über eine deutsche Telefonnummer verfügen, die keine Sonderrufnummer (z.B. Mehrwertdienst) darstellen darf und über eine E-Mail-Adresse.

 

4. Einverständnis

 

Voraussetzung für die Übernahme der Vergütung der beratenden Kanzlei ist die Erteilung des Einverständnisses zur 

• Tonaufzeichnung des Beratungstelefonats, 

• Niederschrift der Tonaufzeichnung, 

• Pseudonymisierung und Anonymisierung der Niederschrift, 

• Zusammenfassung der pseudonymisierten und anonymisierten Niederschrift unter Einsatz eines Large Language Model (z.B. GPT-4), 

• Verwertung der anonymisierten Niederschrift und deren anonymen Zusammenfassung zu Trainingszwecken, 

• Entbindung der beratenden Anwaltskanzlei von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber der DAHAG durch den Nutzer

• Übersendung einer E-Mail mit der Bitte zur Teilnahme an einer Umfrage zur Erhebung von Feedback und Bewertung der Leistung. Die Teilnahme an der Umfrage/ Bewertung ist nicht Voraussetzung für die Übernahme der Vergütung.

 

5. Löschung personenbezogener Daten

 

Die Tonaufzeichnung wird unmittelbar nach der Niederschrift gelöscht. Die nicht anonymisierte Niederschrift wird unmittelbar nach Versenden der Zusammenfassung an den Nutzer gelöscht.

 

6. Datenschutz

 

Die Übertragung der Daten von Ihrem Endgerät auf einen Server der DAHAG sowie der Versand von E-Mails erfolgen verschlüsselt auf Basis der Transport Layer Security (TLS). Auf den Servern der DAHAG werden die übertragenen Daten verschlüsselt abgelegt. Diese Verschlüsselung entspricht dem aktuellen Stand der Technik (Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik).

Die DAHAG verarbeitet und speichert die eingegebenen Daten, das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, den Typ und die Version des verwendeten Browsers.

 

7. Haftung der DAHAG

 

Schadensersatzansprüche des Nutzers gegen die DAHAG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die DAHAG sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht); im letzteren Fall ist die Haftung nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die DAHAG ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. 

Die DAHAG haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer von der DAHAG, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen. 

Die DAHAG übernimmt keine Haftung für die beratende Anwaltskanzlei.