Aktuelles
09.03.2026
Weitere Urlauber aus Nahost-Region nach Deutschland ausgeflogen
Wegen des Iran-Kriegs sitzen weiterhin Tausende Urlauber in der Nahost-Region fest. TUI-Chef Sebastian Ebel erklärte, spätestens bis Mittwoch, 11. März, sollten alle betroffenen Kunden des Reisekonzerns nach Deutschland zurückgebracht werden. Insgesamt gehe es um mehrere Tausend Touristen.
Bereits am Wochenende wurden zahlreiche Reisende mit Sonderflügen ausgeflogen und landeten unter anderem in Frankfurt, München und Hannover.
Auch für Urlauber aus den Malediven gab es Rückflüge nach Frankfurt und Manchester, nachdem Umsteigeverbindungen am Golf ausgefallen waren.
05.03.2026
Erste Evakuierte aus der Golfregion in Frankfurt gelandet
In Frankfurt am Main ist ein erstes Evakuierungsflugzeug mit mehr als 250 Deutschen aus der Golfregion gelandet. Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden zunächst besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere, Kranke und Kinder ausgeflogen. Außenminister Johann Wadephul kündigte zudem zwei weitere Evakuierungsflüge für Donnerstag und Freitag an; auch mehr als 500 Passagiere gestrandeter deutscher Kreuzfahrtschiffe sollen ausgeflogen werden. Wadephul wies außerdem darauf hin, dass bereits am Donnerstag weitere 250 kommerzielle Flüge geplant seien, von denen auch einige nach Deutschland fliegen sollen.
FAQ: Fragen und Antworten für Reisende
Ich bin aktuell im Nahen oder Mittleren Osten – Was soll ich tun?
Die militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Reisenden in der Region. Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA koordinierte Luftschläge gegen Ziele im Iran durch. Der Iran antwortet mit zahlreichen Angriffen in der gesamten Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt und der Flugbetrieb in die Region eingestellt. Betroffen sind auch internationale Drehkreuze wie die Flughäfen in Dubai, Doha und Abu Dhabi. Sicherheitslage, Luftraumsperrungen und Flugverbindungen können sich kurzfristig ändern.
Wichtig: Für die meisten Länder der Region gelten erhöhte Sicherheitshinweise. Aktuelle Reisewarnungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Achtung
Für den Iran gilt eine Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes.
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Sofortmaßnahmen für Betroffene in der Region
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (ELEFAND): Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtige Amtes. So können deutsche Auslandsvertretungen Sie im Krisenfall schneller erreichen und erhalten einen besseren Überblick, wie viele deutsche Reisende sich aktuell in der betroffenen Region aufhalten.
Wichtig: Wenn Sie den Iran bereits verlassen haben, sollten Sie diese Information dort ebenfalls hinterlegen.
- Bereitschaftsdienste der deutschen Auslandsvertretungen: Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Auslandsvertretung auf. Diese können Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen.
Beachten Sie: Die Deutsche Botschaft in Teheran ist derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline eingerichtet. - Krisenhotline des Auswärtigen Amtes: Sollten Sie den Bereitschaftsdienst Ihrer Auslandsvertretung nicht erreichen, nutzen Sie die Krisenhotline des Auswärtigen Amtes unter:
+49 30 5000 87777 - Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter: Kontaktieren Sie unmittelbar Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter und informieren Sie sich über Ausreismöglichkeiten.
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Was bedeutet eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
Eine Reisewarnung ist ein „dringende[r] Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Sie [wird] in der Regel dann ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht.“ (Quelle: Auswärtiges Amt) Für Deutsche, die sich bereits vor Ort aufhalten, kann das Auswärtige Amt gegebenenfalls eine Ausreiseaufforderung aussprechen.
Wichtig: Bei einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt entfällt in der Regel Ihr Versicherungsschutz über die Auslandskrankenversicherung. Eine Reisewarnung mit Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes für den Iran besteht bereits seit 2023.
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Muss ich das Land sofort verlassen, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
Nein. Eine Reisewarnung beinhaltet keine unmittelbare Ausreisepflicht. Sie ist aber ein deutlicher Hinweis auf eine äußerst kritische Sicherheitslage. Die Entscheidung über die Durchführung oder den Abbruch einer Reise liegt bei Ihnen. Prüfen Sie daher die Hinweise des Auswärtigen Amtes und der örtlichen Behörden regelmäßig und klären Sie – falls möglich – Ausreise- und Rückreiseoptionen mit Ihrer Airline bzw. Ihrem Reiseveranstalter.
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Was bedeutet eine Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes?
Eine Ausreiseaufforderung bedeutet, dass das Auswärtige Amt deutschen Staatsbürgern empfiehlt, das Land nach Möglichkeit umgehend zu verlassen, weil die Lage als besonders riskant eingeschätzt wird. Wie Sie ausreisen können, hängt von der aktuellen Lage ab – zum Beispiel davon, ob es Flugverbindungen gibt, Grenzübergänge geöffnet sind und von der aktuellen Sicherheitslage vor Ort. Halten Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, der Airline sowie zur zuständigen Auslandsvertretung und nutzen Sie bei Bedarf die Krisenhotline.
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Ist eine Ausreise aus dem Iran derzeit noch möglich?
Eine Ausreise kann derzeit eingeschränkt möglich sein – je nach Sicherheitslage, Luftraumsituation und Verfügbarkeit von Flug- oder Landverbindungen. Da Flugpläne kurzfristig geändert oder Verbindungen ausgesetzt werden können, sollten Sie unmittelbar bei Ihrer Airline/Ihrem Reiseveranstalter den Status prüfen und parallel mögliche Alternativrouten über Drittstaaten (sofern zulässig) abklären. Aktuell organisiert das Außenministerium Rückholflüge über den Oman für vulnerable Gruppen wie Kinder, Kranke und Schwangere. Erste deutsche Reisekonzerne starten ebenfalls bereits mit der Rückholung ihrer im Krisengebiet festsitzenden Kunden.
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Was passiert, wenn mein Rückflug gestrichen wurde und ich nicht ausreisen kann?
Wenn Sie trotz eigener Bemühungen keine Ausreisemöglichkeit finden (z. B. wegen Luftraumsperren oder massiver Einschränkungen im Flugverkehr), dokumentieren Sie Ihre Kontaktversuche mit Airline/Reiseveranstalter und halten Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung. Registrieren Sie sich zusätzlich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND, damit Sie bei Lageänderungen bzw. verfügbaren Ausreiseoptionen schneller erreicht werden können. Grundsätzlich müssen sich Individualreisende vor Ort selbst um eine Unterkunft kümmern und diese bezahlen. Bei Pauschalreisen sind Veranstalter zur Betreuung Ihrer Kunden vor Ort und ggf. einer Rückholung verpflichtet.
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Muss meine Airline mich kostenlos umbuchen, wenn Flüge gestrichen wurden?
Wenn ein Flug gestrichen wird, bestehen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) grundsätzlich Ansprüche auf Ersatzbeförderung (Umbuchung) oder Erstattung. Ob zusätzlich eine Ausgleichszahlung anfällt, hängt u. a. davon ab, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen. Aufgrund der aktuellen Lage im Nahen Osten besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, da die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände wie politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen ist.
Die EU-Fluggastrechtverordnung gilt für alle Flüge, die in der EU (inkl. Norwegen, Schweiz, Island) starten. Bei Flügen außerhalb der EU (beispielsweise auch Rückflüge) gilt sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat und dort landet.
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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Flüge gestrichen werden oder derzeit keine Verbindungen verfügbar sind?
Prüfen Sie – je nach Lage – alternative Abflugorte, Umsteigeverbindungen oder Routenänderungen. In Krisenlagen können sich kurzfristig Optionen über andere Drehkreuze ergeben. Klären Sie außerdem, ob Ihr Reiseveranstalter (bei Pauschalreise) oder die Airline Unterstützung bei Umbuchung bzw. Ersatzverbindung leistet.
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Kann ich über Drittstaaten ausreisen und benötige ich dafür zusätzliche Visa oder Einreisegenehmigungen?
Eine Ausreise über Drittstaaten kann möglich sein, setzt aber regelmäßig voraus, dass Sie die Einreisebestimmungen (Visum, Passgültigkeit, ggf. Transitregeln) des jeweiligen Drittstaates erfüllen. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen des Drittstaates. Informieren Sie sich vor der Abreise zwingend über die aktuellen Regeln.
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Welche Dokumente sollte ich bereithalten?
Halten Sie Ihren Reisepass (ggf. auch einen vorläufigen Reisepass), Flug-/Buchungsunterlagen, Nachweise zur Unterkunft sowie wichtige Kontaktlisten (Auslandsvertretung, Airline/Reiseveranstalter, Versicherung) bereit. Sinnvoll ist außerdem ein digitaler Backup (gesicherte Kopien) und – falls relevant – Nachweise zu Visa/Einreisegenehmigungen.
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Was sollte ich tun, wenn sich die Sicherheitslage vor Ort plötzlich verschlechtert (z. B. Luftangriffe, Ausgangssperren oder Flughafenschließungen)?
Folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden, bleiben Sie nach Möglichkeit in geschützten Bereichen (z. B. Hotel, Unterkunft) und vermeiden Sie größere Menschenansammlungen. Prüfen Sie offizielle Hinweise des Auswärtigen Amtes bzw. der zuständigen Auslandsvertretung und stellen Sie Ihre Erreichbarkeit sicher (Telefon, Stromversorgung, Ladegeräte). Bei akuter Notlage wenden Sie sich an lokale Notrufnummern; zusätzlich kann die Auslandsvertretung bzw. Krisenhotline unterstützen.
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Ich besitze einen deutschen Aufenthaltstitel, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. An wen kann ich mich im Ausland wenden?
Deutsche Auslandsvertretungen leisten in der Regel nur deutschen Staatsangehörigen konsularische Unterstützung. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, und informieren Sie sich dort über Ihre Reise- und Einreisemöglichkeiten in der jeweiligen Region.
Ich habe eine Reise geplant, die vom Konflikt im Nahen und Mittleren Osten betroffen ist.
Der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten betrifft nicht nur Menschen, die sich aktuell in der Region befinden, sondern auch geplante Reisen. Für viele Reisende stellt sich die Frage, ob geplante Reisen noch stattfinden können und welche Rechte sie bei Flugausfällen oder Stornierungen haben. Die folgenden Antworten geben einen Überblick über wichtige Regelungen und aktuelle Hinweise für Urlauberinnen und Urlauber.
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Was bedeutet die aktuelle Lage für geplante Reise in den Nahen oder Mittleren Osten?
Ob Sie eine geplante Reise in – oder bei Zwischenstopps über – die Nahost-Region antreten können, hängt maßgeblich von der dann vorherrschenden Sicherheitslage ab. Da noch nicht absehbar ist, wie sich der Konflikt entwickelt, ist eine pauschale Antwort schwierig.
Sie sollten daher eng mit Ihrer Airline oder dem Reiserveranstalter in Kontakt bleiben und die Reise- und Sicherheitshinweise regelmäßig prüfen. Zudem kann es kurzfristig zu Luftraumsperrungen oder Flugstreichungen kommen.
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Ich habe eine Pauschalreise in den Nahen oder Mittleren Osten gebucht, fühle mich aber nicht mehr sicher. Kann ich kostenlos stornieren?
Ob Sie Ihre Pauschalreise kostenlos stornieren können, hängt von den Umständen am konkreten Reiseziel ab. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kann ein wichtiger Hinweis sein. Sie führt jedoch nicht automatisch zu einem kostenlosen Rücktritt. Entscheidend ist vielmehr, ob am Reiseziel außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Wenn solche Umstände vorliegen – etwa wegen einer angespannten Sicherheitslage – kann ein kostenloser Rücktritt oder eine Umbuchung möglich sein.
Wichtig: Stornieren Sie nicht vorschnell selbst. Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf. Dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen und zu möglichen Umbuchungs- oder Rücktrittsoptionen. -
Welche Rechte haben Individualreisende?
Individualreisende, die ihre Flüge auf eigene Faust gebucht haben, profitieren nicht vom Pauschalreiserecht. Dennoch gibt es häufig die Möglichkeit, gestrichene Flüge kostenlos umzubuchen oder den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Falls der Flug nicht direkt die Nahost-Region als Ziel hat, sondern dort nur eine Zwischenlandung vorgesehen ist, kann auch eine Umbuchung auf eine andere Route möglich sein.
Eine Entschädigung kommt für Betroffene in solchen Fällen in der Regel nicht in Frage, da die Fluggesellschaft sich auf außergewöhnliche Umstände bzw. „höhere Gewalt“ berufen kann.
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Welche Rechte gelten, wenn ein Flug wegen eines Zwischenstopps in der betroffenen Region ausfällt?
Wenn Ihr Flug wegen eines Zwischenstopps in der Krisenregion abgesagt wird, ist häufig eine Umbuchung auf eine andere Reiseroute möglich oder der Ticketpreis wird unter Umständen erstattet.
Entschädigung für Reisende gibt es in der Regel nicht.
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Hat die aktuelle Lage Auswirkungen auf Reisen in andere Länder der Region, etwa nach Ägypten, in die Türkei oder nach Zypern?
Ob eine Reise in andere Länder der Region betroffen ist, hängt unter anderem davon ab, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das jeweilige Reiseziel ausgesprochen hat. Sie sollten daher regelmäßig prüfen, ob für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung oder besondere Sicherheitshinweise vorliegen. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Unabhängig davon kann es aufgrund der aktuellen Sicherheitslage auch zu Störungen im Flugverkehr kommen. So können beispielsweise Lufträume gesperrt werden oder Fluggesellschaften Flüge aus Sicherheitsgründen streichen, auch wenn für das Zielland selbst keine Reisewarnung besteht.
Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter, ob Ihre Verbindung planmäßig durchgeführt wird.
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Kann ich als Reisender einen Reisemangel geltend machen?
Ob bei Einschränkungen durch den Nahostkonflikt ein Reisemangel vorliegt, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich setzt ein Reisemangel kein Verschulden des Reiseveranstalters voraus. Durch eine verspätete Heimkehr oder eine nicht planmäßig durchgeführte Kreuzfahrt kann theoretisch also durchaus ein Reisemangel entstehen. Eine Reisepreisminderung ist also nicht gänzlich ausgeschlossen, Schadensersatz kommt allerdings in der Regel nicht in Frage.
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Übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung in diesen Fällen anfallende Kosten?
In der Regel nein. Die Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn der/die Reisende aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) die Reise nicht antreten kann. Bei Problemen, die durch die politische Lage hervorgerufen werden, zahlen solche Versicherungen meist nicht.
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Was können Reisende tun, wenn sie wegen eines gestrichenen Flugs in einem Land außerhalb des Krisenregion feststecken?
Aufgrund der gesperrten Lufträume sitzen viele Reisende auch außerhalb des Krisengebietes, zum Beispiel in Asien oder Australien, fest. In solchen Fällen sollten Sie zunächst Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Airline kontaktieren und sich nach möglichen Alternativen erkundigen.
Weiterführende Links mit offiziellen Informationen und Anlaufstellen
Offizielle Informationen für Reisende