Hinweise zur anwaltlichen Schweigepflicht
Ich entbinde die beratende Anwaltskanzlei von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber der DAHAG.
Warum benötigen wir die Einwilligungen und die Entbindung von der Schweigepflicht?
Der Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit gegenüber der DAHAG verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung darf er uns gegenüber nicht darüber Auskunft erteilen, ob die Zusammenfassung richtig erfolgt ist oder ob und welche Änderungen vorzunehmen sind.