Vollmacht schreiben: Tipps und kostenlose Vorlage

Ob bei der Post, auf der Bank oder bei der KFZ-Zulassung: Wenn Sie eine Vertretung schicken möchten, müssen Sie in der Regel eine Vollmacht ausstellen. Damit geben Sie Ihr Einverständnis, dass der oder die Bevollmächtigte in Ihrem Namen handeln darf. Doch welche Vollmachten gibt es? Was muss in dem Dokument stehen? Und kann ich im Zweifelsfall eine Vollmacht widerrufen?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann brauche ich eine Vollmacht?

Eine Vollmacht brauchen Sie dann, wenn Sie irgendeine Form von Rechtsgeschäft nicht selbst erledigen können und deshalb eine Vertretung brauchen. Sie dient dann im Grunde genommen als Erlaubnis, dass Ihr Vertreter in Ihrem Namen handeln darf.

Das kann in ganz unterschiedlichen Fällen nötig sein. Gängige Beispiele sind:

  • Paketabholung
  • KFZ-Anmeldung
  • Behördengänge
  • Bankgeschäfte
  • Vorsorgevollmacht (oft in Kombination mit einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung)

Diese Vollmacht können Sie selbst erteilen. In einigen Fällen ergibt sie sich auch aus dem Gesetz, zum Beispiel wenn Eltern für ihre Kinder haften.

 

Verschiedene Vollmachten: Wofür brauche ich was?

Je nach Zweck brauchen Sie unter Umständen eine andere Art von Vollmacht. Wir haben einige Beispiele und ihre Besonderheiten aufgelistet:

Die Generalvollmacht - die allgemeine Vollmacht für (fast) alles

Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie die meisten Entscheidungsbefugnisse. Können Sie, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen Krankheit, Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, kann der Bevollmächtigte Sie in vielen rechtlichen und persönlichen Belangen vertreten.

Sie müssen die Vollmacht erstellen, solange Sie voll geschäftsfähig sind. Sind Sie bereits geistig eingeschränkt, zum Beispiel durch eine beginnende Demenz, ist das nicht mehr möglich.

Mit der Generalvollmacht übernimmt der Bevollmächtige automatisch einige Bereiche, die auch in eigens geregelt sein können. So ersetzt eine Generalvollmacht in der Regel beispielsweise Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Doch es ist nicht alles möglich: Sogenannte „höchstpersönliche Rechtsgeschäfte“ kann niemand anderes für Sie übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel eine Eheschließung oder die Erstellung eines Testaments.

Vorsicht: Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie viel Verantwortung. Dementsprechend hoch ist das Missbrauchsrisiko. Überlegen Sie also genau, ob und wenn ja für wen Sie sie ausstellen.

Einfache Vollmacht

Einfache Vollmachten sind eine Überkategorie. Sie können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden und je nachdem gibt es unterschiedliche Anforderungen. Doch sie haben alle gemein, dass sie nur für einen bestimmten Bereich gelten. Im Gegensatz zur Generalvollmacht können Sie so zum Beispiel ausschließlich Bankgeschäfte oder bestimmte Behördengänge übertragen.

Vorsorgevollmacht (oft mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung)

Im Gesundheitsbereich wird die zentrale Vollmacht oft "Vorsorgevollmacht" genannt. Dabei kann es sich um eine Generalvollmacht handeln, aber auch um eine spezifische Vollmacht für einen Lebensbereich. Sie können vermerken, in welchen Belangen der oder die Bevollmächtigte Sie vertreten darf, zum Beispiel bei Bankgeschäften, in medizinischen Fragen oder bei behördlichen Angelegenheiten. Wichtig zu wissen: Im Regelfall gilt eine Vorsorgevollmacht sofort – nicht erst, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Es ist daher wichtig, eine Person zu bevollmächtigen, der Sie auch vertrauen.

Oft wird die Vorsorgevollmacht von zwei anderen Dokumenten ergänzt: der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen. Das Gericht kann diesen Vorschlag annehmen, muss es aber nicht. Der Betreuer oder die Betreuerin wird vom Gericht bei vielen, jedenfalls bei allen wichtigen Entscheidungen kontrolliert. Wenn Sie also niemanden haben, dem Sie voll vertrauen, ist es sicherer, jemanden als Betreuer vorzuschlagen als eine Vollmacht auszustellen. Liegt eine ausreichende Vorsorgevollmacht vor, wird im Regelfall kein(e) Betreuer*in bestellt.

In einer Patientenverfügung halten Sie für Betreuer, Bevollmächtigte und medizinisches Personal fest, welche medizinischen Entscheidungen Sie, vor allem für das Lebensende, getroffen haben. Sie können darin zum Beispiel festlegen, ob Sie möchten, dass lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen oder unterlassen werden.

Tipp: Muster für das Schreiben von Vollmachten und Verfügungen im Gesundheitsbereich

Derart komplexe Vollmachten und Verfügungen können für Laien oft schwierig zu formulieren sein. Zudem kommt es gerade bei der Vorsorgevollmacht und der Patienteverfügung auf die Details an. Um Ihnen das Aufsetzen zu erleichtern, gibt es online bereits vorgefertigte Muster, die Sie ausfüllen können.

Das Bundesjustizministerium stellt beispielsweise Muster für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Hilfe bei der Erstellung können Sie über die telefonische Rechtsberatung der DAHAG Rechtsservices AG bekommen. Die Kooperationsanwältinnen und -anwälte beraten Sie und geben Ihnen Tipps und Hilfestellung. So können Sie sicher gehen, welche Konsequenzen das jeweilige Dokument nach sich zieht und was die Unterschiede sind. 

Vollmacht für KFZ-Zulassung

Auch wenn Sie ein Auto zulassen wollen, kann das ein Vertreter für Sie übernehmen.

Sie als Vollmachtgeber und der oder die Bevollmächtigte müssen sich mit Namen und Adressen eintragen. Zusätzlich muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen, vom Vollmachtgeber reicht in der Regel eine Ausweiskopie.

Bei der KFZ-Zulassung gibt es einige Besonderheiten: Sie müssen in der Vollmacht Informationen zum Fahrzeug angeben:

  • Hersteller
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Ggf. Wunschkennzeichen
  • siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Außerdem muss für die Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, damit die KFZ-Steuer eingezogen werden kann.

Einen geeigneten Vordruck  finden Sie beim ADAC.

Wie schreibe ich eine Vollmacht? Tipps und kostenlose Vorlage

Je nachdem welche Vollmacht sie ausstellen, gibt es unterschiedliche Anforderungen. Einige Punkte sind allerdings fast immer gleich. So müssen in der Regel folgende Informationen enthalten:

  • Name des Vollmachtgebers
  • Name des/der Bevollmächtigten
  • Geltungsbereich der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

In vielen Fällen müssen Sie sich als Bevollmächtigter ausweisen. Sie sollten also ein Ausweisdokument parat haben.

Wenn Sie sich unsicher sind, was genau in Ihrer benötigten Vollmacht enthalten sein muss, finden Sie hier eine kostenlose Vorlage zum Download.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vollmacht

  • Welche Aufgaben kann man mit einer Vollmacht übertragen?

    Je nachdem welche Vollmacht Sie erteilen, können Sie für unterschiedliche Aufgaben einen Vertreter benennen. Mit einer Generalvollmacht können Sie fast alle Rechtsgeschäfte von einem Bevollmächtigten übernehmen lassen. Ausgenommen sind lediglich die sogenannten „höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte“ wie Eheschließungen oder das Erstellen von Testamenten.

     

  • Kann ich für die Betreuung meines Kindes eine Vollmacht schreiben?

    Ja. Wenn Ihr Kind zum Beispiel mit Verwandten ohne Sie in den Urlaub fährt, können Sie eine sogenannte Personensorgevollmacht ausstellen. Damit übertragen Sie die Erziehungsaufgaben und die Aufsichtspflicht an die erwachsenen Begleitpersonen. Das kann zum Beispiel nützlich sein, wenn das Kind medizinische Betreuung braucht und kein Elternteil in der Nähe ist. Dann können die Bevollmächtigten schnell Entscheidungen treffen.

     

  • Muss eine Vollmacht immer schriftlich erteilt werden?

    Nein. Sie können auch mündlich eine Vollmacht erteilen. Die Schriftform ist allerdings der sicherere Weg. Im Zweifelsfall haben Sie so einen Nachweis.

     

  • Kann man eine Vollmacht widerrufen?

    Ja. In der Regel kann eine Vollmacht widerrufen werden und ist dann nicht mehr gültig. Sie sollten den Widerruf zur Absicherung schriftlich formulieren und das Originaldokument zurückfordern.

    Eine Ausnahme bilden unwiderrufliche Vollmachten. Dementsprechend vorsichtig sollten Sie bei der Ausstellung einer solchen sein. Manchmal kann eine unwiderrufliche Vollmacht jedoch sinnvoll sein. Sie kann sich zum Beispiel im Erbrecht anbieten: Wenn Sie Angst haben, dass Ihre Erben eine von Ihnen erteilte Vollmacht widerrufen, können Sie das durch eine so   verhindern.

     


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