Wann verjähren Rechnungen?

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Verjährung Rechnung

Endlich mal den Papierstapel auf dem Schreibtisch ausgemistet! Doch dann stoßen Sie unverhofft auf eine komplett vergessene Rechnung. Doch muss die Rechnung immer noch bezahlt werden? Wann Ihre Rechnung verjährt ist und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Inhalt


Verjährungsfrist bei Rechnungen

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 194 ff. BGB und § 195 BGB) verjähren die meisten Rechnungen nach drei Jahren. Aber auch wenn die Rechnung verjährt ist, erlischt die Zahlungspflicht nicht automatisch! Der Schuldner (also der Empfänger der Rechnung) muss eine sogenannte Einrede der Verjährung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen kurzen Text, mit dem man erklärt, dass man unter Berufung auf §214 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht. Die Einrede der Verjährung bewirkt nicht, dass die Forderung erlischt. Sie haben damit nur das Recht, die Zahlung dauerhaft zu verweigern. Allerdings müssen Sie die Rechnung dadurch nicht mehr bezahlen. Bei einem Prozess berücksichtigt das Gericht die Verjährung auch nicht automatisch. Wenn man sich nicht ausdrücklich darauf beruft, könnten Sie deshalb trotz Verjährung zur Zahlung verurteilt werden.

Achtung: Begleichen Sie irrtümlicherweise eine Rechnung, obwohl diese eigentlich schon verjährt wäre, kann das Geld nicht zurückfordert werden.


Wann beginnt die Verjährung?

Die Frist für die Verjährung einer Rechnung beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Forderung fällig gewesen wäre. Wenn also im Jahr 2015 eine Rechnung fällig gewesen wäre, verjährt diese am 31.12.2018. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch nochmals von vorne, wenn Sie beispielsweise eine Abschlagszahlung geleistet haben, eine Sicherheit hinterlegt oder die Schuld anerkennen. Der Rechnungssteller wiederum kann die Verjährung verhindern, indem er z. B. rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung Klage erhebt oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt.


Verjährung von Rechnungen: Beratung durch einen Anwalt

Sie sind sich unsicher, ob ihre Rechnung bereits verjährt ist? Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG klären für Ihren individuellen Fall ob eine Rechnungsforderung verjährt ist - schnell und verständlich bei der telefonischen Rechtsberatung oder schwarz auf weiß per E-Mail.

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