Streit mit Handwerkern: Was tun bei Verspätung und Mangel?

Wer einen Handwerker beauftragt, möchte hinterher mit dem Ergebnis auch zufrieden sein. Ist das aber nicht der Fall, wird es häufig kompliziert. Der Handwerker hat mangelhaft gearbeitet, Termine nicht eingehalten und die Rechnung war sowieso viel höher als der Kostenvoranschlag. Oft kommt es dann zum Streit mit dem Handwerker. In unserem Artikel lesen Sie, was sie tun können, wenn Sie mit dem Handwerker im Clinch liegen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Streit mit Handwerkern vermeiden: Das Wichtigste auf einen Blick

Abnahmeprotokoll: Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll ohne sich sicher zu sein, dass Sie mit der geleisteten Arbeit zufrieden sind.

Kostenvoranschlag: Lassen Sie einen Kostenvoranschlag machen. Nur so können Sie am Ende bei einem zu hohen Preis argumentieren.

Schlichtungsstellen bieten Kompromiss: Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammer können bei Streit helfen. Beachten Sie aber, dass Sie bei einem Kompromiss möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten müssen.

Ein Streit mit Handwerkern kann viele Gründe haben. Die meisten betreffen einen Mangel – also den Handwerkerpfusch – oder eine zu hohe Rechnung, auf der einzelne Posten nicht nachvollziehbar oder gar falsch abgerechnet wurden. Hier finden Sie die häufigsten Streitpunkte mit Handwerkern und Tipps, wie Sie sich vor Ärger schützen können.

Handwerker arbeitet mangelhaft

Zuerst ist wichtig zu wissen, dass Sie als Kunde beziehungsweise Auftraggeber mit dem Handwerker einen sogenannten Werkvertrag (link) eingehen. Dieser ist im § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert. Aus einem solchen Werkvertrag folgt, dass der Handwerker Ihnen ein vorher festgelegtes Ergebnis schuldet. Lässt das Ergebnis zu wünschen übrig oder funktioniert einfach nicht wie vorher vereinbart, liegt ein Mangel vor.

Das wichtigste ist in einem solchen Fall, auf keinen Fall das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Prüfen Sie zuerst, ob alles zu Ihrer Zufriedenheit wie vereinbart erledigt wurde. Unterschreiben Sie und Ihnen fällt erst dann ein Fehler auf, werden Sie im Nachgang Probleme bekommen, den Mangel nachzuweisen – schließlich haben Sie mit Ihrer Unterschrift ja bestätigt, dass die Arbeit des Handwerkers in Ordnung war.

Häufig ist aber auch Arger mit dem Handwerker vorprogrammiert, wenn Sie sich weigern, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Schließlich möchte dieser ja für seine Arbeit bezahlt werden. Sie können versuchen, den Preis für die Handwerksarbeit zu mindern. Weist die Arbeit nämlich Mängel auf, muss der Handwerker innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Die meisten Gerichte halten 10 Tage für angemessen. Ist die Arbeit dann immer noch mangelhaft, können Sie vom Werkvertrag sogar zurücktreten.

Wichtig: Haben Sie den Preis aber bereits einmal gemindert, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Sie können nur entweder Ihr Recht auf Rücktritt oder auf Minderung geltend machen – nicht beides.

Gut zu wissen: Unter Umständen ist der Handwerker auch dazu verpflichtet, die Arbeiten seines Vorgängers zu prüfen.

Kostenvoranschlag nicht eingehalten

Der Kostenvoranschlag eines Handwerkers ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Jedenfalls solange, bis Sie dem Handwerker den Auftrag erteilen. Hier kommt es aber in der Praxis oft zu Problemen mit Handwerkern. Denn weicht der Handwerker in seiner Rechnung allzu sehr von dem zuvor vereinbarten Betrag ab, ist Ärger vorprogrammiert. Um Streit zu vermeiden, ist es hilfreich, wenn Sie genau wissen, was der Handwerker darf und was nicht.

Es kann natürlich passieren, dass einem Handwerker während seiner Arbeit auffällt, dass ein bestimmtes Teil doch teurer wird oder ein Prozess eventuell eine Stunde länger dauert. Das darf er Ihnen auch in Rechnung stellen. Allerdings darf der Gesamtbetrag am Ende den Kostenvoranschlag um nicht mehr als 15 bis 20 Prozent überschreiben. Ist für den Handwerker abzusehen, dass seine Arbeit doch mehr kosten wird, muss er Ihnen das sofort mitteilen. In diesem Fall haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Allerdings müssen Sie seine bisher geleistete Arbeit und das benutzte Material bezahlen. Mithilfe dieser Argumentation lassen sich Streitigkeiten schon beseitigen, bevor sie ernstzunehmende Ausmaße annehmen und am Ende gar vor Gericht landen.

Der Handwerker ist unpünktlich

Pünktlich wie die Maurer – das trifft leider nicht auf alle Handwerker zu. Das nützt Ihnen natürlich gar nichts, wenn es schnell gehen soll, oder Sie einen bestimmten Termin einhalten müssen – zum Beispiel wann die neue Küche stehen soll. Darum empfiehlt es sich stets, Terminabsprachen schriftlich zu vereinbaren. So kommt es nicht zu Missverständnissen und Sie haben etwas in der Hand, was Ihnen im Streitfall die Argumentation wesentlich erleichtert.

Gut zu wissen: Auch weite Zeitspannen für Termine müssen Sie nicht akzeptieren. „Zwischen 9 und 15 Uhr“ ist also keine Terminabsprache, die Sie hinnehmen müssen. Sie als Kunde haben einen Anspruch auf eine konkrete Uhrzeit, um planen zu können. Jedoch darf der Handwerker selbst bestimmen, wann er mit Ihnen einen Termin ausmacht.

Fahrtkosten falsch abgerechnet

In der Regel müssen Sie als Auftraggeber für den Anfahrtsweg des Handwerkers aufkommen. So weit – so fair. In der Praxis gibt es zwei Varianten, wie diese Fahrtkosten am Ende den Weg auf die Rechnung finden.

  1. Möglichkeit: Sie bezahlen eine Pauschale. Also einen Fixpreis, den Sie am Ende der Arbeiten für die Wege, die der Handwerker auf sich genommen hat bezahlen.
  2. Möglichkeit: Sie bezahlen kilometergenau. Die gefahrenen Kilometer dürfen dann auf der Rechnung aber nicht überschritten werden. Zum Beispiel müssen Sie die Fahrt ins Lager, weil ein Ersatzteil vergessen wurde, nicht bezahlen.

Wichtig auch hier: Treffen Sie vor der Auftragserteilung Absprachen – am besten schriftlich. So vermeiden Sie Streit mit Handwerkern im Nachhinein.

Handwerkskammern schlichten, aber…

Wenn der Streit mit dem Handwerker festgefahren ist, können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer wenden. Dort gibt es Schlichtungsstellen, die versuchen einen außergerichtlichen Kompromiss zu finden. Bedenken Sie aber, dass Sie für einen Kompromiss eventuell auf Ihre rechtlichen Ansprüche verzichten müssen.

Wenn Sie keinen Kompromiss mit dem Handwerksbetrieb finden können, sollten Sie sich nach rechtlicher Hilfe umsehen. Häufig lässt sich im Rahmen einer telefonischen Rechtsberatung herausfinden, ob Sie im Recht sind und wie Sie selbiges durchsetzen können. Die selbstständigen Kooperationsanwälte helfen Ihnen telefonisch zwischen 7 Uhr morgens und 1 Uhr nachts jederzeit gerne weiter – auch per E-Mail.


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