FAQ Verkäuferrechte: Welche Rechte habe ich als Verkäufer?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Hafte ich als Verkäufer immer für Mängel?

Gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie dazu verpflichtet, dem Käufer die Ware „frei von Sach- und Rechtsmängeln“ zu übergeben. Grundsätzlich haften Sie als Verkäufer also für Mängel. Wichtig ist hierbei jedoch die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Verkäufen: Bei Privatverkäufen können Sie die sogenannte Gewährleistung vertraglich ausschließen. Gerade beim Verkauf gebrauchter Waren gilt hier oft der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Ausgenommen hiervon sind lediglich arglistig verschwiegene Mängel und Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware einschränken. Verkaufen Sie beispielsweise auf Ebay Ihr altes Handy, kann der Käufer es zurückgeben, wenn es gar nicht mehr funktioniert.

Privater oder gewerblicher Verkauf?

Die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ist fließend. Im Zweifelsfall muss hier ein Gericht entscheiden. Verkaufen Sie ab und an alte Kleidung auf Kleiderkreisel, wird Ihnen daraus vermutlich kein Strick gedreht. Ersteigern Sie jedoch limitierte Marken-Sneaker in größerer Menge, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen, wird kaum ein Gericht Sie als Privatverkäufer anerkennen. Das bedeutet: Sie müssen striktere Verbraucherschutzregeln einhalten und müssen Ihre Gewinne darüber hinaus versteuern.

Weitere Infos finden Sie hier: Privatverkauf: Was muss ich beachten?

Der Käufer zahlt nicht. Was kann ich tun?

Ihre Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag besteht darin, dem Käufer das Eigentum an einer mangelfreien Sache zu verschaffen. Im Gegenzug besteht die Hauptpflicht des Käufers darin, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Geht das Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auf Ihrem Konto ein, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sind Sie als Verkäufer auf Plattformen wie Amazon Marketplace, Ebay oder Etsy tätig, sollten Sie den Zahlungsverzug zunächst der Plattform melden. Unter Umständen gibt es dort ein Kundencenter, das Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte durchzusetzen.

Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, sollten Sie dem Käufer eine Mahnung zukommen lassen und ihm darin eine angemessene Frist zur Zahlung des ausstehenden Betrags setzen. Mit diesem Schreiben versetzen Sie den Käufer automatisch in Zahlungsverzug. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Erhalten Sie Ihr Geld trotz des Mahnschreibens nicht, können Sie den Betrag entweder einklagen oder ein Inkassobüro damit beauftragen, die Forderung für Sie einzutreiben. Inkasso-Dienstleister wirken meist professioneller und erhöhen den Druck auf den zahlungsunwilligen Käufer. Darüber hinaus berechnen Inkassobüros hohe Inkassogebühren. In vielen Fällen führt diese Methode zum Erfolg.

Verkauf über Ebay, Amazon Marketplace & Co.

Beim Verkauf über Online-Plattformen kann viel schiefgehen. Hier sind die 10 wichtigsten Rechtstipps für den Verkauf auf Ebay und Co. 

Annahmeverzug: Was kann ich tun, wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt?

Ein wirksamer Kaufvertrag sieht in der Regel den Tausch Ware gegen Geld vor. Entsprechend ist der Käufer auch dazu verpflichtet, Ihnen die Ware wie vereinbart abzunehmen. Wichtig ist dabei jedoch der vereinbarte Lieferzeitpunkt.

Ein Beispiel: Sie betreiben einen Weinhandel und einigen sich mit Ihrem Käufer darauf, dass die Ware am 15. Dezember geliefert wird. Nun trifft der Wein aber schon zwei Wochen früher bei Ihnen ein, weshalb Sie die Kisten direkt der Spedition übergeben. Da der Käufer seinen Keller noch nicht freigeräumt hat, verweigert dieser die Annahme der Lieferung. In diesem Fall ist dies sein gutes Recht, da er den Wein erst ab dem 15. Dezember annehmen muss.

Verweigert der Käufer auch nach dem 15. Dezember die Annahme der Ware, gerät er in Annahmeverzug. Nimmt die Spedition den Wein wieder mit und wird dieser auf der Fahrt beschädigt, können Sie als Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Der Käufer kann keinen Ersatz fordern, wenn die Ware bei Annahmeverzug beschädigt wird. Ist Ihr eigenes Weinlager voll und müssen Sie ein externes Lager hinzubuchen, können Sie dem Käufer die Kosten in Rechnung stellen. Dasselbe gilt für zusätzliche Transportkosten, die Ihnen durch die Annahmeverweigerung entstehen.

Eigentumsvorbehalt: Welche Rechte habe ich als Verkäufer bei Ratenkäufen?

Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Ware auch auf Raten zu verkaufen, sollten Sie sich zunächst über den sogenannten Eigentumsvorbehalt informieren. Hierbei wird vertraglich geregelt, dass das eigentliche Eigentum an der Ware erst mit Zahlung der letzten Rate an den Käufer übergeht. Eine derartige Formulierung könnte beispielsweise so aussehen:

„Bis zur restlosen Erfüllung der Kaufpreisforderung bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Verkäufers.“

Beim Eigentumsvorbehalt bleibt das Eigentum an der Ware zwar zunächst bei Ihnen, doch können Sie die Ware schon einmal übergeben. Der Käufer wird dadurch zum Besitzer der Ware. Der große Vorteil: Sollte Ihr Käufer Insolvenz anmelden müssen, kann die Ware nicht gepfändet werden, da Sie weiterhin Eigentümer sind. Der Eigentumsvorbehalt bietet sich daher vor allem bei hochwertigen Waren wie zum Beispiel Autos an.

Immer Ärger mit dem PayPal-Käuferschutz: Was kann ich als Verkäufer tun?

Lange Zeit haben viele Verkäufer den Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters PayPal gefürchtet. War der Kunde mit der Ware unzufrieden oder kam das Paket nicht bei ihm an, konnte dieser den gezahlten Betrag ganz einfach über PayPal zurückbuchen lassen. Das Problem: Einen Schutz für Verkäufer gab es nicht. Nachdem der Kunde das Geld einmal per PayPal überwiesen hat, war die Zahlungsforderung erfüllt und Verkäufer hatten keine Möglichkeit mehr, die Zahlung erneut einzufordern.

Im Jahr 2017 stellte sich der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch auf die Seite der Verkäufer und entschied: Auch wenn der Kunde erfolgreich den PayPal-Käuferschutz nutzt, erlischt der Zahlungsanspruch des Verkäufers nicht (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16). Das bedeutet: Als Verkäufer können Sie den Kaufpreis erneut einfordern. Sie sind nicht von der Entscheidung des Zahlungsdienstleisters abhängig.


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