Beweispflicht
Beweispflicht - Infos und Rechtsberatung
Im Zivilprozess ist grundsätzlich diejenige Partei, die die für sie günstigen Tatsachen vorträgt, für deren tatsächliches Vorliegen beweispflichtig. Beispiel: Im Falle der Rückforderung eines Darlehens muss der Gläubiger behaupten und beweisen, dass er ein Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Behauptet der Schuldner, er habe das Darlehen bereits zurückgezahlt oder es sei ihm erlassen worden, so ist er beweispflichtig, z.B. durch Vorlage einer Quittung bzw. Benennung von Zeugen.
Die beweisbelastete Partei ist verpflichtet, den Vollbeweis zu führen. Dieser ist nur erbracht, wenn die vorgetragene Behauptung zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist. Erst dann ist die andere Partei gehalten, den Gegenbeweis zu führen. Hierbei versucht die nicht beweisbelastete Partei, die Überzeugung des Gerichts durch die Erschütterung des Vollbeweises zu verhindern.
Leider kommt es deshalb vor, dass ein tatsächlich bestehender Anspruch nicht durchgesetzt werden kann, weil keine geeigneten Beweismittel da sind.
Im Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft gehalten, dem Beschuldigten den Tatvorwurf zu seiner Verurteilung nachzuweisen. Ob ein ausreichender Nachweis erbracht wurde, beurteilt das Gericht nach seiner freien Beweiswürdigung und richterlichen Überzeugung.
Ob Sie im Falle ein gerichtliches Verfahren beweispflichtig sind und ob die Ihnen vorliegenden Beweismittel ausreichend sind, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline.