Dokumentenfälschung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Dokumentenfälschung - Infos und Rechtsberatung

Dieser Begriff wird im deutschen Strafrecht nicht gebraucht.
Der Begriff des Dokumentes bezeichnet amtliche Urkunden, Schriftstücke und in der EDV Dateien. Er ist daher für den Bereich des Strafrechtes nicht brauchbar. Eine Dokument kann aber eine Urkunde im strafrechtlich relevanten Sinn sein.

Statt dem Begriff Dokumentenfälschung findet im deutschen Recht der Begriff Urkundenfälschung Verwendung. Diese umfasst das Herstellen einer unechten Urkunde, verfälschen einer echten Urkunde oder Gebrauchen einer verfälschten oder unechten Urkunde.

Urkunde im Sinne des Strafrechtes ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen und die ihren Aussteller erkennen lässt. Auch unter den Urkundenbegriff fallen die sogenannten Beweiszeichen. Dies sind solche Zeichen, die zusammen mit einem Gegenstand fest verbunden sind und über ihr Dasein hinaus eine Gedankenäußerung ihres Urhebers vermitteln und für bestimmte rechtliche Beziehungen Beweis erbringen.
Beispiele hierfür sind: Plombenverschlüsse, Motor- und Fahrgestellnummern von KFZ, Striche auf dem Bierdeckel.

Urkunden: z. B. Straßenbahnfahrscheine, Lohntüte, Fototaschen mit Aufschrift des Bestellers und Bezeichnung des Auftrages, Versicherungskennzeichen am Kleinkraftrad, Klassenarbeiten eines Schülers und sogar die Speisekarte (RG 52, 179).

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