Kindergeld Nachzahlung: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

In verschiedenen Situationen kann es zu einer Nachzahlung von Kindergeld kommen, wenn nämlich der Anspruch bestand aber nicht gezahlt wurde.

Wenn zum Beispiel Kinder volljährig werden, stellen die Familienkassen der Arbeitsagenturen die Kindergeldzahlung in der Regel zunächst ein. Dann lohnt es sich oft, einen Antrag auf Kindergeldzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus zu stellen. Kindergeldberechtigt sind insbesondere Eltern arbeitsloser und Arbeit suchender Kinder unter 21, aber auch Eltern von Kindern die über das 18. Lebensjahr hinqus sich in einer Schulausbildung befinden. Auf Antragstellung hin wird das Kindergeld dann durch vollständige Nachzahlung auf den richtigen Stand gebracht. Nicht oder zu wenig in Anspruch genommenes Kindergeld wird bis zu fünf Jahre zurück gezahlt, genauer vier abgelaufene volle Kalenderjahre und das laufende.

Bei Fragen zur Nachzahlung von Kindergeld kontaktieren Sie gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Halten Sie für die Beratung bisherige Anträge und Bescheide bereit.


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