Kinderzuschlag (2024): Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Damit einkommensschwache Familien sich nicht vom Jobcenter abhängig machen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können sie zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Der Antrag ist schnell ausgefüllt. Doch was, wenn darauf ein negativer Bescheid mit der Ablehnung folgt? Wann Familien den Kinderzuschlag beantragen können und wie sie Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen, erklärt dieser Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste in Kürze:

Kinderzuschlag beantragen: So funktioniert es

Der Kinderzuschlag oder auch Kindergeldzuschlag gemäß § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) kann zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden. Durch diesen Zuschuss zum Kindergeld soll vermieden werden, dass Familien mit geringem Einkommen hilfebedürftig werden und Bürgergeld beantragen müssen. Familien, die im Sinne des SGB II hilfebedürftig sind und entsprechend Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben, wird kein Kinderzuschlag gewährt.

Damit Sie den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt, lebt in Ihrem Haushalt und ist nicht verheiratet.
  • Sie erhalten für Ihr Kind bereits Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung).
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie liegt über 900 Euro. Sind Sie alleinerziehend, muss Ihr Bruttoeinkommen über 600 Euro liegen.
  • Der Kinderzuschlag und ein eventuelles Wohngeld würde es Ihnen ermöglichen, den Unterhalt für Ihre Familie zu bestreiten.

 

Den Zuschlag zum Kindergeld können Sie bei der zuständigen Familienkasse beantragen, wo Sie auch Ihr Kindergeld beantragt haben. Den Antrag können Sie schriftlich oder direkt online stellen. Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie Einkommensnachweise, wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsnachweise aber auch Renten- oder BAföG-Bescheide, beilegen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 6 Wochen dauern.

Schließlich erhalten Sie von der Familienkasse einen Bescheid darüber, ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag bewilligt wurde. Wenn Sie mehrere Kinder haben, wird der Zuschlag für jedes Kind einzeln berechnet. Maximal werden pro Kind und pro Monat 292 Euro ausbezahlt (Stand 1. Januar 2024).

Der Kinderzuschlags-Lotse auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei zu ermitteln, ob ein Antrag auf Kinderzuschlag erfolgsversprechend ist und wie hoch der Zuschlag voraussichtlich ausfallen wird.

In der Regel wird der Kinderzuschlag für 6 Monate bewilligt. Möchten Sie den Kinderzuschlag verlängern, müssen Sie ihn nach Ablauf der 6 Monate neu beantragen. Einen Weiterbewilligungsantrag gibt es zwar nicht, doch können Sie für die erneute Beantragung des Kinderzuschlags derzeit einen Kurzantrag nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihre Verhältnisse seit dem vorhergehenden Antrag nicht wesentlich verändert haben. Zwei Kurzanträge hintereinander sind allerdings nicht möglich.

Kinderzuschlag abgelehnt: So legen Sie Widerspruch ein

Da bei der Berechnung des Kinderzuschlags neben dem Einkommen noch weitere wichtige Punkte beachtetet werden müssen (zum Beispiel Anzahl der Kinder oder Vermögen), kann es vorkommen, dass Sie deutlich weniger Geld bewilligt bekommen als erwartet oder dass Ihr Antrag sogar gänzlich abgelehnt wird. In solchen Fällen können Sie Widerspruch bei der Familienkasse einlegen und den Antrag und die Berechnung des Kinderzuschusses prüfen lassen.

Mögliche Gründe für den negativen Bescheid

Ein häufiger Grund für einen negativen Bescheid ist eine fehlerhafte Einkommensberücksichtigung. In solch einem Fall begründet die Behörde in der Regel, dass Sie Ihren Unterhalt für die Familie alleine mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht bestreiten könnten und stattdessen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter im Sinne des SGB II haben.

Wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen möchten, müssen Sie diesen auch begründen. In dem beschriebenen Fall könnten Sie zum Beispiel die fehlerhafte Berechnung anführen.

Gut zu wissen: Da ein eventuelles Wohngeld mit in die Berechnung einfließt, empfiehlt es sich, dieses immer zusätzlich zum Kinderzuschuss zu beantragen.

Form und Fristen für den Widerspruch

Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich einlegen und an den Absender des Bescheids adressieren.

Wichtig: Selbst wenn Sie den Kinderzuschlag online beantragt haben, müssen Sie den Widerspruch gegen den Bescheid schriftlich, also in Form eines unterschriebenen Briefes an die Familienkasse, einlegen. Widerspruch oder auch Einspruch einlegen kostet Sie übrigens nichts.

Wird anschließend auch Ihr Widerspruch abgelehnt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Auch hierfür haben Sie wiederum einen Monat Zeit. Eine Klage ist vor dem Finanzgericht möglich, allerdings mit Kosten verbunden.

Widerspruch bei abgelehntem Kinderzuschuss: Vorlage

Wenn Sie Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse einlegen wollen, kann das Schreiben in etwa so aussehen:

 

Ihre Anschrift

Anschrift der Behörde (siehe Bescheid)

 

Ort, Datum

Betrifft: Bescheid vom _______

Aktenzeichen: _______
Kundennummer: _______

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Bescheid bezüglich meines Antrags auf Gewährung des Kinderzuschlags habe ich am _______ erhalten. Mit der darin formulierten Ablehnung bin ich nicht einverstanden. Darum widerspreche ich dem Bescheid hiermit form- und fristgerecht.

 

Begründung:

 

Mit freundlichen Grüßen

Datum, Unterschrift