Erziehungsgeldantrag
Erziehungsgeld wurde nach dem früher geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG) für die Dauer von maximal zwei Jahren nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Das Erziehungsgeld wurde zum 01.01.2007 durch das Elterngeld ersetzt, so dass Erziehungsgeld nur noch für Kinder in Betracht kam, die vor dem 31.12.2006 geboren wurden.
Es gibt aber immer noch in einigen Bundesländern Landeserziehungsgeld. Der Anspruch auf Erziehungsgeld war von diversen Voraussetzungen abhängig, die entweder kumulativ oder alternativ im Einzelfall vorliegen müssen. Der Anspruch auf Erziehungsgeld begann mit dem Tag der Geburt des Kindes und endete mit dem Tag, an dem das Kind den 24. Lebensmonat vollendet, wobei die Gewährung von Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat einkommensabhängig war. Der Erziehungsgeldantrag war beim zuständigen Jugendamt erhältlich.
Er war nach der Geburt zusammen mit der dafür vorgesehenen Bescheinigung (diese Bescheinigung erhielt man zusammen mit der Beurkundung der Geburt) zum zuständigen Jugendamt zurück zu senden.