Schufa Auskunft: So löschen Sie negative Einträge

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben: So könnte ein Vermieter Sie aufgrund dessen als Mieter ablehnen, ein Kreditinstitut kann Ihnen das gewünschte Darlehen verweigern und eine Bank könnte Sie sogar daran hindern, ein ganz normales Konto zu eröffnen. Doch keine Sorge: Wir verraten Ihnen, wie Sie ganz einfach (und kostenlos) herausfinden können, ob Sie negative Schufa-Einträge haben und wie Sie diese löschen können.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Schufa: Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Schufa?

Viele Verbraucher*innen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Schufa ein staatliches Instrument ist. Dem ist jedoch nicht so: Bei der Schufa („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) handelt es sich um eine ganz normale Wirtschaftsauskunftei und damit um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Schufa holt aktiv auch keine Daten über Sie ein, sondern bekommt diese von ihren mehr als 10.000 Kooperationspartnern zugespielt. Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Energieversorger
  • Telekommunikationsanbieter
  • Warenhäuser
  • Versandhäuser

Das bedeutet: Eröffnen Sie ein Girokonto, kaufen Sie Ihr neues Sofa auf Raten oder schließen Sie einen Handyvertrag ab, dann stehen die Chancen gut, dass die Schufa darüber in Kenntnis gesetzt wird. Das Resultat: Sie haben einen Schufa-Eintrag.

Die jeweiligen Unternehmen dürfen Ihre Daten natürlich nicht ohne Ihre Zustimmung an die Schufa weitergeben, doch die meisten Verbraucher*innen stimmen dem unwissend direkt mit der Vertragsunterzeichnung zu. Im Kleingedruckten (z. B. in den AGB) finden Sie meist eine entsprechende Klausel.

Welche Daten speichert die Schufa nicht?

Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf die Schufa jedoch nicht jede Art von Information speichern. Nicht erfasst und gespeichert werden daher die folgenden Daten:

  • Beruf
  • Familienstand
  • Vermögen
  • Einkommen
  • Nationalität
  • Religionszugehörigkeit
  • Parteizugehörigkeiten

Auch private Schulden ziehen keinen Schufa-Eintrag nach sich, da Privatpersonen keine Informationen an die Schufa weitergeben können: Schulden Sie etwa Ihrem Bruder 5.000 Euro, so taucht dies nicht in Ihrer Datei auf. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Leihgabe vertraglich vereinbart haben. Auch Mietschulden verursachen keine schlechte Schufa-Wertung. Das gilt jedoch nur, wenn es sich bei Ihrem Vermieter um eine Privatperson handelt. Haben Sie Mietrückstände gegenüber gewerblichen Vermietern – etwa Wohnungsgesellschaften – angehäuft, so kann dies durchaus an die Schufa gemeldet werden.

Neutrale, positive und negative Schufa-Einträge

Bei den meisten Schufa-Einträgen handelt es sich um neutrale oder positive Einträge. Neutrale Einträge sind die Folge ganz normaler wirtschaftlicher Transaktionen, wie etwa der Eröffnung eines Bankkontos. Ein positiver Eintrag entsteht beispielsweise dann, wenn Sie eine Rechnung pünktlich zahlen. Einen negativen Schufa-Eintrag erhalten Sie hingegen, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzten, etwa weil Sie trotz Mahnung Ihre Rechnung nicht gezahlt haben oder Ihre Kreditraten nicht rechtzeitig begleichen.

Auf Grundlage all dieser Finanzdaten errechnet die Schufa Ihren Bonitätsscore. Dieser sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Rechnungen in der Zukunft rechtzeitig, zuverlässig und in voller Höhe begleichen. Ein guter Bonitätsscore kann Ihnen viele Türen öffnen: Etwa könnte eine Bank Ihnen aufgrund dessen einen günstigen Kredit gewähren oder ein Vermieter entscheidet sich für Sie als Mieter. Ein schlechter Bonitätsscore hingegen wirkt sich negativ auf Sie aus: Vermietern, Banken, Versicherungen und Co. wird dadurch suggeriert, dass Sie in finanzieller Hinsicht nicht gerade zuverlässig sind. Entsprechend könnten Ihnen Kredite oder Versicherungen nicht gewährt werden. Auch Vermieter entscheiden sich nur selten für Mietinteressenten mit schlechtem Schufa Bonitätsscheck.

EuGH prüft Scoring-Verfahren

Das Scoring-System von Schufa steht seit jeher in der Kritik. Seit Anfang 2023 prüft der Europäische Gerichtshof, ob der Bonitätsscore mit der DSGVO vereinbar ist. Ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts kam zu dem Ergebnis, dass das Scoring-System tatsächlich gegen Europarecht verstoße. Auch das darauf folgende Urteil steht dem Scoring-System eher kritisch gegenüber: Im Dezember 2023 urteilte der EuGH, dass das Verfahren zumindest dann gegen die DSGVO verstößt, wenn Schufa-Kunden (z. B. Banken) dem Score eine "maßgebliche" Rolle bei der Entscheidung über die Vergabe von Verträgen beimessen. Der EuGH gab jedoch zu bedenken, dass nationale Gesetzgeber Ausnahmevorschriften erlassen können (Az. C-634/21). In Deutschland existiert mit dem Bundesdatenschutzgesetz eine derartige Vorschrift.

Was bedeutet das nun für Verbraucherinnen und Verbraucher? Die Auswirkungen des EuGH-Urteils sind aktuell noch nicht klar. Der Fall wird nun erneut an das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurückverwiesen, wo schließlich final entschieden werden muss, um das Scoringsystem durch die Ausnahmevorschrift zulässig ist oder nicht.

Wann genau kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Keine Sorge: Wenn Sie sich einen neuen Laptop zulegen und die Rechnung einen Tag zu spät begleichen, erhalten Sie nicht direkt einen negativen Eintrag. Gemäß § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Schufa zuschlägt:

  • Bei einmaligen Verträgen (z. B. Barkauf eines Autos): Ihr Vertragspartner muss Ihnen zunächst 2 Mahnungen zukommen lassen und Sie über einen möglichen Schufa-Eintrag als Konsequenz informieren.
  • Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Stromvertrag, Handyvertrag, Kreditvertrag): Je nach Vertragsart gelten hier andere Voraussetzungen. Merken sollten Sie jedoch: Immer wenn Ihr Vertragspartner zur Kündigung berechtigt wäre (etwa weil Sie mehrere Zahlungen verpasst haben), kann ein negativer Eintrag folgen. Zusätzlich muss Ihr Vertragspartner Sie jedoch auf einen möglichen Negativ-Eintrag hingewiesen haben.
  • Bei gerichtlichen Titeln (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid): Wurde gegen Sie bereits ein gerichtlicher Titel verhängt, kann immer ein Schufa-Eintrag folgen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie mittels Vollstreckungstitel rechtlich zur Zahlung aufgefordert werden.

Darüber hinaus müssen Sie auch bei weitreichenderen finanziellen Problemen mit einem schlechten Schufa-Score rechnen. So bekommen Sie einen Eintrag, wenn Sie Privatinsolvenz anmelden müssen, in einem offiziellen Schuldnerregister gelistet sind oder ein Inkassoverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.

 

Wichtig: Widersprechen Sie ungerechtfertigten oder falschen Rechnungen

Es kommt nicht selten vor, dass Unternehmen zu hohe Rechnungen ausstellen. Verweigern Sie in diesem Fall schlicht die Zahlung, sind Sie dennoch in Zahlungsrückstand. Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Folge sein. Besser ist es allemal, der ungerechtfertigten Forderung zu widersprechen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber: „Rechnung Widerspruch: Wie kann ich einer falschen Rechnung widersprechen?"

Haben Sie Widerspruch gegen eine Rechnung eingelegt und die Forderung damit offiziell bestritten, darf die Schufa daraus keinen Negativeintrag ableiten. Stellt sich am Ende jedoch heraus, dass die Forderung gerechtfertigt war und dass Sie hätten zahlen müssen, dann kommt es doch zum Minuspunkt.

Löschfristen: Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?

Eine einzige verschleppte Rechnung und schon ist im schlimmsten Fall ein Fleck auf der weißen Weste. Doch dieser bleibt nicht für immer, denn die Schufa muss sich an bestimmte Löschfristen halten. Reine Kredit- oder Konditionsanfragen sowie Anfragen von Unternehmen, die Ihre Daten wollen, werden 12 Monate nach der Eintragung gelöscht. Einträge über laufende Darlehen oder Dauerschuldverhältnisse werden meist dann gelöscht, wenn der Kredit abbezahlt beziehungsweise der Vertrag gekündigt wurde.

Negative Schufa-Einträge werden in der Regel erst nach 3 Jahren gelöscht. Die Frist beginnt dabei meist an dem Tag, an dem das finanzielle Problem „gelöst“ wurde. Bei nicht gezahlten Rechnungen beginnt die Frist etwa dann zu laufen, wenn Sie die Rechnung beglichen haben. Den Eintrag über die Privatinsolvenz hat die Schufa bisher ebenfalls nach 3 Jahren gelöscht. Allerdings entschied sich die Auskunftei – auch aufgrund des Drucks anstehender gerichtlicher Entscheidungen – im März 2023 dafür, die Speicherdauer auf 6 Monate zu kürzen. Auch bestehende Privatinsolvenz-Einträge will die Schufa rückwirkend automatisch nach 6 Monaten löschen.

Kostenlose Schufa Auskunft anfordern: Machen Sie den Selbst-Check!

Um gegebenenfalls Ihren Schufa Score bereinigen zu können, müssen Sie erst einmal herausfinden, welche Daten die Schufa von Ihnen hat. Gemäß Artikel 15 der DSGVO haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Ihrer Daten Unternehmen gespeichert haben. Da es sich auch bei der Schufa um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, greift dieser Anspruch auch hier.

Wollen Sie also Ihre persönliche Schufa Auskunft einholen, müssen Sie der Schufa im Grunde nur eine E-Mail schreiben und auf Artikel 15 der DSGVO verweisen. Sie erhalten daraufhin eine kostenlose Schufa Datenkopie. Alternativ können Sie die Selbstauskunft auch einfach online auf der offiziellen Schufa-Website www.meineschufa.de anfordern. Ein Tipp für Sie: Da die Schufa ein kommerzielles Interesse verfolgt, werden Ihnen auf der Seite zunächst nur kostenpflichtige Bonitätsauskünfte angeboten. Den Hinweis auf die kostenfreie Datenkopie gemäß Artikel 15 DSGVO finden Sie eher versteckt im unteren Bereich der Startseite.

Ihre Schufa-Auskunft können Sie einmal jährlich kostenlos anfordern. Sollten Sie falsche Angaben oder ungerechtfertigte Einträge beanstanden, können Sie nach der Korrektur eine erneute Kopie gratis in Auftrag geben.

Warum Sie in manchen Fällen doch die kostenpflichtige Bonitätsauskunft wählen sollten

Auf der Seite der Schufa können Sie entweder eine kostenfreie Datenkopie oder eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft einholen. Aktuell kostet diese 29,95 Euro (Stand Dezember 2023). Auch wenn der Preis angesichts der Gratis-Variante hoch erscheinen mag, kann es sich in manchen Fällen auszahlen, das Geld in die Hand zu nehmen. Denn es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Dokumenten.

So handelt es sich bei der kostenfreien Datenkopie tatsächlich nur um einen Auszug aller über Sie gespeicherten Datenpunkte. Bei der Schufa Bonitätsauskunft hingegen handelt es sich um eine zensierte Variante. Zwar ist auch dort vermerkt, wenn Sie Ihre Kreditraten nicht pünktlich gezahlt haben. Allerdings geht aus diesem Dokument nicht hervor, bei wem Sie Schulden gemacht haben.

Möchten Sie etwa nur für sich kontrollieren, ob Sie negative Schufa-Einträge haben, dann ist die kostenlose Datenkopie hervorragend geeignet. Möchten Sie hingegen eine neue Wohnung mieten und eine Schufa Auskunft für Ihren künftigen Vermieter einholen, kann die kostenpflichtige Variante besser sein. Immerhin muss Ihr Vermieter nicht wissen, wem Sie wie viel Geld schulden. Da die Höhe der Zahlungsrückstände natürlich auch auf der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft vermerkt ist (und die Schufa das Dokument als „Original-Zertifikat“ bewirbt), sollte diese Ihrem Vermieter genügen.

Negativen Schufa-Eintrag löschen: So geht’s!

Haben Sie Ihre kostenlose Schufa Datenkopie angefordert und darauf einen ungerechtfertigten Negativeintrag oder andere Fehler entdeckt, sollten Sie unverzüglich tätig werden. Die Korrektur hilft Ihnen, Ihren persönlichen Schufa Bonitätsscore zu verbessern und so Ihre Chancen auf günstige Kreditkonditionen oder attraktive Mietwohnungen zu steigern.

An wen Sie sich mit Bitte um Korrektur wenden müssen, hängt ganz davon ab, um welche Art von Fehler es sich handelt:

  • Bei falschen Angaben: Bei der Vielzahl an Einträgen geht schnell etwas schief, weshalb es durchaus häufig vorkommt, dass Wirtschaftsauskunfteien zwei Personen miteinander verwechseln. Stellen Sie beim Blick auf Ihre Selbstauskunft fest, dass es sich gar nicht um Ihre Daten handelt, dann lassen Sie dies direkt bei der Schufa korrigieren.
  • Bei veralteten Einträgen: Es kommt ebenfalls häufig vor, dass Einträge trotz abgelaufener Löschfrist nicht entfernt werden. In diesem Fall müssen Sie sich ebenfalls direkt an die Schufa wenden.
  • Bei unberechtigten Forderungen: Steht in Ihrer Schufa Auskunft, dass Sie die Rechnung für Ihr neues TV-Gerät nicht gezahlt haben, obwohl Sie das Geld schon längst überwiesen haben? In diesem Fall müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Verkäufer wenden, da dieser die falschen Daten an die Schufa übermittelt hat. Entsprechend kann auch nur dieser die Berichtigung anfordern. Dasselbe gilt auch, wenn Sie die Zahlung tatsächlich verschwitzt, aber mittlerweile beglichen haben oder wenn diese bereits verjährt ist. Unberechtigt kann eine Forderung außerdem sein, wenn Sie nie eine Mahnung erhalten haben.

Um Ihre Schufa Auskunft zu berichtigen müssen Sie nur den jeweiligen Ansprechpartner von Ihrem Korrekturwunsch in Kenntnis setzen. Ein formloses Schreiben genügt hierfür. Erklären Sie darin genau, welchen Eintrag Sie aus welchen Gründen beanstanden. Quittungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge helfen Ihnen dabei zu beweisen, dass Sie vermeintlich ausstehende Zahlungen bereits beglichen haben.

Stellen sich Schufa oder das jeweilige Unternehmen quer, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Erfahrene Anwält*innen können für Sie einschätzen, ob der Negativeintrag wirklich gelöscht werden muss und sammeln die nötigen Belege hierfür. Wenn Sie nicht direkt zu einem Anwalt oder einer Anwältin vor Ort gehen wollen, dann bietet sich telefonische Rechtsberatung als Alternative an: Die Anwaltshotline ist an 365 Tagen im Jahr von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts zu erreichen. Wählen Sie hierfür einfach die 0900/1 875 008 512 (1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk).

FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten zur Schufa

  • Woher weiß ich, ob ich einen Schufa-Eintrag habe?

    Einmal jährlich können Sie eine kostenlose Schufa Selbstauskunft anfordern. Die Datenkopie verrät Ihnen, welche Daten die Schufa von Ihnen gespeichert hat.

  • Wie schlimm ist ein negativer Schufa-Eintrag?

    Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihnen im Alltag Probleme bereiten, etwa wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder eine Wohnung mieten wollen. Bank oder Vermieter werden sich aller Voraussicht nach bei der Schufa über Sie erkundigen und aufgrund des negativen Bonitätsscores davon ausgehen, dass Sie kein zuverlässiger Kunde oder Mieter sind.

  • Wann gibt es einen positiven Schufa-Eintrag?

    Einen positiven Schufa-Eintrag erhalten Sie, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen – etwa wenn Sie Ihre Handyrechnung immer pünktlich zahlen. Besonders positive Auswirkungen kann es auch haben, wenn Sie einen Kredit vorzeitig abbezahlen. Bitten Sie die Bank oder das jeweilige Unternehmen am besten aktiv darum, die Schufa von der vorzeitigen Tilgung in Kenntnis zu setzen.

  • Wie kann ich meinen Schufa Score verbessern?

    Am besten ist es, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen: Zahlen Sie daher Ihre Rechnungen und Kreditraten immer pünktlich. Ist es doch einmal zu Zahlungsausfällen gekommen, sollten Sie nach Ablauf der Löschfrist kontrollieren, ob die Schufa den Negativeintrag entfernt hat. Wenn nicht, sollten Sie die Korrektur aktiv einfordern. Dasselbe gilt auch bei falschen Daten oder unberechtigten Einträge.

  • Bekomme ich einen Kredit ohne Schufa?

    Wenn Sie eine Kreditanfrage stellen, werden die meisten Banken eine Bonitäts- oder Schufa-Auskunft von Ihnen fordern. So können sie besser einschätzen, ob Sie Ihre Kreditraten zuverlässig begleichen. Nichtsdestotrotz gibt es auch Kredite ohne Schufa. Oft werden diese von Online-Kreditvermittlern angeboten. Da die Banken mit einem schufafreien Kredit ein höheres Risiko eingehen, müssen Sie jedoch auch mit höheren Zinsen rechnen.