Hagel- und Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt?

Seit einigen Jahren nehmen die Tage mit Extremwetter in Deutschland zu. Orkantiefs und Hochwasser sind längst keine Ausnahme mehr und treffen kann es jeden. Was aber tun, wenn das Haus durch den Sturm beschädigt wird oder der Hagel tiefe Dellen im Lack des Autos hinterlässt? Wir verraten, welche Versicherung zahlt, wenn Schäden durch Wind und Wetter entstehen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste in Kürze:

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Leider gibt es nicht die eine Versicherung, die Sie abschließen können, um sich gegen Schäden durch Sturm und Wetter abzusichern. Stattdessen greifen verschiedene Versicherungen ein, je nachdem um welchen Schaden es sich handelt. Oder besser gesagt, je nachdem, wo der Schaden entstanden ist.

Sturmschaden am eigenen Haus

In Deutschland müssen wir uns nur wenig darüber sorgen, dass ein Sturm unser Haus in Schutt und Asche legen könnte. Je nach Stärke des Sturms sind aber dennoch Schäden an Häusern möglich – etwa abgedeckte Dächer, kaputte Fenster oder gar eine kaputte Garage durch einen umgefallenen Baum. Entdecken Sie nach einem Sturm einen Schaden an Ihrem eigenen Haus, der durch den Wind entstanden ist, dann greift in diesem Fall ihre Wohngebäudeversicherung.
Aber Vorsicht: Diese muss erst zahlen, wenn der Wind bei Ihnen mindestens mit der Windstärke 8 geblasen hat. Denn erst dann zählt das raue Lüftchen tatsächlich als Sturm beziehungsweise stürmischer Wind. Die Windstärke 8 entspricht 62 bis 74 km/h.

Wie stark der Wind bei Ihnen am Wohnort war, können Sie beim örtlichen Wetteramt oder aber bei der Wetterdiensthotline des Deutschen Wetterdienstes erfragen.

Dies ist in der Regel aber nur bei größeren Schäden notwendig. Haben sich durch den Sturm nur einzelne Ziegel vom Dach gelöst, müssen Sie die Windstärke der Versicherung gegenüber vermutlich nicht nachweisen – hier reicht meist eine vorhergehende Sturmwarnung aus.

Sollten Sie eine Solaranlage auf Ihrem Dach installiert haben, ist diese zumeist nicht automatisch versichert. Lassen Sie diese daher unbedingt mit in Ihre Versicherung aufnehmen.

Ist der Schaden nicht durch einen Sturm, sondern zum Beispiel durch Schneemassen oder Hochwasser entstanden, zahlt die einfache Wohngebäudeversicherung unter Umständen nicht. In solchen Fällen brauchen Sie ergänzend eine sogenannte Elementarversicherung.

Gut zu wissen: Die Wohngebäudeversicherung greift auch dann, wenn durch einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück Schäden an Ihrem Gebäude entstehen. Fällt der Baum allerdings auf ein fremdes Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht für den Schaden auf.

Schaden an fremdem Eigentum

Durch den Wind wird der Baum auf Ihrem Grundstück beschädigt, der Ast kracht aber auf Nachbars Garage. Pech gehabt. Aber keine Sorge: Für Schäden, die an fremdem Eigentum entstehen, zahlt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass bei Sturmschäden durch Nachbars Bäume an Ihrem Haus die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn aufkommt.

Schwierig wird es allerdings, wenn Sie bei einer Sturmwarnung ungesicherte Gegenstände stehen lassen und diese Schaden anrichten. Egal ob Sonnenschirm, Trampolin oder Gartenliege: Vor einem Sturm sollten Sie Terrasse und Garten gründlich aufräumen und alle Gegenstände vor dem Wind in Sicherheit bringen oder fest im Boden verankern. Anderenfalls kann Ihre Versicherung wegen Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

Sturmschaden am Auto

Sie haben keine Garage, wo Sie Ihr Fahrzeug bei einem Sturm in Sicherheit bringen könnten? Dann kann es leider sein, dass der Wagen im Unwetter Schaden nimmt. Doch auch hierfür gibt es eine Versicherung. Bei Schäden, die am Auto entstehen, springt Ihre Kaskoversicherung ein.

Aber Vorsicht: Die meisten Teilkaskoversicherungen kommen erst auf, wenn Schäden durch eine Windstärke von mindestens 8 entstanden sind. Vollkaskoversicherungen zahlen oftmals schon bei schwächerem Wind – ein Blick in Ihre Versicherungspolice sorgt hier für Klarheit.

Auch Hagelschäden am Auto werden von der Kaskoversicherung übernommen. Melden Sie einen solchen Schaden, führt das übrigens nicht zur Herabstufung Ihres Schadensfreiheitsrabatts.

Schäden am Hausinventar

Schäden im Haus sind zwar meist Folgeschäden, zum Beispiel weil der Regen durch ein abgedecktes Dach gekommen oder der Keller vollgelaufen ist. Teuer werden können sie aber trotzdem. Ist Ihr Sofa durchnässt oder das Parkett ruiniert, brauchen Sie eine Hausratversicherung.

Sturmschaden bei der Versicherung richtig melden

Hat der Sturm einen Schaden angerichtet, müssen Sie diesen umgehend – spätestens aber nach einer Woche – bei der zuständigen Versicherung melden. Bei größeren Schäden müssen Sie den Nachweis erbringen, dass es sich tatsächlich um einen „stürmischen Wind“ gehandelt hat. Das bedeutet, er muss eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h erreicht haben.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Schadenmeldung beachten:

  • Erfragen Sie die Windstärke bei der Wetterdiensthotline des Deutschen Wetterdienstes und bitten Sie um einen Nachweis.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden, die durch den Sturm entstanden sind.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich bei der zuständigen Versicherung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Bei den meisten Versicherungen ist eine telefonische Schadenmeldung möglich. Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite Ihrer Versicherung.
  • Notieren Sie sich alle Informationen, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, zum Beispiel Datum, Schadennummer, Sachbearbeiter*in.
  • Kopieren Sie gegebenenfalls Rechnungen der beschädigten Gegenstände und reichen Sie diese ein.
  • Setzen Sie Ihre Versicherung in Kenntnis, wenn Sie den Schaden von einem Gutachter überprüfen lassen möchten.
  • Warten Sie auf die Zusage der Versicherung! Bevor Sie die Deckungszusage haben, sollten Sie keine Handwerker beauftragen oder selbstständig versuchen, den Schaden zu reparieren. Ausnahme hiervon sind Gefahrenstellen. Diese müssen Sie notdürftig abdecken. Ebenso sind Sie verpflichtet, Folgeschäden zu verhindern.

Was ist die Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Sie als Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich bleibt und keine unnötigen Folgeschäden entstehen. Zwar dürfen Sie nicht selbst Hand anlegen und einen Schaden, der durch die Versicherung gedeckt ist, einfach so reparieren. Doch dürfen Sie Vorkehrungen treffen, damit der Schaden sich nicht verschlimmert. Hat ein herabfallender Ast zum Beispiel ein Fenster eingeschlagen, dürfen Sie dieses mit Folie abdecken, damit keine Feuchtigkeit ins Haus eindringen kann und etwa Wohninventar zerstört. Das kaputte Fenster selbstständig austauschen sollten Sie nicht. In solch einem Fall riskieren Sie, dass die Versicherung die Deckung der Reparaturkosten verweigert.

Sturmschaden: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Brauche ich eine Elementarversicherung?

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur entstanden sind. Bei Sturmschäden oder auch Blitzschlägen greift meist die Wohngebäudeversicherung. Wird der Schaden aber durch eine Überschwemmung, Rückstau oder auch Erdbeben hervorgerufen, ist eine Elementarversicherung von Nöten. Prüfen Sie vor Abschluss einer Versicherung daher, welche Schäden Sie versichern lassen möchten und welche Versicherung in Ihrem Einzelfall dafür erforderlich ist. Gerade in flussnahen Gebieten sollten Sie sich auch gegen Überschwemmung absichern.

Wie schnell muss ich einen Sturmschaden melden?

Schäden, die durch Wind und Wetter entstanden sind, müssen Sie der Versicherung umgehend melden. Lassen Sie sich bestenfalls nicht länger als wenige Tage Zeit. Anderenfalls wird es für Sie umso schwerer nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich durch einen Sturm mit mindestens der Windstärke 8 entstanden ist. Melden Sie einen Schaden zu spät, kann die Versicherung die Zahlung übrigens auch verweigern.

Darf ich einen Schaden ohne die zuständige Versicherung beheben?

Wenn Sie möchten, dass Ihre Versicherung für die Reparatur eines Schadens aufkommt, sollten Sie nicht einfach selbstständig Handwerker beauftragen oder den Schaden auf eigene Faust reparieren. Anders verhält es sich allerdings bei Gefahrenstellen oder drohenden Folgeschäden. Ist zum Beispiel Ihr Keller vollgelaufen und droht das Wasser, Möbel oder Elektrogeräte zu zerstören, dürfen Sie schon mal mit dem Ausschöpfen anfangen. Ist stattdessen ein Baum auf Ihr Carport gefallen, sollten Sie nicht mit Hammer und Nagel anrücken und dieses selbst instand setzen. Hier könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.


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