Mieterschutzbund: Beratung auch für Nichtmitglieder?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Ähnlich einem Mieterschutzbund bietet Ihnen die DAHAG Rechtsservices AG durch die Vermittlung an zugelassene Rechtsanwälte – viele mit dem Fachgebiet Mietrecht – eine unkomplizierte und schnelle Rechtsberatung zu allen Fragen rund um die Immobilienmiete. Haben Sie als Mieter Schimmel in der Wohnung und wissen nicht, wie Sie Ihren Vermieter dazu auffordern sollen, diesen zu beseitigen? Oder gibt es vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags Unsicherheiten bezüglich bestimmter Formulierungen und Klauseln? Bei all diesen Problemen als Mieter hilft Ihnen ein Anwalt für Mietrecht in der Anwaltshotline oder über die Online-Rechtsberatung weiter.

Günstige Rechtsberatung ohne Mitgliedschaft im Mieterbund

Im Gegensatz zur stets kostenpflichtigen Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund stehen Ihnen die Online- und Telefonberatung über die DAHAG Rechtsservices AG immer frei – ganz ohne zeitliche Bindung oder sonstige Voraussetzungen.

Der Vorteil: Sie benötigen kein Abo und keine Mitgliedschaft, weshalb auch keine laufenden Kosten entstehen. Stattdessen zahlen Sie nur situationsbedingt und nur dann, wenn Sie die Beratung auch wirklich benötigen. In der Telefonberatung zahlen Sie 1,99 Euro pro Minute (inkl. USt, höhere Preise im Mobilfunk). Wählen Sie hierzu einfach die 0900/1 875 006 860*.

Die Preise der Online-Rechtsberatung richten sich ganz danach, wie Ihr komplex Ihr Rechtsproblem ist: Einfache Anfragen werden bereits ab 20 Euro beantwortet.

Zum Vergleich: Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kostet aktuell 80 Euro pro Jahr (zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von 20 Euro).

Mieterschutz in Deutschland: Viele lokale Verbände und Vereine

In Deutschland gibt es seit über hundert Jahren, also bereits seit dem 19. Jahrhundert, örtliche Mietervereine. Derzeit existieren in Deutschland rund 350 Mietervereine, die an den Deutschen Mieterbund (DMB) als deren Dachverband angeschlossen sind.

Ähnlich organisiert ist der Verein der Haus- und Grundstückseigentümer (Haus und Grund), der vielerorts gemeinsam mit dem jeweils ortsansässigen Mieterverein die Mietrichtwerttabellen, umgangssprachlich auch als Mietspiegel bezeichnet, erstellt und fortschreibt. Hiervon zu unterscheiden sind die vielfach auch ansässigen Mieterschutzvereine - unter anderem der Mieterschutzbund. Diese sind nicht an den politisch orientierten DMB angeschlossen, der teilweise auch durch Gesetzesinitiativen Gesetzesänderungen bundespolitisch einbringt. Bei den Mieterschutzvereinen handelt es sich vielmehr um einzelne Rechtsanwaltskanzleien, die in Vereinsform Rechtsberatungen anbieten.

Mietminderung wegen Mietmangel?

Schimmeln die Wände, funktioniert die Heizung nicht oder sind die Fenster undicht, kann ein Mietmangel vorliegen. Dieser berechtigt Sie als Mieter, Ihre Miete zu mindern. Das heißt, Sie müssen nicht mehr die volle Miete bezahlen sondern – je nach Problem – weniger bis gar nichts. Grundsätzlich müssen Sie dem Vermieter den Mangel jedoch erst einmal anzeigen und ihm Gelegenheit dazu geben, diesen zu beseitigen. Dafür muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Doch wie lange ist in Ihrem Fall angemessen? Verstreicht die Frist, ohne dass Ihr Vermieter den Schimmel beseitigt - um wie viel Prozent dürfen Sie Ihre Miete kürzen und was müssen Sie dabei beachten? Auf keinen Fall sollten Sie nach eigener Schätzung Ihre Miete mindern. Zu diesen Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Mietrecht schon per Telefon eine schnelle und verbindliche Auskunft geben.

Übrigens: Nach einer Umfrage unter den selbstständigen Kooperationsanwälten der DAHAG Rechtsservices AG kann rund 95 Prozent der Anrufer sofort am Telefon geholfen werden.

Haben Sie eine unzulässige Klausel im Mietvertrag?

Für ein gültiges Mietverhältnis bräuchte es streng genommen keinen schriftlichen Vertrag. Es könnte ebenso beispielsweise mit regelmäßigen Mietzahlungen nachgewiesen werden. Das ist jedoch eher ein Sonderfall, da in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt. Darin werden flexible Details geregelt, etwa welche Betriebskosten von Ihnen zu zahlen sind, welche Schönheitsreparaturen Sie selbst zu tragen haben oder wann und von wem der Winterdienst zu leisten ist. Zu alldem sind Sie als Mieter jedoch nicht verpflichtet, sofern dazu nichts im Mietvertrag festgehalten wird. Es gibt allerdings auch einige gesetzliche Regelungen, die vertraglich nicht geändert werden können oder dafür sorgen, dass Klauseln im Vertrag nicht wirksam wären. Unklarheiten bei der Rechtmäßigkeit von Mietvertragsklauseln oder von Regelungen in der Hausordnung kann ein Fachanwalt für Mietrecht bereits in wenigen Minuten am Telefon beseitigen und Sie über mögliche Gegenmaßnahmen informieren.


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