Testament handschriftlich verfassen: So gelingt die Erstellung!

Wenn Sie Ihren letzten Willen festhalten möchten, können Sie das mit einem handschriftlichen Testament tun. Der Vorteil: Das einzige, was Sie brauchen, sind Stift und Papier. Das klingt zunächst sehr einfach, doch der Teufel steckt im Detail: Es gibt einige Stolperfallen zu beachten, damit Ihr Testament auch wirklich gültig ist.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Handschriftliches Testament: Das Wichtigste im Überblick

Voraussetzungen: Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?

Damit Ihr Testament rechtlich gültig ist und anerkannt werden kann, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:

  • Sie als Erblasser sind testierfähig. Das bedeutet, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind und nicht beeinträchtigt sind, zum Beispiel durch eine Erkrankung wie Demenz.
  • Das Testament ist handschriftlich verfasst. Eine Erstellung am Computer oder mit der Schreibmaschine zählt nicht.
  • Sie haben das Testament selbst unterschrieben. In der Regel genügt es, bei mehreren Blättern die letzte Seite zu unterschreiben. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie auch jedes Blatt einzeln unterschreiben.
  • Ihr vollständiger Name steht auf dem Testament.
  • Ort und Datum sind vermerkt.

Was macht ein handgeschriebenes Testament ungültig?

Sie haben alle obenstehenden Punkt beachtet? Dann ist Ihr Testament auf einem guten Weg. Jedoch gilt es, einige Dinge zu vermeiden, die das Testament ungültig machen, zum Beispiel:

  • Der Testierwille ist nicht klar erkennbar. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das vermeintliche Testament eindeutig nur ein Entwurf ist.
  • Sie als Erblasser wurden gezwungen, das Testament aufzusetzen.
  • Sie haben das Testament nicht selbst verfasst.
  • Das Testament ist sittenwidrig oder verstößt gegen das Gesetz.

Ist ihr handschriftliches Testament nicht gültig, tritt stattdessen die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihr Testament auf rechtliche Gültigkeit prüfen lassen. Dafür können Sie die Online Rechtsberatung nutzen und Ihren Testamentsentwurf von den Kooperationsanwält*innen der DAHAG prüfen lassen.

Testament schreiben: Das sollte darin stehen!

Grundsätzlich sollte Ihr Testament gut leserlich und klar strukturiert sein. Außerdem sollten Sie es so detailliert wie möglich verfassen. So beugen Sie möglichen Unklarheiten und im Zweifelsfall Streit zwischen den Erben vor.

Einige Bestandteile sollten – oder müssen – Sie daher in Ihr Testament aufnehmen.

  • Überschrift
    Damit Ihr Testament eindeutig als solches erkennbar ist, sollten Sie eine eindeutige Überschrift wählen. Hier bieten sich Formulierungen an wie beispielsweise „Testament“ oder „Letzter Wille“.
  • Nachweis der Aktualität
    Ihr Testament sollte zwingend Ort und Datum enthalten. So kann später nachvollzogen werden, von wann das Testament stammt.
    Haben Sie bereits zuvor ein Testament erstellt, sollten Sie dieses außerdem für ungültig erklären. Das könnte wie folgt aussehen: „Hiermit erkläre ich alle meine bisher verfassten Testamente für ungültig.“
  • Erbschaftsverteilung
    Wie Sie Ihr Erbe verteilen, ist grundsätzlich Ihnen selbst überlassen. Sie können in Ihrem Testament einsetzen und enterben, wen Sie möchten (§§ 1937 und 1938 Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Ausnahme bildet dabei der Pflichtteil. Diesen erhalten in der Regel auch Enterbte. 
    An dieser Stelle können Sie entweder einen Alleinerben einsetzen oder Ihr Erbe beliebig aufteilen. Sie können auch bereits Vorkehrungen treffen, für den Fall, dass einer Ihrer Erben vorzeitig versterben sollte.
  • Unterschrift
    Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie es unbedingt persönlich unterschreiben. Außerdem muss die Unterschrift eindeutig Ihnen zuordenbar sein. Formulierungen wie „Deine liebende Ehefrau“ oder „Euer Vater“ gelten nicht.

Zum Testament dank Vorlage: Wieviel bringen Muster aus dem Internet?

Online gibt es zahlreiche Muster und Vorlagen, die Ihnen zeigen, wie ein handschriftliches Testament aussehen kann. Sie können sich natürlich an solchen Mustern orientieren und Sie als Inspiration für Ihren persönlichen letzten Willen nehmen. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass ein Testament immer individuell ist. Daher können solche Vorlagen nur beispielhaft sein. Sie müssen Ihr eigenes Testament dann entsprechend anpassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments? Die Kooperationsanwältinnen und –anwälte der DAHAG unterstützen Sie gerne und beraten Sie unter der 0900-1 875 009 275 (1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk).

Testamentseröffnung: Hinterlegung und Aufbewahrung des handschriftlichen Testaments

Ihr handschriftliches Testament können Sie einfach bei sich zuhause aufbewahren. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Erben das Testament dann nicht finden. Sie sollten daher unbedingt zu Lebzeiten darüber informieren, dass ein Testament existiert und wo es sich befindet. Wenn Sie das möchten, können Sie eine Abschrift des Testaments einer Vertrauensperson übergeben.
Sie können auch mehrere identische, handschriftliche Testamentskopien anfertigen und diese an verschiedenen Stellen deponieren. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest eines davon gefunden wird. Allerdings sollten Sie dann einen Vermerk einbauen, dass Sie mehrere gleich lautende Testamentskopien erstellt haben.

Wird Ihr Testament gefunden, ist der Finder gesetzlich dazu verpflichtet, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Dort werden dann die Testamentseröffnung und die Abwicklung des Erbes in die Wege geleitet.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament gefunden und eröffnet wird, können Sie es in amtliche Verwahrung geben. Das Testament wird dann beim Amtsgericht aufbewahrt und im Todesfall wird das Nachlassgericht direkt informiert. Für die amtliche Verfahrung müssen Sie eine einmalige Gebühr von 75 Euro bezahlen.

 

FAQ: Fragen und Antworten zum handschriftlichen Testament

  • Ist ein handschriftliches Testament ohne Notar gültig?

    Ja. Das handschriftliche Testament können Sie ganz alleine verfassen. Ein Notar ist dafür nicht notwendig.

     

  • Muss das Testament komplett handschriftlich sein?

    Ja. Sie müssen Tinte (oder Stift) und Papier dafür verwenden. Ist das Testament mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben, ist es in der Regel ungültig. Ist das Testament zum Teil mit dem Computer und zum Teil handschriftlich, können die handschriftlichen Teile unter Umständen berücksichtigt werden.

     

  • Muss ich das handschriftliche Testament selbst schreiben?

    Ja. Es ist nicht erlaubt, dass eine dritte Person das Testament für Sie schreibt. Eine Ausnahme können dabei notarielle Testamente bilden.

     


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