Berliner Testament: Wann ist es sinnvoll?

Stirbt der Ehepartner, stellt sich für viele die Frage: Wie geht es jetzt weiter? Zumindest den Nachlass können Sie bereits zu Lebzeiten zu regeln. Dazu greifen manche Paare auf ein Berliner Testament zurück. Damit wird der oder die Überlebende zum Alleinerben, die Kinder beispielsweise erben erst, wenn beide Partner verstorben sind. Was sind die Vor- und Nachteile eines solchen gemeinsamen Testaments? Was muss im Dokument stehen? Und was passiert mit dem Pflichtteil? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste im Überblick

Definition: Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein sogenanntes „Ehegattentestament“. Damit können verheiratete Personen gemeinsam ihren Nachlass regeln. Stirbt einer der beiden Eheleute, wird der oder die Überlebende zum Alleinerben. Kinder, Enkel oder andere mögliche Erben werden zunächst nicht berücksichtigt. Sie erben erst, wenn beide Partner verstorben sind als sogenannte „Schlusserben“.

Vor- und Nachteile: Was bringt ein Berliner Testament?

Vorteile

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Eheleute für ein Berliner Testament entscheiden.

Häufig wollen sie damit beispielsweise den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten. Da der oder die Überlebende zunächst Alleinerbe ist, bleiben ihm oder ihr dieselben finanziellen Mittel wie vor dem Tod des Partners.

Außerdem können beide Partner darin festlegen, wen sie als Schlusserben einsetzen wollen und wer wieviel erben soll. Somit ist der Nachlass geregelt und eine Erbfolge festgelegt. Die gesetzliche Erbfolge muss, sofern das Testament gültig ist, daher nicht angewandt werden.

Nachteile

Das wohl größte Manko des Berliner Testaments sind die steuerlichen Nachteile für die Schlusserben. Dadurch, dass sie das gesamte Vermögen auf einmal erben, ist die Summe dementsprechend höher und wird auch höher besteuert. Zudem steht den Erben nur einmal der Freibetrag für die Erbschaftssteuer zu.

Beispiel: Herr und Frau Berger haben ein Berliner Testament. Als Schlusserbin haben sie ihre gemeinsame Tochter Anna eingesetzt. Nachdem beide verstorben sind, erbt Anna das Gesamtvermögen von 700.000 Euro. Ihr steht ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Auf die restliche Summe muss sie Erbschaftssteuer bezahlen.
Hätten ihre Eltern das Geld einzeln vererbt, hätte sie zweimal den Freibetrag erhalten und müsste keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Um hohe Erbschaftssteuern zu vermeiden, können Sie beispielsweise eine Schenkung oder einen Nießbrauch in Betracht ziehen.

 

Berliner Testament schreiben: Das sollte darin stehen!

Ein Berliner Testament muss handgeschrieben sein. Es reicht aber, wenn ein Ehepartner das Testament schreibt, der oder die Andere muss nur unterschreiben. Wer die Erklärung nur unterschreibt, sollte jedoch Ort und Datum der Unterschrift mit angeben.

Grundsätzlich sollte Ihr Dokument gut leserlich und klar strukturiert sein. Außerdem sollte es so detailliert wie möglich sein. So vermeiden Sie Missverständnisse.
Einige Bestandteile sollten – oder müssen – Sie daher in Ihr Testament aufnehmen:

  1. Überschrift
    Damit Ihr Berliner Testament eindeutig als solches erkennbar ist, sollten Sie eine eindeutige Überschrift wählen. „Berliner Testament“ bietet sich in diesem Fall an.
  2. Nachweis der Aktualität
    Ihr Testament sollte unbedingt Ort und Datum enthalten. So ist klar, wann Sie das Dokument verfasst haben. Haben Sie bereits vorher ein Testament verfasst (egal ob als Paar oder als Einzelperson), sollten Sie dieses für ungültig erklären. Das könnte wie folgt aussehen: „Hiermit erklären wir alle unsere bisher verfassten Testamente für ungültig.“
  3. Erbschaftsverteilung
    Dadurch, dass Sie sich für ein Berliner Testament entschieden haben, setzen sie automatisch Ihren Ehepartner als Alleinerben ein. Für den Fall, wenn beide Partner nicht mehr leben, setzen Sie sogenannte „Schlusserben“ ein. Das sind häufig die gemeinsamen Kinder. Sie erben dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Grundsätzlich ist es aber ganz Ihnen überlassen, wen Sie im Testament einsetzen oder enterben. Eine Ausnahme bildet lediglich der Pflichtteil. Diesen erhalten in der Regel auch Enterbte. An dieser Stelle können Sie auch Vorkehrungen treffen, falls einer Ihrer Schlusserben vorzeitig versterben sollte.
  4. Unterschrift
    Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie und Ihr Partner beide unterschreiben. Hat das Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren und jeder auf allen Seiten unterschreiben. Ihre Unterschriften müssen außerdem eindeutig zuordenbar sein. Formulierungen wie „Eure liebenden Eltern“ oder „Eure Mama und euer Papa“ gelten nicht.

Weitere Informationen zu handgeschriebenen Testamenten und deren Gültigkeit finden Sie in unserem Ratgeber.

Sie können auch einen Notar mit der Erstellung beauftragen, Sie müssen es aber nicht. Ein sogenanntes öffentliches Testament vom Notar ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Zum Testament dank Vorlage: Wieviel bringen Muster aus dem Internet?

Im Internet gibt es zahlreiche Muster und Vorlagen für ein Berliner Testament. Diese zeigen Ihnen beispielhaft, wie ein solches Testament aussehen könnte. Allerdings können solche Vorlagen immer nur eine Orientierung sein. Ihr persönliches Testament müssen Sie dementsprechend anpassen und handschriftlich verfassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments? Die Kooperationsanwältinnen und –anwälte der DAHAG unterstützen Sie gerne und beraten Sie unter der 0900 - 1 875 002 564 (1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk).

 

Strafklausel: Was passiert mit dem Pflichtteil?

Grundsätzlich steht nahen Verwandten auch bei einem Berliner Testament ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der Sinn eines Berliner Testaments ist jedoch, den überlebenden Ehepartner als Alleinerben einzusetzen und dass er oder sie das gesamte Vermögen erhält. Durch die Auszahlung eines Pflichtteils würde das Erbe geschmälert werden.

Daher ist häufig eine sogenannte „Strafklausel“ eingebaut. Diese soll andere Erben, zum Beispiel die Kinder, davon abhalten, den Pflichtteil einzufordern. Eine Strafklausel könnte zum Beispiel folgendermaßen formuliert sein:

„Fordert eines unserer Kinder oder Enkelkinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil ein, so werden er oder sie, genau wie seine/ihre direkten Nachkommen, keine Erben des Letztversterbenden.“

Wer trotz einer solchen Klausel den Pflichtteil einfordert, enterbt sich also quasi selbst. Trotzdem bleibt auch nach dem Tod des zweiten Ehepartners erneut der Anspruch auf den Pflichtteil. Handeln Sie entgegen der Strafklausel, werden Sie also enterbt, erhalten aber nach beiden Todesfällen einen Pflichtteil.

Auch wenn es gegen den Willen der Erblasser geht, bleibt Ihnen als Erbe die Möglichkeit, den Pflichtteil zu erhalten. Sie erhalten dann bei beiden Todesfällen jeweils die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
Ob sich der Pflichtteil finanziell für Sie lohnt, hängt unter anderem vom vererbten Vermögen und von den Freibeträgen für die Erbschaftssteuer ab. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Die Kooperationsanwältinnen und –anwälte der DAHAG unterstützen Sie gerne und beraten Sie unter der 0900 - 1 875 002 564 (1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk).

Wie kann ich das Berliner Testament ändern?

Wenn Sie das Berliner Testament ändern oder ganz widerrufen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn Sie als Paar zu Lebzeiten gemeinsam das Testament ändern oder widerrufen wollen, ist das kein Problem. Sie können zum Beispiel zusammen ein neues Testament aufsetzen oder schlichtweg das alte Testament vernichten.
  • Auch ein Ehepartner alleine kann zu Lebzeiten ein Berliner Testament widerrufen. Dazu brauchen Sie allerdings einen Notar. Denn ein solcher Widerruf ist erst dann gültig, wenn der andere Ehepartner sie in notariell beurkundeter Form erhalten hat.
  • Ist einer der beiden Eheleute bereits verstorben, kann das gemeinsame Testament in der Regel nicht mehr einfach geändert oder widerrufen werden.
    Aber: Sie haben Möglichkeiten, ein eigenes Testament zu erstellen. Sie können beispielsweise das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil nehmen. Dann können Sie über Ihr Vermögen in einem neuen Testament verfügen. In manchen Fällen kann das Berliner Testament auch angefochten werden, zum Beispiel bei Wiederheirat oder weiteren Kindern.

FAQ: Fragen und Antworten zum Berliner Testament

  • Mein Partner und ich sind geschieden. Ist das Berliner Testament weiterhin gültig?

    Nein. Mit der Scheidung endet die Ehe und damit verliert auch das Berliner Testament seine Gültigkeit. Sie können dann ein neues Testament anfertigen und darin beispielsweise Ihre Kinder berücksichtigen. Tun Sie das nicht, greift die gesetzliche Erbfolge.  

  • Wir leben in einer Patchwork-Familie. Können meine Stiefkinder durch ein Berliner Testament erben?

    Ja. Mit dem Berliner Testament legen Sie und Ihr Partner eine eigene Erbfolge fest. Zunächst ist der überlebende Partner der Alleinerbe. Wen Sie als Schlusserben einsetzen, ist aber Ihnen überlassen. Sie können an dieser Stelle auch Ihre Stiefkinder einsetzen.
    Grundsätzliche Fragen rund um das Thema Erben und Vererben beantwortet das Bundesministerium der Justiz. Auf der Themenseite Erbrecht , können Sie nachlesen, wer grundsätzlich erbberechtigt ist.

     

  • Ich habe nach dem Tod meines Partners wieder geheiratet. Was passiert mit dem Berliner Testament?

    Durch das Berliner Testament werden Sie Alleinerbe Ihres verstorbenen Partners.
    Wenn Sie als Überlebender wieder heiraten, steht Ihrem neuen Partner ein Pflichtteil an Ihrem Vermögen zu. Damit bekommt er oder sie, zumindest indirekt, auch etwas von dem Vermögen Ihres verstorbenen Ehepartners.
    Unter Umständen kann ein Berliner Testament durch die Wiederheirat sogar angefochten werden.
    Viele Paare nehmen daher in das Berliner Testament eine sogenannte „Wiederverheiratungsklausel“ auf. Darin wird bereits zu Lebzeiten festgelegt, was mit dem Vermögen im Fall einer neuen Ehe geschehen soll.

  • Kann ich meinem Partner in einem Berliner Testament ein Haus überschreiben?

    Ja. Sie können eine Immobilie problemlos in einem Berliner Testament an Ihren überlebenden Partner weitervererben. Gerade für Paare, die das Eigenheim in der Familie halten wollen, kann ein Berliner Testament eine sinnvolle Variante sein. Dadurch erbt zunächst der überlebende Partner. Das gemeinsame Haus muss also nicht veräußert werden, um unterschiedliche Erbansprüche zu erfüllen.
    Doch Vorsicht: Das Pflichtteilsrecht besteht auch bei einem Berliner Testament. Je nachdem, wie hoch der Nachlass und damit der Pflichtteil sind, kann ein Verkauf der Immobilie unumgänglich sein. Daher sind sie nicht unbedingt vor einem Verkauf des Hauses gefeit.


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