Nachlassverwaltung: Wann ist ein Nachlassverwalter sinnvoll?

Eine Erbschaft ist häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden. Wie groß ist die Erbmasse? Wer ist überhaupt erbberechtigt? Kommen dann noch beispielsweise vererbte Schulden mit ins Spiel, wird es schnell undurchsichtig. Dann kann es sinnvoll sein, einen Nachlassverwalter einzusetzen. Dieser verschafft sich einen Überblick und regelt den Nachlass.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste im Überblick:

Was gehört zur Nachlassverwaltung?

Die Hauptaufgabe eines Nachlassverwalters ist, das Erbe eines Verstorbenen zu ordnen und – wie der Name sagt – zu verwalten. Je nach Ausgangssituation kann dies verschiedene Dinge beinhalten, zum Beispiel:

  • Erstellen eines Nachlassverzeichnisses
  • Erfassen aller Verbindlichkeiten in einem Schuldenverzeichnis
  • Trennung der Erbmasse vom Privatvermögen der Erben (zum Beispiel vom Vermögen des überlebenden Ehepartners)
  • Tilgen von Schulden und Erfüllung von Ansprüchen etwaiger Gläubiger aus der Erbmasse
  • Aufteilen des übrig gebliebenen Vermögens auf die Erben gemäß der Erbfolge

Je nach Erbfall kann der Prozess mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit haben die Erben keinen Zugriff auf den Nachlass.

Was sind die Voraussetzungen für eine Nachlassverwaltung?

Ein Nachlassverwalter wird in der Regel dann eingesetzt, wenn ein Nachlass entweder verschuldet ist oder sehr unübersichtlich. Der Nachlassverwalter übernimmt dann die Ordnung des Nachlasses und wickelt den Fall bis zur Aufteilung des Erbes ab. Auch sorgt er dafür, dass Schulden aus dem Nachlass auch mit dem vererbten Vermögen beglichen wird. Das Privatvermögen der Erben ist somit sicher. Man spricht dann von einer sogenannten „Haftungsbeschränkung“. Ist der Nachlass überschuldet, reicht das Vermögen also nicht aus um die Schulden zu decken, wird ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet.

Ein weiterer Fall für einen Nachlassverwalter kann vorliegen, wenn die Erben womöglich die Schulden aus dem Nachlass nicht begleichen würden. Der Nachlassverwalter sorgt dann dafür, dass zunächst alle Schulden aus dem Nachlass getilgt sind, bevor etwas von dem Erbe aufgeteilt wird.

Wie beantrage ich eine Nachlassverwaltung?

Grundsätzlich kann jeder Erbe einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen, aber auch als Nachlassgläubiger können Sie einen Nachlassverwalter beantragen.

Den Antrag auf Nachlassverwaltung müssen Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Dazu genügt ein einfaches Schreiben, allerdings sollten bestimmte Informationen enthalten sein:

  • Informationen über den Erblasser (Vor- und Nachname)
  • Informationen über den Antragsteller (Vorname, Nachname, Adresse)
  • Grund für den Antrag auf Nachlassverwaltung
  • Optional: Vorschlag für einen geeigneten Nachlassverwalter
  • Falls es mehrere Erben gibt: Zustimmung aller Erben

Gibt es mehrere Erben in einer Erbengemeinschaft für den betreffenden Nachlass, müssen sie alle dem Antrag zustimmen beziehungsweise ihn gemeinsam stellen. Ein Erbe kann nicht alleine über die Nachlassverwaltung entscheiden.

Wer kann Nachlassverwalter sein?

Grundsätzlich kann jeder zum Nachlassverwalter werden. Eine bestimmte Ausbildung ist dafür nicht notwendig. Wer Nachlassverwalter wird, bestimmt das zuständige Nachlassgericht. Häufig übernehmen diese Rolle Anwält*innen für Erbrecht, Buchhalter oder andere Personen, die bereits ein gewisses Grundverständnis haben.

Was kostet eine Nachlassverwaltung?

Einen pauschalen Preis für eine Nachlassverwaltung gibt es nicht. Auch das Gesetz schreibt lediglich vor, dass der Nachlassverwalter eine „angemessene Vergütung“ verlangen darf (§1987 Bürgerliches Gesetzbuch). Am gängigsten sind entweder eine prozentuale Bezahlung nach Höhe des Nachlasses oder eine Bezahlung nach Stunden. Wie hoch der prozentuale Anteil oder der Stundenlohn ausfällt, hängt maßgeblich von der Qualifikation des Verwalters ab, aber auch von der vererbten Summe.

Wann endet die Nachlassverwaltung?

In der Regel gibt es zwei Szenarien, mit denen eine Nachlassverwaltung endet:

  1. Die Aufteilung des restlichen Erbes

Dieser Fall tritt ein, wenn der Nachlassverwalter sich einen Überblick verschafft hat, alle vererbten Schulden bezahlt sind und dann noch etwas von der Erbmasse übrig ist. Dann teilt der Nachlassverwalter diesen Rest gemäß der Erbfolge auf die Erbberechtigten auf. Danach ist der Job des Nachlassverwalters erledigt, die Nachlassverwaltung wird also aufgehoben.

  1. Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Ist der Nachlass überschuldet, wird ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet. Durch die Nachlassverwaltung ist das Vermögen der Erben dabei geschützt, die vererbten Schulden werden aus dem Nachlass getilgt. Der Antrag auf Nachlassinsolvenzverfahren muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren endet die Nachlassverwaltung.

Nachlassverwalter vs. Testamentsvollstrecker vs. Nachlasspfleger

Im Zusammenhang mit einer Erbschaft treten diese drei verschiedene Begriffe auf. Zwar klingen sie zunächst ähnlich, jedoch hat jeder Beruf seine eigene Aufgabe. Hier die wichtigsten Merkmale und Unterschiede:

Nachlassverwalter

Der Nachlassverwalter kümmert sich darum, dass der Nachlass geordnet wird. Er erstellt eine Übersicht des Nachlasses sowie aller vererbten Schulden und sorgt dafür, dass diese Schulden beglichen werden. Damit ein Nachlassverwalter in Aktion treten kann, muss zunächst ein Antrag beim Gericht gestellt werden.

Testamentsvollstrecker

Die Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den Nachlass - wie im Testament vom Erblasser festgelegt – auf die Erben aufzuteilen. Er setzt die testamentarischen Bestimmungen durch und ist quasi die Interessensvertretung des Verstorbenen. Im Regelfall wird der Testamentsvollstrecker bereits zu Lebzeiten vom Erblasser festgelegt und im Testament vermerkt.

Nachlasspfleger

Im Gegensatz zu den anderen beiden Berufen wird der Nachlasspfleger bereits aktiv, bevor irgendjemand geerbt hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn noch nach den Erbberechtigten gesucht wird. Aufgabe des Nachlasspflegers ist es dann, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und die berechtigten Erben ausfindig zu machen. Eine Nachlasspflege wird vom Nachlassgericht angeordnet und auch beaufsichtigt.


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