Verzichtserklärung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Verzichtserklärung - Infos und Rechtsberatung

Eine Verzichtserklärung ist die einseitige Erklärung des Verzichtenden, dass er auf Gegenstände, Forderungen oder Rechtsmittel, die ihm zustehen, verzichtet.

Die Verzichtserklärung ist insbesondere im Zivilrecht und auch im Strafrecht gängige Praxis. Bekannt sind z.B. der Forderungsverzicht, der Erbverzicht, der Pflichtteilsverzicht, der Verzicht auf Einreden (z.B. Verjährungseinrede), der Unterhaltsverzicht, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder den Zugewinnausgleich, der Verzicht auf Schadensersatz oder der Rechtsmittelverzicht. Ähnlich wie ein Verzicht wirken die Erbausschlagung oder die Ausschlagung eines Vermächtnisses, die aber mit dem Verzicht rechtlich nicht identisch sind. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass ein Verzicht, um überhaupt rechtlich wirksam zu sein, in notarieller Form erklärt wird. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten mit großer rechtlicher Bedeutung, z.B. Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Verzicht auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Bei Vergleichen wird häufig, um für die Zukunft Rechtssklarheit zu haben und jeden weiteren Streit zu vermeiden, auf Ansprüche, die über die im Vergleich selbst geregelten Ansprüche hinausgehen für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet.

Rechtsfragen zur Verzichtserklärung beantworten Ihnen gern die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG.


Rechtsberatung für Erbrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Erbrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice