Digitaler Nachlass: Wie Sie Daten und Profile richtig sichern

Bilder und Dateien auf der Festplatte, Chats, Fotos und Posts in sozialen Netzwerken, Zugangsdaten zu Shoppingseiten oder digitale Abonnements – wer heute stirbt, hinterlässt neben dem Nachlass, den man anfassen kann, auch meist ein umfangreiches digitales Erbe. Und das kann den Erben richtig Ärger machen- Hier erfahren Sie, wie Sie das verhindern und Ihren digitalen Nachlass rechtssicher regeln.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Gerade erst machte ein Fall Schlagzeilen, in dem eine Mutter gegen Facebook klagte, um Zugang zum Profil ihrer verstorbenen Tochter zu erhalten. Als Erbin stehe ihr das zu. Doch das soziale Netzwerk verweigert den Zugang, argumentiert mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten und die Gerichte sind sich uneins, wie zu entscheiden ist. Wer seinen Erben einen solchen Kampf ersparen möchte, sollte rechtzeitig daran denken, auch seinen digitalen Nachlass rechtssicher zu regeln.

Was ist das digitale Erbe?

Wer heute von digitalem Nachlass spricht, denkt dabei fast immer zuerst an Profile in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Whatsapp, Instagram und Co. Doch das digitale Erbe umfasst noch viel mehr: Grob gesagt gehört dazu alles, was Sie als Daten gespeichert haben. Damit sind also nicht nur Zugangsdaten zu den Websites gemeint, die Sie nutzen, zu Ihren Profilen oder Abonnements wie Streamingdiensten oder digitalen Zeitungsabos. Auch die Daten, die Sie einfach nur auf Ihrem Rechner oder externen Festplatten verwalten, zählen zu Ihrem digitalen Nachlass.

Und genau darin liegt das Problem: Häufig ist es schon für uns selbst schwierig genug, in diesem Wust den Überblick zu behalten. Könnten Sie auf Anhieb jede Website nennen, bei der Sie sich mal angemeldet haben? Und hätten Sie dann auch noch die Zugangsdaten im Kopf?

Nun stellen Sie sich vor, um wie viel schwieriger das für Ihre Erben wird, wenn sie nirgends eine Übersicht über Ihre digitale Hinterlassenschaft finden. Zur Trauer kommen dann auch noch zeit- und kraftraubende Auseinandersetzungen mit unterschiedlichsten Website-Betreibern, um Ihre Profile einsehen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Erleichtern Sie Ihren Erben die Arbeit, indem Sie Ihr digitales Erbe ebenso sorgfältig ordnen wie den Rest Ihres Nachlasses.

Was passiert mit meinen Daten und Profilen, wenn ich sterbe?

Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass nicht rechtzeitig, haben Sie auch keine Kontrolle darüber, was damit nach Ihrem Tod geschieht. Der Gesetzgeber regelt den digitalen Nachlass mit dem bestehenden Erbrecht. Das stößt aber an seine Grenzen, weil es – wie im oben zitierten Facebook-Fall – oft anderen Rechten wie dem auf informationelle Selbstbestimmung, dem Datenschutz oder Telekommunikationsgesetzen entgegensteht. Ob Ihre Interessen – beziehungsweise die Ihrer Erben – am Ende höher gewichtet werden als die der Websitebetreiber, muss momentan in jedem Fall einzeln von Gerichten entschieden werden. Ihre Erben müssten sich also im Zweifel jahrelang streiten und dafür viel Geld investieren, um Ihr digitales Erbe antreten zu können.

Fakt ist jedenfalls: Egal, ob es um eine Shopping-Website, ein digitales Abo oder Ihr Profil auf einem sozialen Netzwerk geht – nichts davon wird automatisch gelöscht, wenn Sie sterben. Gerade in sozialen Netzwerken ist die Lage undurchsichtig, wenn es um die Daten verstorbener Mitglieder geht, weil jede Plattform andere Regeln aufstellt. Wenn Sie genau wissen möchten, wie Facebook und Co. nach Ihrem Tod mit Ihren Posts, Bildern und Messengernachrichten umgehen, werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort finden Sie bei Facebook zum Beispiel genaue Informationen zu den Gedenkseiten, wer sie wie einrichten kann und wie Erben Zugriff auf das Profil bekommen. Zu Gedenkseiten wandelt Facebook Profile von Nutzern um, die als verstorben gemeldet werden. Wichtig dabei: Nicht nur die direkten Erben können die Einrichtung einer Gedenkseite beantragen. Das ist schwierig, weil damit auch der Zugriff zu diesem Profil stark eingeschränkt wird – auch für legitime Erben.

Sie sind Erbe, aber Facebook oder ein anderes soziales Netzwerk verwehrt Ihnen den Zugriff auf das Profil des Verstorbenen? Das passiert leider häufig – selbst dann, wenn Sie über die korrekten Zugangsdaten verfügen. Facebook argumentiert dann damit, auch die Persönlichkeitsrechte der anderen Facebooknutzer schützen zu müssen, die mit dem Verstorbenen kommuniziert haben. Gerichte schlagen sich dabei in letzter Zeit eher auf die Seite der Erben. So urteilte der Bundesgerichtshof 2018, dass der Konzern den Eltern einer verstorbenen Jugendlichen vollen Zugang zu deren Profil und Chat-Verlauf einräumen müsse (Az. III ZR 183/17). Und auch das Landgericht Münster folgte dieser Linie 2019 in einem Prozess gegen Apple. Der Konzern verweigerte den Erben eines während einer Auslandsreise verstorbenen Familienvaters den Zugang zu dessen iCloud-Speicher, unterlag aber vor Gericht und muss die Daten herausgeben (Az. 014 O 565/18). Doch in der Vergangenheit entschieden Gerichte in solchen Fragen auch gegen die Erben und argumentierten etwa mit dem Fernmeldegeheimnis, um den Zugang zu den Kommunikationsdaten zu verweigern. Solange es dazu keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen gibt, bleibt Ihnen im konkreten Fall also nur der Gang vor Gericht. _ Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und Hinweise für eine mögliche außergerichtliche Einigung erhalten Sie auch von den selbstständigen Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline:

So sichern Sie Ihr digitales Erbe richtig

Viele Menschen scheuen sich davor, über den Tod nachzudenken. Doch wenn Sie Ihren Erben zusätzlichen Stress ersparen möchten, ist es wichtig, rechtzeitig zu klären, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. So wie Sie ein Testament aufsetzen, können Sie auch für Ihr digitales Erbe eine Verfügung schreiben, die alles Notwendige regelt und zum Beispiel bei einem Notar hinterlegt wird.

Um Ihnen den Anfang zu erleichtern, zeigt unser Leitfaden in einfachen Schritten, wie Sie dabei vorgehen können:

1. Überblick über digitalen Nachlass verschaffen

Listen Sie alle Orte auf, an denen Sie digitale Daten hinterlassen, schreiben Sie eine Liste mit den sozialen Netzwerken, auf denen Sie ein Profil haben, und legen Sie eine Übersicht der Zugangsdaten zu allen Websites und digitalen Dienstleistungen an, bei denen Sie registriert sind. Nehmen Sie sich dafür ruhig Zeit. Die wenigsten Menschen wissen auf Anhieb, wo Sie überall einen digitalen Fußabdruck hinterlassen haben. Am besten führen Sie einige Wochen lang eine Art Daten-Tagebuch. Notieren Sie jede Website, jedes Netzwerk, jeden Dienst und jeden Datenspeicherort, den Sie in dieser Zeit nutzen und bei dem persönliche Daten von Ihnen gespeichert sind. Dazu zählen Ihre Nutzerdaten, wenn Sie ein Benutzerkonto anlegen mussten, aber auch die Kommunikation mit anderen Menschen über Messenger oder E-Mail sowie Bilder oder Videos, die Sie gespeichert haben.

2. Entscheiden, was mit dem digitalen Erbe geschehen soll

Wenn Sie sich einen Überblick verschafft haben, müssen Sie entscheiden, was mit Ihrem digitalen Erbe passieren soll, wenn Sie sterben. Notieren Sie zum Beispiel, welche Profile gelöscht und welche Dienste gekündigt werden müssen und was mit Ihren Bilder und Ihrer digitalen Korrespondenz geschehen soll.

3. Planen, wer sich wie um den digitalen Nachlass kümmern soll

Benennen Sie einen Verantwortlichen, der sich darum kümmern soll, Ihr digitales Erbe nach Ihren Wünschen abzuwickeln. Das kann ein Vertrauter sein, Sie können aber auch einen professionellen Nachlassverwalter damit beauftragen. Wichtig ist nur: Sprechen Sie die Person vorher an und klären Sie, dass diese die Aufgabe übernehmen möchte – und Sie sich auch zutraut. Gehen Sie mit dem Betreffenden in Ruhe Ihre Notizen und Verfügungen durch, damit er genau weiß, was Sie sich für Ihr digitales Erbe wünschen. So hat er auch die Gelegenheit, nachzufragen, wenn Ihre Formulierungen nicht ganz eindeutig sind.

4. Wünsche zum digitalen Erbe und alle nötigen Zugänge dokumentieren

Haben Sie für sich geklärt, wie Ihr digitaler Nachlass nach Ihrem Tod verwaltet werden soll, dokumentieren Sie Ihren letzten Willen. Es gibt dafür – anders als beim klassischen Testament – keine Formen oder Vorschriften. Sie können sich aber an Vorsorgeverfügungen orientieren, um keine wichtigen Informationen zu vergessen. Legen Sie der Verfügung eine Liste mit den Zugangsdaten zu allen Websites, Onlinediensten und Netzwerken bei, bei denen Sie angemeldet sind. Sie müssen die Verfügung nicht zwingend handschriftlich unterzeichnen, es schadet aber auch nicht.

5. Dokumentation sicher hinterlegen und spätere Erben informieren

Damit Ihre Erben Ihre Verfügung auch finden, wenn sie gebraucht wird, sollten Sie sie an einem sicheren Ort hinterlegen. Das kann bei einem Notar sein, aber auch ein fester Platz in Ihrem Schreibtisch oder ein Ort bei der Person, die Sie zum Nachlassverwalter bestimmt haben, kommt in Frage. Informieren Sie Ihre Erben anschließend, wo Sie die Verfügung finden. Am besten schreiben Sie dafür allen Erben ein paar Zeilen. Wenn mehr Menschen informiert sind, können Sie sicher sein, dass die Information nicht in Vergessenheit gerät und die Schriftform sorgt dafür, dass sie auch nach Jahren noch korrekt erinnert wird.


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