Ausländische Ehe

Sand zwischen den Zehen, duftende Frangipani-Blüten im Haar, ein Tränchen im Auge: Dem Liebsten unter Palmen das Ja-Wort zu geben, ist für viele Paare ein Traum. Doch daraus wird schnell ein Albtraum, wenn die Ehe im Ausland geschlossen – und in Deutschland anerkannt – werden soll. Die Deutsche Anwaltshotline AG erklärt die komplizierten Vorschriften – und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Traum von der Strandhochzeit umsetzen können, ohne internationales Recht studieren zu müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Heiraten im Ausland: Wie kompliziert es wirklich ist – und wie es einfach geht

Viele Paare möchten Ihren Hochzeitstag zu etwas Besonderem machen. Der Ort der Trauung soll außergewöhnlich, exotisch oder luxuriös sein, eben unvergesslich. Die Hochzeit am Strand, auf einem Berggipfel oder in einer Wüstenoase ist eine schöne, romantische Vorstellung.

Theoretisch können Paare auch tatsächlich überall heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland anerkannt, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Das Land bietet zivile Trauungen für Ausländer an – also solche, die vor einem Staatsorgan und nicht ausschließlich nach religiösem Ritus geschlossen werden.
  2. Beide Partner sind nach dem Recht ihres Heimatlandes ehefähig. Für Deutsche heißt das: Sie sind volljährig, ledig (bzw. verwitwet oder rechtmäßig geschieden), geschäftsfähig und nicht miteinander verwandt.
  3. Alle Unterlagen, die das jeweilige Land für eine Eheschließung fordert, liegen vor und sind gegebenenfalls beglaubigt und ordnungsgemäß in die Landessprache übersetzt.
  4. Das Paar darf rechtmäßig in das Land einreisen, in dem die Trauung stattfinden soll. In einigen Ländern geht das nur mit einem Visum, das Sie vorher beantragen müssen.

Allerdings hält der Traum von einer exotischen Hochzeit im Ausland oft nur so lange, bis die Paare beginnen, zu recherchieren. Wer nämlich im Ausland heiraten will, aber selbst nicht Staatsbürger des entsprechenden Landes ist, muss sich auf eine Menge Bürokratie einstellen – und die kostet nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern auch jede Menge Geld.

Alle erforderlichen Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und übersetzt werden. Das kann teuer werden. Außerdem ist von Land zu Land ganz verschieden, welche Dokumente Sie vorlegen müssen, um dort überhaupt heiraten zu dürfen. In fast jedem Fall brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • eine (internationale) Geburts- beziehungsweise Abstammungsurkunde
  • ein Ehefähigkeitszeugnis / Ehefähigkeitsurkunde
  • ggf. eine Meldebescheinigung
  • ggf. einen Nachweis über Ihren erlernten oder ausgeübten Beruf
  • wenn Sie schon einmal verheiratet waren: eine Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres früheren Ehepartners

Welche Dokumente Sie genau brauchen, ob Sie diese beglaubigen und übersetzen lassen müssen und wie alt die Dokumente sein dürfen, erfahren Sie ausschließlich bei den Behörden des Landes, in dem Sie heiraten wollen. Die deutschen Konsulate oder Botschaften können erste Hinweise geben, aber eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur direkt bei der Behörde, die die Trauungen vornimmt. Je nachdem, in welchem Land Sie heiraten wollen, kann schon diese Recherche schwierig werden. Doch wenn Sie vor Ort feststellen, dass Ihnen eine wichtige Urkunde fehlt, ist die Katastrophe vorprogrammiert: Eine Trauung wird es ohne vollständige Unterlagen nicht geben, aus dem Ausland können Sie aber kaum Urkunden aus Deutschland anfordern.

Wenn Sie bei der Recherche in Ihrem Traum-Hochzeitsland nicht weiterkommen, sollten Sie sich an einen Experten wenden. Anwälte, die sich auch mit internationalem Recht auskennen, können wichtige Hinweise geben. Über die telefonische E-Mail-Beratung, wie sie auch die Deutsche Anwaltshotline anbietet, geht das auch fast rund um die Uhr bequem von zu Hause aus: 0900-1 875 000-10*.

Gut zu wissen: In manchen Ländern dürfen Sie erst heiraten, wenn Sie sich mehrere Monate dort aufgehalten haben. In anderen Ländern finden Trauungen ausschließlich nach religiösem Ritus statt (auf den Malediven zum Beispiel), die in Deutschland aber nicht anerkannt werden. Und wieder andere Länder trauen zwar auch Ausländer, die Eheurkunden aus diesen Ländern können aber nicht legalisiert, die Ehe also nicht in das deutsche Eheregister eingetragen, werden. Das alles sollten Sie vor der Eheschließung im Ausland berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsamt bietet dafür übrigens eine Reihe von Informationsschriften an – sortiert nach Ländern können Sie darin nachlesen, welche Vorschriften für Eheschließungen gelten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen lassen

Grundsätzlich gilt, wer im Ausland rechtsgültig geheiratet hat, auch in Deutschland als Ehepaar. Die Ehen werden anerkannt, wenn beide Partner ehefähig waren und die rechtlichen Vorschriften für eine Trauung im jeweiligen Land eingehalten wurden. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen „anerkannt“ und „eingetragen“. Wer zum Beispiel seine Steuerklasse ändern lassen will, wie es nur verheirateten Paaren möglich ist, muss dafür nachweisen, dass seine Ehe im deutschen Eheregister eingetragen ist. Das geht bei im Ausland geschlossenen Ehen aber nur, wenn Sie eine gültige Eheurkunde aus dem Hochzeitsland vorweisen können, deren Echtheit offiziell bestätigt wurde. Um das zu erreichen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Die Urkunde wird durch eine deutsche Vertretung (Konsulat oder Botschaft) im Hochzeitsland legalisiert.
  2. Die Echtheit der Urkunde wird durch die Haager Apostille bestätigt. Diese Apostille stellt eine Behörde im Heiratsland aus.
  3. Die Urkunde wird ohne weitere Echtheitsbestätigung in Deutschland anerkannt. Das gilt, wenn das Land dem Wiener CIEC-Übereinkommen beigetreten ist oder sonstige entsprechende Übereinkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat.

Nun können sich Brautpaare aber nicht aussuchen, welchen Weg sie gehen, um ihre Trauung im Ausland bestätigen zu lassen. Vielmehr müssen Sie herausfinden, welche Art der Echtheitsbestätigung für das Land vorgeschrieben ist, in dem Sie heiraten wollen. Hilfe bekommen Sie dabei bei den jeweiligen deutschen Konsulaten oder Botschaften.

Aber Achtung: Sie müssen darauf achten, dass Sie tatsächlich eine vollständige Heiratsurkunde beziehungsweise einen Eheregisterauszug von der Traubehörde im Ausland erhalten. In manchen Ländern wie etwa Teilen der USA müssen Sie dafür zu einer anderen Behörde gehen, weil die Traubehörde nur eine vereinfachte Bescheinigung ausstellt. Die ist nicht ausreichend, um die Ehe in Deutschland eintragen zu lassen. Rechnen Sie außerdem ausreichend Zeit nach der Trauung ein. Häufig dauert es eine ganze Weile, bis Sie die Echtheitsbestätigung Ihrer Heiratsurkunde erhalten.

Der einfache Weg zur Traumhochzeit im Ausland

Viele Paare verabschieden sich schweren Herzens von Ihrem Traum einer Strandhochzeit, wenn Sie merken, wie kompliziert, teuer und unsicher eine solche Trauung ist. Doch es gibt eine Lösung, die romantische Hochzeit unter Palmen zu realisieren, ohne Monate voller Stress und Rechtsunsicherheit zu investieren: Paare können die rechtliche und die emotionale Seite einer Hochzeit trennen. Die rechtlich bindende Eheschließung findet dann formal beim Standesamt in Deutschland statt. Die feierliche Trauzeremonie können Braut und Bräutigam als freie Trauung im Ausland ganz nach ihren Wünschen gestalten.

So können Sie auch bei Sonnenuntergang auf einem Floß oder während eines Fallschirmsprungs heiraten. Ort und Zeitpunkt der freien Trauung müssen sich nicht an den Bürozeiten der Behörden und auch nicht an den rechtlichen Vorschriften für eine Eheschließung orientieren.


Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice