Ausländerrecht

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Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Ausländerrecht - Infos und Rechtsberatung

In Deutschland gibt es wie in weiteren Ländern auch teilweise eine Unterscheidung von In- und Ausländern, weswegen es früher das Ausländergesetz gab und heute das Aufenthaltsgesetz gibt. Als Ausländer gilt, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist. Die Rechtsstellung eines Ausländers regelt das Aufenthaltsgesetz. Leben Sie in Deutschland und haben aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, so betrifft Sie dieses Gesetz - neben gegebenenfalls einigen weiteren. Im Gesamten betrachtet gibt es europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die durch Rechtsverordnungen, Richtlinien und Erlasse auf Landesebene ergänzt werden.

Wie läuft mein Asylverfahren ab und wann erhalte ich ein Aufenthaltsrecht?

Das Aufenthaltsgesetz regelt vor allem, unter welchen Voraussetzungen Ihnen der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt ist. Daneben ist aber beispielsweise auch die Beendigung bereits bestehender Aufenthaltsgenehmigungen, zum Beispiel durch Ausweisung, geregelt. Haben Sie ein Aufenthaltsrecht erlangt, leiten sich Ihre Rechtsansprüche aus dem Aufenthaltsgesetz abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Kann ich meine Staatsbürgerschaft ändern?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, seine Staatsbürgerschaft zu ändern beziehungsweise die Staatsbürgerschaft des Landes anzunehmen, in dem man sich dauerhaft aufhält. Das relativ neue Staatsangehörigkeitsgesetz regelt sämtliche Fälle bezüglich des Wunsches nach dem Wechsel der Staatsangehörigkeit. Ein Fachanwalt berät Sie ausführlich und kann Ihnen rechtssichere Auskünfte geben und anhand Ihrer Schilderung Handlungsempfehlungen aussprechen.

Gibt es noch weitere Gesetze im Ausländerrecht?

Neben dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gibt es im Ausländerrecht noch weitere relevante Gesetze:

  • Aufenthaltsgesetz / EWG (AufenthG/EWG) - Hierin sind unter anderem der Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum geregelt.
  • Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - Darin befinden sich Regelungen den Aufenthalt während des Asylverfahrens betreffend. Es bestimmt unter anderem die Zuweisung Asylsuchender in ein Bundesland, die Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden, das gerichtliche Verfahren und auch die Aufenthaltsgenehmigung nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens.
  • Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG) - Geregelt ist darin der Aufenthalt heimat- oder staatenloser Ausländer im Bundesgebiet.
  • Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge (HumHAG) - Dieses beinhaltet Regelungen über den Aufenthalt von Kontingentflüchtlingen.
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) - Hierin enthalten sind unter anderem Regelungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Diese Vielfalt ist für einen juristischen Laien nur schwer zu durchschauen. Ein im Bereich Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann Ihnen hier mit einer telefonischen Beratung bei fast allen konkreten Fragen jedoch sofort weiterhelfen.

Weitere Informationen: Ausländerrecht von A-Z


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