Änderungskündigung: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Änderungskündigung: Rechtlicher Hintergrund

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zugleich mit einem Angebot zu einer Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber unter veränderten Bedingungen verbunden ist.

Wichtig: Wenn Sie als Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung nicht reagieren oder das Änderungsangebot ablehnen, so wird die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet. Nehmen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers jedoch vorbehaltlos an, so endet der alte Arbeitsvertrag und Sie treten in das neue Arbeitsverhältnis mit den vom Arbeitgeber neu angebotenen Konditionen ein.

§ 2 KSchG eröffnet Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine Kündigung unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial ungerechtfertigt sei und damit nichtig ist. Dann müssen Sie als Arbeitnehmer allerdings auch im Anschluss Kündigungsschutzklage erheben. Dann klärt das Arbeitsgericht, ob die Kündigung tatsächlich sozial ungerechtfertigt ist. Unternehmen Sie jedoch nichts, so geht die Annahme der Kündigung unter Vorbehalt ins Leere und die Änderungskündigung wird wirksam.

Gut zu wissen: Änderungskündigung - am besten unter Vorbehalt annehmen

Tipps zur Änderungskündigung: Rechtsanwalt Joachim Kranz zu typischen Stolpersteinen

Kooperationsanwalt Joachim Kranz stand im Experteninterview Rede und Antwort zu Fragen rund um das Thema Änderungskündigung im Arbeitsrecht.

Herr Kranz, vielen Dank dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über das Thema Änderungskündigung im Arbeitsrecht zu sprechen. Wer fragt hier eher in der Hotline nach, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Fragen zum Thema Änderungskündigung kommen in der telefonischen Rechtsberatung überwiegend vonseiten der Arbeitnehmer. Doch auch Arbeitgeber stellen hier hin und wieder Fragen, meist sind dies dann Kleinunternehmer und Praxisinhaber.

Wer initiiert eine Änderungskündigung in den meisten Fällen?

Eine Änderungskündigung wird in der Regel vom Arbeitgeber initiiert. Dass diese von Arbeitnehmerseite ausgeht ist zwar möglich, jedoch in der Praxis eine eher seltene Ausnahme.

Kommt es bei Änderungskündigungen tendenziell zu einvernehmlichen Lösungen oder wird auch dazu gedrängt?

Bei Änderungskündigungen werden oft parallel zum Kündigungsschutzverfahren Vertragsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt. In vielen Fällen finden solche Verhandlungen vor Ausspruch einer Änderungskündigung statt. Ziel der Arbeitgeberseite wird es in den meisten Fällen sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Änderung des Arbeitsvertrages gedrängt, ist Vorsicht geboten. Die Überprüfung einer solchen Vertragsänderung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sollte unbedingt vor Unterzeichnung erfolgen – so viel Zeit muss sein. Gerade hierfür eignen sich sowohl die telefonische Rechtsberatung wie auch die E-Mail-Beratung.

Wer muss einer Änderungskündigung zustimmen?

Zu unterscheiden ist die Änderungskündigung vom Änderungsvertrag. Der Änderungsvertrag beruht auf der einvernehmlichen Zustimmung beider Vertragsteile, also dem alten Teil, der bestehen bleibt und den neu hinzugefügten Änderungen. Bei der Änderungskündigung bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an, jedoch zu veränderten Bedingungen. Der Arbeitnehmer kann der Änderung unter dem Vorbehalt der arbeitsgerichtlichen Überprüfung zustimmen. Hierzu muss er jedoch innerhalb von drei Wochen ab Kündigungszugang Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht erheben.

Welche Formerfordernisse gibt es?

Für den Änderungsvertrag ist keine Form vorgeschrieben. Ausnahmen sind Veränderungen, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel beim Aufhebungsvertrag. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Falle Vertragsänderungen stets schriftlich zu vereinbaren und festzuhalten.

In welchen Fällen kommt eine Änderungskündigung in Betracht?

Auf Änderungskündigungen kommen Arbeitgeber in der Regel dann zurück, wenn eine regelmäßig schlechte Wirtschaftslage vorliegt. Inhalte sind dann oft die Streichung von zuvor gewährten Zulagen, Versetzung, Lohnkürzung oder Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich.

Sind Änderungskündigungen eher Einzelfälle in Unternehmen oder geschieht dies auch oft firmenweit?

Bei schlechter Wirtschaftslage des Arbeitgebers können Änderungskündigungen die gesamte Belegschaft betreffen.

Werden Änderungskündigungen auch untergeschoben vom Arbeitgeber?

Dass Arbeitsaufhebungsvereinbarungen dem Arbeitnehmer zur Unterschrift untergeschoben wurden, ist äußerst selten. Mir selbst ist ein solcher Fall noch nicht in der telefonischen Rechtsberatung geschildert worden. Häufiger ist jedoch hier das Mittel, den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu drängen. Hier werden dem Arbeitnehmer dann beispielsweise gar nicht begangene Straftaten oder Verfehlungen vorgeworfen, die angeblich eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Gegen sofortige Unterschrift würde der Arbeitgeber dann auf weitere Maßnahmen verzichten. Wird das Angebot des Arbeitgebers angenommen, so ist nachträglich die Anfechtung der Annahmeerklärung nach geltender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 177/03).

Gibt es nach einer Änderungskündigung eine neue Probezeit oder neue Rechte und Pflichten?

Eine neue Probezeit kann zwar Gegenstand einer Vertragsänderung sein – dies muss jedoch ausdrücklich in der Änderungskündigung geregelt werden. Mit einer Änderungskündigung eine neue Probezeit zu definieren ist allerdings unüblich. Die neuen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem dann gültigen Vertrag. Dieser ersetzt insoweit die alten Bestimmungen.

Wie lange ist hinterher die Zugehörigkeitsdauer, beispielsweise hinsichtlich einer Abfindung oder bei der Kündigungsfrist?

Die Änderungsvereinbarung ändert nichts an der Zugehörigkeitsdauer, sei es hinsichtlich einer Abfindung bei Kündigung oder der Kündigungsfrist. Die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb wird gesetzlich geregelt. Arbeitet ein Arbeitnehmer bereits zehn Jahre im Unternehmen, so werden diese auch weiterhin unter anderem bei der Festlegung der Kündigungsfrist angerechnet.

Passiert es, dass auch beide Verträge (alt und neu) gleichzeitig gelten?

Oft wird bei Änderungsverträgen nicht der gesamte bisherige Vertrag ersetzt bzw. geändert, sondern nur einzelne Regelungen. Insofern gilt der alte Vertrag, soweit er nicht durch den neuen geändert wurde. Bei Zusatzvereinbarungen ist jedoch darauf zu achten, dass der Zusatzvertrag nicht das bestehende Gefüge des bisherigen Vertrages durcheinander bringt und der Vertrag nicht mit dem Zusatz insgesamt widersprüchlich und unverständlich wird.

Ist eine Änderungskündigung sofort wirksam und es gibt gleich einen neuen Vertrag, oder kann eine vertragslose Zeit dazwischen entstehen?

Der Beginn der neuen und das Ende der alten Regelung werden bei der Änderungsvereinbarung definiert. In der Regel erfolgt die Änderung des Vertragsverhältnisses zeitlich nahtlos; eine vertragslose Zeit entsteht dadurch nicht.

Welche Aufbewahrungspflichten alter Verträge gibt es für den Arbeitgeber?

Arbeitsverträge dienen der Beweisführung der vertraglichen Regelung der Vertragsparteien. Die Aufbewahrung dient daher schon dem Eigeninteresse jeder Vertragspartei. Der schriftliche Arbeitsvertrag genügt dem Arbeitgeber für dessen Nachweispflicht gemäß Nachweisgesetz.

Welche Besonderheiten gibt es bei Änderungskündigungen von befristeten Arbeitsverträgen?

Rechtlich ist auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Änderungskündigung möglich. Hier müssen Arbeitgeber allerdings wissen, dass das Arbeitsverhältnis dann jedoch automatisch als unbefristet gilt.

Wo gibt es Änderungskündigungen noch außer im Arbeitsrecht?

Die Änderungskündigung ist bei allen Dauerschuldverhältnissen möglich, also beispielsweise auch bei Mietverträgen oder einem DSL-Vertrag. Am weitesten verbreitet und bekanntesten ist sie jedoch im Bereich des Arbeitsrechts – in anderen Bereichen ist sie nicht üblich.

Herr Kranz, wir danken Ihnen für dieses informative Gespräch.

 


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