Jahresarbeitszeitkonto: Flexible Arbeitszeit erfassen

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Ein Jahresarbeitszeitkonto ist für sich genommen kein Arbeitszeitmodell, sondern verwaltet lediglich die Arbeitsstunden der Mitarbeiter.

Es wird regelmäßig durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eingeführt, aus denen sich Näheres ergibt. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Ein Jahresarbeitszeitkonto besteht in der Regel aus zwei voneinander unabhängigen Konten, dem Plus- und dem Minuskonto. Im Pluskonto kann ein Zeitguthaben aufgebaut werden, z. B. durch Überstunden oder Mehrarbeit im Rahmen flexibler Arbeitszeit, aber auch zum Beispiel durch Bereitschaftsdienst oder Zeitzuschläge. Der Abbau erfolgt stunden- oder tageweise, die aufgebauten Zeiten können aber gegebenenfalls auch auf ein Lebensarbeitszeitkonto übertragen werden. In Form von Freizeit kann ein Jahresarbeitszeitkonto dabei aber üblicherweise nur in bedarfsschwachen Zeiten oder nach den Regeln der Urlaubsgewährung in Anspruch genommen werden. Üblich sind auch Regelungen, die Höchstsummen für das Konto vorsehen. Das Minuskonto wird in Form von Sollstunden (Dispositionsstunden) belastet, die durch die Kürzung von Überlappungszeiten entstehen. Hinzu kommen Zeitschulden aus den variablen Anfangs- und Endzeiten. Die Zeitschulden werden in Form von Dispositionsschichten oder -stunden in bedarfsstarken Zeiten abgeleistet.

Weitere Details zu diesem Thema erläutern Ihnen gerne die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG, Fachbereich Arbeitsrecht.


Rechtsberatung für Arbeitsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Arbeitsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 2,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice