Urlaubsantrag: Die 11 wichtigsten Fragen zur Urlaubsplanung
Die Urlaubsplanung steht! Doch damit der lang ersehnte Urlaub auch reibungslos abläuft, muss dieser zunächst vom Chef genehmigt werden. Dabei kann es mitunter zu Streitigkeiten kommen: Darf der Chef den Urlaubsantrag ablehnen? Muss ich bei meinem Sommerurlaub zurückstecken, weil Kollegen mit schulpflichtigen Kindern ein Vorrecht haben? Kann der Chef genehmigten Urlaub wieder streichen? Muss ich im Urlaub erreichbar sein? Antworten auf all diese Fragen und viele weitere finden Sie hier.
- Muss ich den Urlaubsantrag schriftlich einreichen?
- Kann der Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen?
- Bekomme ich als kinderloser Single nie Urlaub während der Ferien?
- Wann gilt der Urlaubsantrag als genehmigt?
- Kann der Chef ursprünglich genehmigten Urlaub nachträglich wieder streichen?
- Bereitschaft im Urlaub: Kann der Chef mich spontan zurückholen?
- Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub gestückelt genommen wird?
- Kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
- Kann ich meinen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen?
- Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag abgelehnt, aber alles ist schon gebucht: Kann ich einfach so verreisen?
- Der Chef zeigt sich unnachgiebig: Kann ich meinen Urlaub gerichtlich einfordern?
Urlaubsantrag: Das Wichtigste im Überblick
- Laut Bundesurlaubsgesetz steht Beschäftigten ein Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche zu.
- Ihr Arbeitgeber muss Ihre Wünsche bei der Urlaubsplanung zwar berücksichtigen, kann den Antrag unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch ablehnen.
- Einmal genehmigter Urlaub kann nur in den seltensten Fällen nachträglich gestrichen werden.
Muss ich den Urlaubsantrag schriftlich einreichen?
Nein, nicht unbedingt. Ist es in Ihrem Betrieb gang und gäbe, mündlich um Urlaub zu bitten und wird auch die Genehmigung mündlich erteilt, reicht dies aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich den Urlaub aber dennoch schriftlich bestätigen lassen. Dabei kann es sich auch um eine kurze informelle E-Mail handeln. Der Vorteil liegt auf der Hand: Behauptet Ihr Chef, nichts von einem Urlaubsantrag zu wissen, können Sie beweisen, dass dieser schon längst genehmigt wurde.
Beachten Sie, dass es keine Urlaubsgenehmigung „unter Vorbehalt“ gibt: Erklärt Ihr Chef also lapidar, dass es „ja aktuell ganz gut aussieht“ oder „dass das schon möglich sein sollte“, sollten Sie auf eine klare Aussage bestehen.
Kann der Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen?
Ja, aber nur, wenn er triftige Gründe dafür nennen kann.
Laut § 7 Abs. 1 BUrlG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen. In zwei Fällen darf Ihr Chef Ihren Antrag allerdings ablehnen:
- Bei „dringenden betrieblichen Belangen“: Bei stark saisonabhängigen Beschäftigungen oder wichtigen Projekten, die Ihre Anwesenheit erfordern, kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch ablehnen. In einigen Fällen können sogar allgemeine Urlaubssperren verhängt werden. Auch wenn aufgrund einer Grippewelle die Hälfte der Belegschaft ausfällt und Sie um ein langes Wochenende bitten, kann der Chef nein dazu sagen. Hier gehen die Interessen des Arbeitgebers vor.
- Wenn andere Arbeitnehmer unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben: Überschneiden sich die Urlaubswünsche mehrerer Angestellter, muss Ihr Arbeitgeber diese anhand von sozialen Gesichtspunkten miteinander abwägen. Ein solches Szenario tritt häufig während der Schulferien, über die Weihnachtsfeiertage oder an Brückentagen auf, wenn sich die Urlaubsanträge häufen.
Gut zu wissen: Was versteht man unter „sozialen Gesichtspunkten“
Prinzipiell haben die Angestellten bei der Urlaubsplanung Vorrang, die einen wichtigen Grund dafür nennen können, weshalb der Urlaub nicht verschoben werden kann. Als ein solcher Grund gelten in erster Linie schulpflichtige Kinder. Auch wer keine eigenen Kinder hat, aber mit einem Lehrer zusammen ist, kann ein Vorrecht geltend machen. Dasselbe gilt bei chronischen Erkrankungen: Wer beispielsweise unter Heuschnupfen leidet, kann eben nur zu bestimmten Zeiten in die Berge fahren. Auch dies fällt unter die sozialen Gesichtspunkte. Zusätzlich werden auch das Alter der Angestellten oder die Betriebszugehörigkeit häufig beachtet: Wer beispielsweise erst seit vier Monaten im Unternehmen tätig ist, muss unter Umständen zurückstecken, wenn ein Kollege mit einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren zur selben Zeit verreisen will.
Bekomme ich als kinderloser Single nie Urlaub während der Ferien?
Doch! Bei der Urlaubsplanung hat Ihr Chef auch darauf zu achten, wie Ihr Urlaub in den Vorjahren aussah. Mussten Sie also bislang immer zurückstecken, können Sie dies beim Gespräch mit dem Chef durchaus als Argument vorbringen, weshalb Ihr Urlaub während der Ferien in diesem Jahr genehmigt werden sollte.
Wann gilt der Urlaubsantrag als genehmigt?
Stellen Sie Ihren Antrag mündlich, sollte Ihr Chef Ihnen sofort eine Zu- oder Absage erteilen. Diese Aussage kann er dann nicht mehr zurücknehmen. Aus Beweisgründen wird allerdings empfohlen, den Arbeitgeber darum zu bitten, die Zu- oder Absage kurz schriftlich zu bestätigen.
Bei schriftlichen Anfragen sollten Sie Ihrem Arbeitgeber etwa sieben bis zehn Tage als Frist einräumen. Erhalten Sie keine Antwort, gilt der Antrag in der Regel als abgelehnt. Anders verhält es sich lediglich, wenn allgemein bekannt ist, dass die ausbleibende Antwort in Ihrem Betrieb einer Genehmigung gleicht.
Frage aus unserer Online-Beratung: Urlaubsantrag ohne Rückmeldung: Genehmigt oder nicht?
Kommt von Ihrem Chef eine sehr späte Zusage für Ihren Urlaub, gilt dies als neues Angebot, dass Sie als Arbeitnehmer erst wieder annehmen müssen. Hat Ihr Chef sich beispielsweise so lange Zeit gelassen, dass die Flüge in der Zwischenzeit wesentlich teurer geworden sind, können Sie Ihren ursprünglichen Urlaubsantrag auch zurücknehmen. Bei einer fristgerechten Antwort ist Ihr Antrag auch für Sie verbindlich. Sie können Ihn also nur nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber wieder ändern.
Kann der Chef ursprünglich genehmigten Urlaub nachträglich wieder streichen?
Das geht nur in absoluten Ausnahmefällen. Hier müssten sehr gravierende Probleme im Betrieb vorliegen.
In der Praxis ist es allerdings so, dass die meisten Beschäftigten den Urlaub auf dringende Bitte Ihres Arbeitgebers dennoch verlegen. Immerhin kann es den eigenen Arbeitsplatz gefährden, wenn es dem Betrieb schlecht geht. Ist die Reise zu diesem Zeitpunkt schon gebucht, können Sie Ihren Chef dazu auffordern, im Gegenzug für den verschobenen Urlaub die Stornokosten zu übernehmen.
Bereitschaft im Urlaub: Kann der Chef mich spontan zurückholen?
Nein, Ihr Arbeitgeber darf Sie selbst in dringenden Fällen nicht auffordern, Ihre Koffer zu packen und die Arbeit früher wieder aufzunehmen. Selbst wenn vorher mit dem Chef vereinbart wurde, dass er Sie aus dem Urlaub zurückrufen darf, können Sie die Regelung ignorieren. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine derartige Vereinbarung unwirksam ist (Az. 9 AZR 405/99). Laut BAG sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber unaufgefordert Ihre Urlaubsanschrift mitzuteilen (Az. 7 AZR 1148/78).
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub gestückelt genommen wird?
Ja, aber auch hier gilt, dass er triftige Gründe dafür vorbringen muss. Dabei gibt es aber klare Grenzen: Ihr Chef kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie den gesamten Jahresurlaub stückeln. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage (inklusive Samstage) zu. Das heißt, dass Ihr Chef Ihnen mindestens zwei zusammenhängende Wochen Urlaub pro Jahr genehmigen muss.
Kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?
Ja, Betriebsferien anzuordnen ist rein rechtlich kein Problem. Wie bei der Stückelung des Urlaubsanspruchs gilt aber auch hier, dass es Grenzen gibt: So hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, über mindestens zwei Fünftel seines Jahresurlaubs selbst zu bestimmen.
Kann ich meinen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie nicht verbrauchten Urlaub mit ins neue Jahr nehmen können, solange sie diesen dann noch im ersten Quartal abfeiern. So einfach ist das aber nicht, denn ein pauschales Recht auf die Urlaubsübertragung gibt es nicht. Da der gesetzliche Erholungsurlaub – wie der Name schon sagt – der Erholung dienen soll, sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass dieser auch tatsächlich genommen wird. Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht ein rechtlicher Anspruch, den Resturlaub in das neue Jahr mitzunehmen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie ihn aufgrund einer längeren Krankheit nicht nehmen konnten oder Ihr Antrag vom Chef unter Angabe wichtiger Gründe abgelehnt wurde. Haben Sie dann keine Möglichkeit mehr, den gesamten Jahresurlaub zu verbrauchen, können Sie ihn übertragen. Dann gilt aber: Er muss bis Ende März genommen werden.
Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag abgelehnt, aber alles ist schon gebucht: Kann ich einfach so verreisen?
Nein, eine Selbstbeurlaubung ist unzulässig und kann zu einer Abmahnung und schließlich sogar zur fristlosen Kündigung führen.
Damit Sie gar nicht erst in eine solche Situation kommen, empfiehlt es sich, den Urlaubsantrag möglichst früh zu stellen, gleichzeitig aber auch auf eine zeitnahe Antwort Ihres Arbeitgebers zu bestehen. In manchen Fällen kommt es zu Unklarheiten, wenn der Urlaubsantrag schon frühzeitig eingereicht wurde, der Chef aber nicht darauf reagiert hat. Dies bedeutet nämlich in der Regel nicht, dass der Arbeitgeber dem Antrag stillschweigend zugestimmt hat. Fragen Sie also besser bei Ihrem Chef nach und lassen Sie sich die Genehmigung des Antrags schriftlich bestätigen.
Der Chef zeigt sich unnachgiebig: Kann ich meinen Urlaub gerichtlich einfordern?
Ja, sollten Sie absolut keine Möglichkeit sehen, mit Ihrem Chef auf einen Nenner zu kommen, können Sie Ihren Anspruch auf Urlaub auch gerichtlich durchsetzen. Sie sollten sich dabei allerdings sicher sein, dass Ihr Urlaubsantrag berechtigt ist, sprich dass die triftigen Gründe, die Ihr Chef für die Ablehnung genannt hat, nicht greifen.
In einem solchen Fall können Sie das zuständige Arbeitsgericht aufsuchen, das Ihren Antrag rechtlich prüfen wird. In sehr eiligen Fällen können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Erhalten Sie diese vom Arbeitsgericht, können Sie Ihren Urlaub antreten.