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Mindestlohn (2026): So viel Geld steht Ihnen zu

Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn – zum ersten Mal überhaupt. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro. Alles, was Sie zum Mindestlohn wissen müssen, finden Sie hier!

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Mindestlohn: Das Wichtigste im Überblick

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz garantiert fast jedem Arbeitnehmer im Jahr 2026 einen Mindestverdienst von 13,90 Euro pro Stunde. Es regelt die Höhe des Mindestlohns und verpflichtet Arbeitgeber, diesen auch einzuhalten. Außerdem bestimmt es, dass die Zollverwaltung für die Überprüfung zuständig ist, dass der Mindestlohn auch eingehalten wird. Stellt sie fest, dass ein Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt, drohen ihm empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, Teile des Mindestlohns in Naturalien, Gutscheinen oder ähnlichen „Vergütungen“ auszuzahlen. Auch ist es nicht erlaubt, Trinkgelder an den Mindestlohn anzurechnen.

Wie wird der Mindestlohn bestimmt?

Für die Erhöhung des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission (MLK) zuständig. Diese überprüft in Zusammenarbeit mit je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern und mit zwei Wissenschaftlern alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn angepasst werden sollte oder nicht. Diese Vorschläge reicht die Kommission dann bei der Bundesregierung ein – das Mindestlohngesetz sieht das so vor. Die Bundesregierung setzt diesen Vorschlag per Rechtsverordnung um.

 

Gut zu wissen: Mindestlohn rückwirkend geltend machen

Sie können Mindestlohnansprüche drei Jahre lang rückwirkend geltend machen. Das bedeutet, dass vereinbarte Ausschlussfristen, die den Mindestlohn zu Beginn einmal unterwandert haben, ungültig sind. Sie können sich also drei Jahre lang rückwirkend Ihre Stunden nach damaligem Mindestlohn vergüten lassen.

Wer bekommt den Mindestlohn?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bekommt in Deutschland den Mindestlohn – zumindest fast. Es gibt auch Ausnahmen, die Sie weiter unten im Text finden und für die eigene Regelungen gelten. Von diesen einmal abgesehen muss jede Arbeitsstunde, die in Deutschland 2026 verrichtet wird, mit mindestens 13,90 Euro vergütet werden. Je nach Branche, in der Sie arbeiten, kann dieser aber auch höher sein. 

Mindestlohn im Minijob: Was müssen Sie beachten?

Den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde erhalten Sie auch, wenn Sie in einen Minijob haben. Wie hoch dieser ist, kann ebenso wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis je nach Branche oder Bundesland variieren. Für Sie persönlich ist der Mindestlohn per se erst einmal positiv, da er Ihnen einen gewissen Stundenlohn garantiert.

Ihr Arbeitgeber muss laut § 17 des Mindestlohngesetzes den Beginn, die Dauer und das Ende Ihrer Arbeitszeit dokumentieren – und zwar jeden Tag. Denn so schließt der Gesetzgeber aus, dass Ihr Arbeitgeber Sie wegen des höheren Stundenverdiensts länger arbeiten lässt und die Überstunden einfach nicht vergütet. Diese Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber dann mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, dass Sie insgesamt nicht über die Obergrenze für Minijobs kommen, sonst drohen Ihnen steuerliche Abzüge. Die Minijob-Obergrenze ist an die Erhöhung des Mindestlohns gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro.

Mindestlohn Zeitarbeit (2026): Wie viel Geld bekommen Leih- und Zeitarbeiter?

Auch wenn Sie in Zeitarbeit beschäftigt sind, steht Ihnen der gesetzliche Mindestlohn zu. Allerdings gelten in vielen Betrieben gerade bei der Leih- und Zeitarbeit Tarifverträge (z. B. GVP/DGB), die den Mindestlohn anders regeln; dort liegt die unterste Entgeltgruppe (EG1) seit 1. Januar 2026 bei 14,96 Euro. 

Den gesetzlichen Mindestlohn dürfen Tarifverträge nicht unterschreiten. Es ist aber möglich, dass der Mindestlohn bzw. die Angleichung an vergleichbare Festangestellte nicht vom ersten Tag an verpflichtend ist. Hier lohnt sich ein Blick in den für Sie und Ihre Branche geltenden Tarifvertrag.

Gastronomie und Co: Ihr Mindestlohn als Aushilfe

Kurz und knapp: Auch wenn Sie als Aushilfe beschäftigt sind, erhalten Sie mindestens 13,90 Euro in der Stunde. Egal in welcher Branche Sie dabei arbeiten. Dabei müssen Sie aber aufpassen, denn häufig arbeiten Sie als Aushilfe auf 603-Euro-Basis (Stand: Januar 2026). Das bedeutet also, dass Sie Ihre Stundenanzahl im Auge behalten sollten, um nicht über diese Grenze zu kommen, da Sie sonst steuerpflichtig werden.

Gerade in der Gastronomie stellt sich häufig die Frage nach dem Mindestlohn. Diesen darf der Arbeitgeber auch nicht mit Trinkgeldern, einem Essen oder Getränken verrechnen. Er ist außerdem in der Pflicht nachzuweisen, dass er Ihnen den Mindestlohn bezahlt hat. Da es sich bei einer Aushilfstätigkeit in der Gastronomie häufig um einen Minijob handelt, gelten hier dieselben Regeln, wie für andere Branchen. Missachtet der Arbeitgeber diese, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und es drohen im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?

Allerdings ist der Mindestlohn nicht so flächendeckend, wie es den Anschein hat. Denn es gibt viele Ausnahmen und Unterschiede in der Ausgestaltung. Welcher Mindestlohn für Sie gilt, lesen Sie hier.

Kein Mindestlohn im Praktikum?

Das Praktikum ist ein Teil der Berufswelt, bei dem der flächendeckende Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Denn damit Sie auch während des Praktikums den Mindestlohn erhalten gelten bestimmte Regelungen. Dabei sind zunächst zwei Arten von Praktika zu unterscheiden: 

  • Pflichtpraktika, die im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium vorgeschrieben
  • Freiwillige Praktika

Anspruch auf den Mindestlohn haben Sie nur, wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum handelt. Während eines Praxissemesters im Rahmen des Studiums oder eines Schnupperpraktikums in der Schule erhalten Sie also keinen Mindestlohn. 

Aber auch wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, haben Sie nicht automatisch einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Praktikum muss dafür nämlich mindestens drei Monate dauern. Dabei ist die tägliche Arbeitszeit aber nicht von Belang.

Gut zu wissen: Mindestlohn und Volljährigkeit

Bei der Bedingung der Volljährigkeit gibt es eine Ausnahme. Nämlich wenn Sie noch unter 18 sind und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. In diesem Fall haben Sie 2026 für alle nachfolgenden Praktika einen Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro pro Stunde.

Bekomme ich den Mindestlohn in der Ausbildung?

Auch Auszubildende haben Anspruch auf eine gesetzliche Mindestvergütung. Wer seine Ausbildung 2026 beginnt, der darf sich über einen Mindestlohn von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr freuen. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Mindestausbildungsvergütung auf 854 Euro. Im dritten Jahr gibt es mindestens 977 Euro und im vierten Jahr eine Vergütung von mindestens 1.014 Euro. 

Gut zu wissen: Oft haben Auszubildende während ihrer Berufsausbildung noch einen Anspruch auf Kindergeld. So kommt noch etwas mehr Geld in die Kasse, als nur die Ausbildungsvergütung.

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Wer länger als ein Jahr bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war, gilt als langzeitarbeitslos. Finden Sie innerhalb dieses Jahres wieder einen Job, ist das für Ihren Anspruch auf Mindestlohn kein Problem. Denn wer innerhalb eines Jahres wieder anfängt zu arbeiten, bekommt 13,90 Euro in der Stunde.

Die Sache sieht aber anders aus, wenn Sie erst nach einem Jahr wieder in den Beruf einsteigen – somit also langzeitarbeitslos waren. Denn das bedeutet, dass sie zunächst keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Das soll Arbeitgeber motivieren auch Menschen, die länger nicht im Beruf waren, einzustellen. Arbeiten Sie allerdings länger als sechs Monate für Ihren neuen Arbeitgeber, erhalten Sie Ihren Anspruch auf Mindestlohn wieder. Das bedeutet, Ihr Gehalt wird – wenn überhaupt noch nötig – auf den Mindestlohn angehoben.

Sonderfall Saisonarbeit: Logis darf auf Mindestlohn angerechnet werden

Zwar schreibt das Mindestlohngesetz vor, dass der Mindestlohn nicht im Rahmen von Naturalien – also Essen, Getränke oder beispielsweise Gutscheine – ausbezahlt werden darf. Das trifft auf Saisonarbeiter allerdings nur bedingt zu. Denn hier existiert der einmalige Sonderfall, nach dem Arbeitgeber Kost und Logis ihrer Mitarbeiter mit dem Mindestlohn verrechnen dürfen.

Ein Beispiel:

Sie arbeiten als Erntehelfer und Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung, die ihn 10 Euro täglich kostet. Sie arbeiten den ganzen Juli acht Stunden täglich an 5 Werktagen – 2026 sind das 23 Arbeitstage. Sie erhalten also für Ihren Arbeitseinsatz bei Mindestlohn 2.557,60 Euro brutto. Da Ihr Arbeitgeber diesen Lohn aber mit den Kosten für Logis verrechnen darf, zieht er Ihnen 310 Euro vom Lohn ab. Sie erhalten also für einen Monat Saisonarbeit in diesem Fall 2.247,60 Euro brutto.


Mindestlohnrechner (2026): So berechnen Sie Ihr Gehalt

Um Ihren Mindestlohn zu berechnen, sollten Sie zuerst ein paar Informationen zusammentragen. Wichtig ist nämlich, ob es sich um ein verstetigtes Monatsgehalt handelt oder um eine tatsächliche Lohnzahlung nach Stunden.

Bei einem verstetigten Gehalt fließen Überstunden und tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nicht in die Berechnung mit ein. Das führt dazu, dass Sie in einem Monat mit weniger Arbeitstagen den Mindestlohn erhalten, bei mehr Arbeitstagen im Monat allerdings darunter fallen. Der Gesetzgeber akzeptiert allerdings als Grundlage der Berechnung ein verstetigtes Monatsgehalt. Das bedeutet, dass Sie bei einer 40-Stunden-Woche durchschnittlich 28.912,00 Euro im Jahr brutto erhalten müssen, da sonst der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde unterschritten wäre. Es ist Sache Ihres Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich erhalten.

Um Ihre monatlichen Arbeitsstunden zu berechnen, ist folgende Rechnung allgemein akzeptiert und anerkannt:

 

Monatliche Arbeitsstunden

Monatliche Arbeitsstunden = Wöchentliche Stunden x Wochenfaktor

Für den Wochenfaktor werden einfach die 52 Wochen eines Jahres durch die zwölf Monate eines Jahres geteilt. Durch die Berücksichtigung der Schaltjahre beträgt diese Zahl offiziell 4,35.

Bei einer 38,5-Stunden-Woche ergibt sich hier beispielweise eine monatliche Stundenzahl von 167,48 Stunden. Das bedeutet Sie müssen monatlich mindestens

13,90 Euro pro Stunde x 167,48 Stunden

verdienen, um auf den Mindestlohn zu kommen, also 2.327,97 Euro.

Zuschläge sind grundsätzlich als Bestandteile des Mindestlohns anzuerkennen. Das bedeutet, Sie erhalten beispielsweise bei Nachtarbeit auch inklusive Zuschläge nur 13,90 Euro pro Stunde.

Natürlich können Sie diese Berechnung auch andersherum anstellen. Angenommen Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche und erhalten dafür 2.500 Euro brutto monatlich: Was denken Sie? Fallen Sie unter den gesetzlichen Mindestlohn oder nicht?

Mithilfe der oben genannten Rechnung lässt sich erkennen, dass Sie 174 Stunden pro Monat arbeiten. Nun müssen Sie nur noch Ihr Bruttoeinkommen durch die geleisteten Stunden teilen.

2.500 Euro pro Monat / 174 Stunden

Sie erhalten also 14,37 Euro in der Stunde und somit mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.