Teilzeit beantragen in 4 Schritten: Kostenloses Muster und wichtige Tipps

Sie spielen mit dem Gedanken, künftig nur noch in Teilzeit zu arbeiten? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Teilzeitantrag beim Arbeitgeber richtig stellen, ohne dass Sie von negativen Konsequenzen überrascht werden. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, können Sie für Ihren eigenen Antrag gern den Muster-Antrag verwenden, den wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

1. Voraussichtliches Gehalt berechnen

Bevor Sie einen Antrag auf Verkürzung Ihrer Arbeitszeit stellen, sollten Sie sich überlegen, in welchem Umfang Sie Ihre Stunden reduzieren möchten. Sie können zum Beispiel nur einige Stunden weniger arbeiten – oder aber auch nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Ein wichtiger Entscheidungsfaktor kann hierbei natürlich der finanzielle Aspekt sein – denn weniger Arbeitsstunden bedeuten auch weniger Geld.

Die Berechnung Ihres ungefähren Teilzeit-Gehalts sollte aus diesem Grund immer der erste Schritt sein, wenn Sie darüber nachdenken, Teilzeit zu beantragen. Dabei kommt es darauf an, ob Sie stundenweise bezahlt werden oder ein festes monatliches Gehalt beziehen. Was Sie auch bedenken müssen, ist die Entwicklung der Lohnsteuer – denn weniger Jahresgehalt bedeutet unter Umständen auch weniger Abzüge. Auf diese Weise ist es möglich, dass Sie gar nicht so viel weniger ausbezahlt bekommen, obwohl Sie deutlich weniger arbeiten.

Beispiel:Wenn Sie bisher mit 40 Wochenstunden 3.000 Euro brutto verdienen, bekämen Sie mit 30 Wochenstunden genau 750 Euro weniger. Das Nettoeinkommen sinkt allerdings weniger stark, da auch der Steuersatz für ein geringeres Bruttoeinkommen niedriger ist. Ein kinderloser Arbeitnehmer mit der Steuerklasse IV bekäme nur ungefähr 380 Euro weniger ausgezahlt.

Ihr persönliches Nettoeinkommen können Sie einfach online mit dem Teilzeitrechner berechnen, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung stellt: Teilzeitrechner 2021

Gut zu wissen: Gleicher Stundenlohn - ob Teilzeit oder Vollzeit

Bei identischer Tätigkeit und gleicher Qualifikation haben Teilzeitbeschäftigte und Minijobber Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte. Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil (Az. 5 AZR 108/22) vom 18.01.2023. Ein Rettungsassistent hatte geklagt, weil er pro Stunde 12 statt 17 Euro verdiente.

2. Wie wirkt sich die Teilzeit auf meine Rente aus?

Ein wirklich wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist Ihre Rentenversicherung. Ein geringerer Verdienst macht sich nicht nur auf Ihrem monatlichen Gehaltszettel bemerkbar, sondern wirkt sich auch langfristig auf Ihre Altersvorsorge aus. Geringe Renten sind nicht selten Folge von Teilzeitarbeit.

Das liegt an dem Berechnungssystem für die Rente. Für jedes gearbeitete Jahr bekommt man bei der deutschen Rentenversicherung sogenannte Entgeltpunkte. Ausschlaggebend ist hierbei der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Ihr Verdienst wird mit diesem Durchschnittsverdienst verglichen, und wenn Sie genauso viel oder mehr verdient haben, bekommen Sie einen vollen Rentenpunkt - bei einem geringeren Verdienst bekommen Sie die Punkte nur anteilig. Die Rente berechnet sich bei Renteneintritt schließlich aus den angesammelten Entgeltpunkten. Aus diesem Grund fällt Ihre Rente deutlich geringer aus, wenn Sie Teilzeit arbeiten.

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie ganz einfach die Höhe Ihrer Rente berechnen.

Tipp: Vom Rentenversicherer beraten lassen

Sie sollten Sich daher unbedingt von Ihrem Rentenversicherer beraten lassen, inwiefern sich Teilzeit auf Ihre Renten auswirken würde. Es ist zum Beispiel auch möglich die Rente durch freiwillige Einzahlungen zu steigern.

3. Antrag auf Teilzeit stellen und Fristen beachten

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, künftig Teilzeit arbeiten zu wollen und auch wissen, um wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, müssen Sie nun den Antrag auf Teilzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Seit 2001 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn:

  • sie mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeiten.
  • das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt (Auszubildende nicht mit eingerechnet).

Den Antrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Arbeitszeitreduzierung stellen. Wie dieser Antrag aussehen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie können ihn in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Chef mündlich stellen – oder auch mittels eines formlosen Schreibens. Mündliche Absprachen sind im Nachhinein fast unmöglich zu beweisen, ebenso wenig die Einhaltung etwaiger Fristen. Daher ist es empfehlenswert einen schriftlichen Antrag abzugeben.

Der Antrag kann formlos sein, sollte aber folgende Aspekte enthalten:

  • den Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • den gewünschten Umfang der Verringerung
  • den gewünschten Starttermin
  • gegebenenfalls die Aufteilung Ihrer Arbeitszeit – also an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie diese Ableisten möchten

Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag erhalten hat, muss er mit Ihnen darüber verhandeln (§ 8 Abs. 3 TzBfG). Eine Ablehnung ist nur aus betrieblichen Gründen möglich. Solche Gründe wären zum Beispiel ein enormer organisatorischer Aufwand für das Unternehmen oder unverhältnismäßig hohe Kosten, die für das Unternehmen entstehen würden.

Gut zu wissen: Arbeitgeber muss Antrag schriftlich ablehnen

Ihr Arbeitgeber muss den Antrag spätestens einen Monat vor geplantem Beginn der Teilzeit schriftlich ablehnen – eine E-Mail ist nicht ausreichend. Versäumt er diese Frist, reduziert sich Ihre Arbeitszeit automatisch in dem von Ihnen im Antrag geforderten Umfang (§ 8 Abs 5 Satz 2 TzBfG). Auch aus diesem Grund ist ein schriftlicher Antrag empfehlenswert, da so der Eingang des Antrags dokumentiert werden kann.

4. Der Antrag wurde abgelehnt - was nun?

Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Nennt er bei Ablehnung des Teilzeitantrags keine solchen Gründe oder können Sie diese nicht nachvollziehen, haben Sie grundsätzlich das Recht, gerichtlich gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers vorzugehen.


Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Muss ich eine begründete Ablehnung meines Teilzeitantrags akzeptieren? 


Bevor Sie aber vor das Arbeitsgericht ziehen, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen. Dieser kann Ihren Antrag und die Gründe der Ablehnung prüfen und eine Einschätzung dazu geben, ob eine Klage sich für Sie lohnt. Im schlimmsten Fall könnten Sie bei Misserfolg der Klage nämlich auf den Gerichtsgebühren sitzen bleiben. Im besten Fall aber bekommen Sie vor Gericht Recht, und Ihr Antrag auf Teilzeit muss von Ihrem Arbeitgeber angenommen werden. In diesem Fall zahlen Sie auch keine Gerichtskosten.

Kostenloses Muster: Antrag auf Teilzeitbeschäftigung

Vor- und Nachnahme des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Nachname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name des Ansprechpartners),

hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG.
Unter Berücksichtigung der 3-Monats-Frist möchte ich ab dem [Datum einfügen] statt bisher __ Stunden nur noch __ Stunden in der Woche/ im Monat arbeiten.
Ich präferiere dabei folgende Arbeitszeitverteilung:

Montags von: __ bis: __
Dienstags von: __ bis: __
Mittwochs von:__ bis:__
Donnerstags von:__ bis:__
Freitags von:__ bis__

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens schriftlich.
Gerne stehe ich Ihnen bei Klärungsbedarf für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers
Antrag erhalten am: _______________________


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