Inkassobüro versucht acht Jahre alte Forderung einzutreiben

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bekam am 11.12.2009 ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Forderung 187,64 Euro der noch offenen Rechnung einer Firma an Sie zu zahlen. Die Forderung seitens der Firma stammt aus dem Jahre 2001.

Kurze Vorgeschichte: Ich hatte im Jahre 1999 eine Rechtschutzversicherung bei der Firma abgeschlossen. Am 21.05.2001 wurde ich angemahnt weil ich meinen Beitrag nicht von meinem Konto abgebucht werden konnte. Es handelte sich um 77,30 DM. In diesem Schreiben wurde mir auch mitgeteilt, dass bei Nichtzahlung der Versicherungsschutz erlischt und die Versicherung eine fristlose Kündigung ausspricht. Ab diesem Tag habe ich nie mehr etwas von der Firma gehört. Ich gehe davon aus, dass ich die Rechnung damals beglichen habe. Ich kann es allerdings nicht mehr nachweisen! Und ehrlich gesagt weiß ich es auch nicht mehr. Es liegt ja auch schon 8,5 Jahre zurück. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass mir die Firma den Rechtsschutz damals gekündigt hat. Auch dies kann ich nicht schriftlich nachweisen. Aber wie schon erwähnt, habe ich bis zum heutigen Tag nie mehr etwas von der Firma gehört.

So, und nun habe ich gestern dieses Schreiben des Inkassobüros bekommen, dass ich 187,64 Euro an Sie überweisen soll.

Das ist doch sehr merkwürdig nach so langer Zeit oder?
Ist die Forderung nicht schon verjährt?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

in Ihrem Fall kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Zum einen könnte die Forderung bereits tituliert sein, d.h. es liegt aus damaliger Zeit ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid eines Amtsgerichts vor. Dann käme § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB zur Anwendung mit der Folge einer dreißigjährigen Verjährungsfrist. Zum anderen, also falls der Anspruch der Firma nicht tituliert ist, käme § 195 BGB zur Anwendung mit der Folge, dass der Anspruch nach drei Jahren verjährt. Da die Ansprüche der Firma aus dem Jahr 2001 stammen, wären sie seit 01.01.2005 verjährt. Letzteres erscheint nach dem Schreiben das Inkassobüro am Wahrscheinlichsten. Denn das Inkassobüro droht Ihnen mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein solches ist aber nur dann erforderlich, wenn noch kein Titel vorliegt. Liegt kein Titel vor, sind die Ansprüche verjährt. Ferner würden bei Vorliegen eines Titels auch Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten in der Aufstellung auftauchen.

Im Ergebnis sollten Sie das Schreiben das Inkassobüro entweder ignorieren oder aber mitteilen, dass Sie die Einrede der Verjährung erheben und bei Veranlassung eines negativen Schufa-Eintrags Klage dagegen erheben werden. Die Eintragung einer verjährten Forderung in der Schufa wäre nämlich unzulässig und wurde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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