Ex fordert geschenkten Kühlschrank zurück: Was tun?
Mein Lebensgefährte schenkte mir zu meinem Einzug im Juli (wir haben zwei getrennte Haushalte) einen Kühlschrank für 700 Euro. Seine Worte waren: " Den Kühlschrank bekommst du von mir zum Einzug". Auf meine Frage, ob er denn den Kühlschrank zurück wolle, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniere, entgegnete er: „Nein, den hast du zum Einzug bekommen, dann ist es Pech für mich.“
Er hat den Kühlschrank bezahlt und an meine Adresse liefern lassen. Vor zwei Tagen haben wir uns dann leider doch getrennt. Nun fordert er den Kühlschrank zurück.
Er selbst ist Anwalt, inzwischen sagt er, er hätte mir den Kühlschrank nicht förmlich geschenkt. Sondern unter der Bedingung, dass er irgendwann mal bei mir einzieht.
Muss ich ihm diesen Kühlschrank tatsächlich zurückgeben?
Durch die Übergabe des Kühlschranks an Sie als Gabe zum Einzug ist ein Schenkungsversprechen vollzogen worden und damit eine wirksame Schenkung erfolgt, § 518 II BGB.
Der Schenker kann eine Schenkung zurückfordern, wenn er unverschuldet veramt ist und ohne die Schenkung, also in Ihrem Fall ohne den Kühlschrank, seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, § 528 BGB. Das darf ausgeschlossen werden.
Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks oder eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers schuldig gemacht hat. Wie der Wortlaut bereits sagt, muss es sich um eine erhebliche Handlung handeln, wie z.B. die Begehung einer Straftat,körperliche Tätlichkeit o.ä. Allein die Beendigung einer Beziehung ist noch kein grober Undank i.S. des Gesetzes.
Insofern sehe ich hier keinen Herausgabeanspruch.