Ebay-Verkäufer hält sich nicht an Kaufvertrag: Wie ist die Rechtslage?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe bei Ebay eine Couch für 157,98 ersteigert und meine eigene gleich entsorgt. Als es darum ging die Couch abzuholen beim Verkäufer, hat er versucht sie nochmal zu verkaufen. Nachdem ich ihn gedroht habe hat er die Couch aus der Aktion raus genommen. Wieder Funkstille obwohl ich gewillt bin die Couch abzuholen. Nach mehreren E-Mails versucht der Verkäufer die Transaktion abzubrechen mit der Bemerkung ich habe mich 4 Wochen nicht gemeldet deshalb hat er sie weiterverkauft. Jetzt habe ich meine Couch entsorgt und bekomme die nicht. Darf er das einfach so? Bin ich nicht die Besitzerin der Couch?

Antwort des Anwalts

Rein juristisch sind sie mit dem Zuschlag für die Couch nicht Eigentümer oder Besitzer derselben geworden. Nach § 433 BGB Abs: 1 haben sie nur einen sogenannten obligatorischen Anspruch darauf, dass Ihnen der Verkäufer die Couch übereignet. Diese Vorschrift lautet:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Da Ihnen die Couch nie übergeben wurde, haben Sie deshalb auch daran kein Eigentum erlangt und können Sie von einem Dritten auch nicht herausverlangen.

Sollte der Verkäufer die Couch nochmals weiterverkauft haben sollten Sie daher wie folgt vorgehen: Zunächst erstatten Sie bitte Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei. Er durfte die Couch nicht ein zweites Mal verkaufen.

Weiterhin stehen Ihnen zivilrechtlich Schadensersatzansprüche zu. Sollte der Verkäufer nicht liefern wollen und Sie deshalb eine gleichwertige Couch woanders für mehr Geld kaufen müssen, muss Ihnen der Verkäufer den Mehrpreis, das ist die Differenz zwischen den 157,98 € und dem Preis den Sie dann zahlen müssen ersetzen. Weiterhin haben Sie einen Anspruch auf Ersatz von E.Bay Gebühren und den Anwaltskosten.

Damit Sie den Schadensersatz geltend machen können, müssen Sie zuvor den Verkäufer anschreiben. In diesem Schreiben setzen sie bitte eine Frist bis wann geliefert werden sollte, bzw. Sie die Mitteilung erwarten, dass Sie die Couch abholen können. Gleichzeitig erklären Sie, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz begehren, wenn bis zu diesem Zeitpunkt Sie die Couch nicht haben. Bekommen Sie die Couch dann nicht, schreiben Sie bitte ein zweites Mal und erklären „ich trete vom Kaufvertrag zurück“ und verlangen Ihren Schadensersatz. Wenn der Verkäufer dann nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt an Ihrem Wohnort mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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