Zeitliche Einschränkungen von Verkehrsschildern

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ist die Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit einem Zusatzschild "Schulweg" zeitlich eingeschränkt? Wenn ja - zu welchen Zeiten gilt es oder gilt es rund um die Uhr 24 Stunden?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h handelt es sich um das Zeichen 274 des § 41 Abs. 2 StVO, welches dauerhaft gilt, sofern es nicht durch Zusatzschilder i.S.v. des § 39 Abs. 2 StVO eingeschränkt wird. Dies geschieht z.B. häufig auf Autobahnen die durch ein Wohngebiet führen. Hier sind ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen anzutreffen, die mit dem Zusatzschild 22.00-6.00 h das Zeitfenster der Geltung anordnen.

Das Zusatzschild mit der Aufschrift Schulweg (ebenfalls Verkehrszeichen gem. § 39 Abs. 2 StVO) weist nicht direkt auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hin (darauf bezieht sich ja Zeichen 274), sondern darauf, dass auch mit Kindern gerechnet werden muss, die auf Grund ihrer im Verkehr zu unterstellenden geringen Erfahrung eine besondere Rücksichtnahme der Kraftfahrer erfordern. Letzteres mag außerhalb der üblichen Schulzeiten an Bedeutung verlieren; dies gilt jedoch nicht für das Zeichen 274 des § 41 Abs. 2 StVO.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice