Falschparker gestreift - Teilschuld?

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe mit meinem Pkw einen anderen Pkw gestreift, der entgegen der Fahrtrichtung abgestellt war. Ich bin der Meinung, dass dies nicht passiert wäre, wenn der Pkw korrekt geparkt gewesen wäre.

Ich möchte gerne wissen, ob den Falschparker eine Teilschuld trifft.

Antwort des Anwalts

Das Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist mit wenigen Ausnahmen gem. § 12 Abs. 4 StVO unzulässig und wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Erhöhung der allg. Verkehrssicherheit, da der auf dem linken Fahrstreifen haltende oder parkende Fahrzeugführer beim Ausparken stets einen Fahrstreifen überqueren muss, um in seiner Fahrtrichtung weiter fahren zu können. Er muss zudem den Fahrzeugverkehr in beiden Fahrtrichtungen beachten. Eine Ausnahme hiervon gilt dementsprechend bei Einbahnstraßen. Die dadurch entstehende erhöhte Unfallgefahr soll durch das Verbot vermieden werden. Das Verbot bezweckt jedoch nicht ein generelles Halte- oder Parkverbot. Es soll demnach ein Halten und Parken in keinster Weise verhindern. Da dies eine generelle Pflicht ist, bedarf es auch keiner besonderen Hinweisschilder. War an der Stelle Ihres Unfalls das Halten oder Parken erlaubt, kann es im ruhenden Verkehr nicht darauf ankommen, in welcher Richtung das Fahrzeug parkt. Denn hätte das Fahrzeug an selber Stelle in umgekehrter Weise geparkt, so hätten Sie den PKW gleichermaßen gestreift, lediglich auf der anderen Fahrzeugseite. Die Berührung der Fahrzeuge als solches wäre jedoch ebenso erfolgt. Eine Mitschuld am Zustandekommen des Unfalls und somit eine Mithaft scheidet demnach unter jeglichem Gesichtspunkt aus.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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