Sollte man eine falsche eidesstattliche Versicherung anzeigen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Was kann ich tun, wenn ich definitiv im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung konfrontiert werde? Muss ich Anzeige erstatten?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine sehr schwere Straftat und sollte daher in jedem Fall zur Anzeige gebracht werden, zumal, wenn davon das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens abhängt. Bitte achten Sie aber bei der Anzeige darauf, dass Sie ausreichende Nachweise für die Falschheit der eidesstattlichen Versicherung liefern können, da sonst der Anzeigegegner Sie seinerseits wegen Falschverdächtigung belangen kann.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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