Falsche Rechnungen erhalten - Schadensersatz ?
Durch Namensgleichheit hat das Haus X Rechnungen falsch zugeordnet.
Dies führte zu schwerwiegenden Anschuldigungen: Inkassofirma, Rechtsanwaltbüro mit Schufaeintrag (Forderungen: 1.500,- Euro )
Telefonate, E-mails und Briefe an X gingen ins Leere.
Das Anwaltsbüro stellte jetzt den Fehler fest.
Frage: Welche Wiedergutmachung kann man für Ärger und Kosten
von X fordern und welcher Weg ist sinnvoll?
Sehr geehrter Mandant,
im Rahmen der nebenvertraglichen Pflichten aus Ihrer Rechtsbeziehung zum Hause X steht Ihnen grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen zu.
Ersetzt wird der materielle Schaden, der Ihnen durch X zugefügt worden ist. Dabei wird allerdings der Ausgleich privater Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen nicht ersetzt. Schadensersatz können Sie also nur insoweit geltend machen als Sie z.B. einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragt haben. Der günstigste Weg zur Realisierung dieser Forderung ist, dass Sie diesen Anwalt auch insoweit mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Sollten Sie keinen Anwalt eingeschaltet haben, sehe ich eine Anspruchsgrundlage allenfalls für nachgewiesenes Briefporto. Die investierte Arbeitszeit und der persönliche Ärger werden nicht ersetzt.
Selbstverständlich haben Sie auch einen Anspruch darauf, dass die Fa. X die Löschung Ihres Eintrages bei der Schufa veranlasst. Sollten Sie die Forderung von Anfang an bestritten haben und die Fa. X gleichwohl einen Eintrag bei der Schufa veranlasst haben, lege ich Ihnen nahe, Strafantrag nach § 187 StGB (Kreditgefährdung) zu stellen.
Im übrigen können Sie natürlich einen Schadensersatzanspruch bei der Fa. X auch ohne rechtliche Grundlage stellen und darauf hoffen, dass die Fa. X sich im Kulanzwege erkenntlich zeigt.