Abzocke im Internet und zahlreiche Mahnungen - Wie ist zu verfahren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin, wie viele andere auch, auf die Abzocke der Fa. Premium Content GmbH hereingefallen. Auf Mahnungen habe ich bisher nicht reagiert und eine Zahlung ebenfalls nicht geleistet. Nun kommt eine letzte Mahnung mit der Androhung, die Forderung durch ein Inkassobüro einziehen zu lassen mit der Folge, dass es zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Was raten Sie mir?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandant,

Die Fa Premium Content GmbH ist Betreiber bekannter Internetabzockseiten. Der primäre Rat hierbei ist, unter keinen Umständen den geforderten Betrag oder überhaupt irgendeinen Betrag zu bezahlen und sich auf keinen Fall durch Mahnungen beeindrucken zu lassen. Ohnehin müssen Sie damit rechnen, dass diese Internetabzockseite Ihnen weitere Mahnungen zukommen lassen wird, auch über Inkassobüros und/oder Rechtsanwälten. Auch hier gilt, sich nicht einschüchtern zu lassen. Häufig wird in derartigen Mahnungen, damit gedroht, die vermeintlichen Kunden bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteilen eintragen zu lassen. Es ist mir ein Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 09.12.2009, AZ: 105 C 4636/09 bekannt, in welchem einem solchen Seitenbetreiber unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000.- EURO für den Wiederholungsfall untersagt worden ist, den Kunden damit zu drohen, Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunftsteien vornehmen zu lassen.

Auf meiner Homepage www.philipp-a.com finden Sie sämtliche rechtlichen Grundlagen und einige der wenige Urteile, die zu der Problematik von Amtsgerichten bislang erlassen wurden. Grundsätzlich gilt, dass diese Internetabzockseiten im Ergebnis eine Nichtleistung zur Verfügung stellen, da die dort angebotene Leistung andernorts kostenlos zu Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hinreichend transparent, insbesondere bezüglich der Zahlungspflicht. Grundsätzlich schadet es auch nicht, unter Zuhilfenahme des auf meiner Homepage hinterlegten Musterschreibens gegenüber dem Betreiber der Seite zu widersprechen.

Die dringende Empfehlung ist daher, die Mahnungen der Inkassofirmen und/oder Rechtsanwälte schlicht und einfach auszusitzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Seitenbetreiber ein gerichtliches Verfahren gegen Sie anstrengen ist außerordentlich gering, da die gerichtliche Verfolgung der vermeintlichen Forderungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Kosten stünde. Es ist mir auch kein gerichtliches Verfahren bekannt, in welchem der Seitenbetreiber versucht hätte, seine Forderungen erfolgreich gerichtlich beizutreiben. Rein vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass es im Falle eines gerichtlichen Beitreibungsversuches in jedem Fall erforderlich ist, einen Rechtsanwalt mit einer sachgerechten Verteidigung zu beauftragen. Wenn Sie gerichtliche Post hierzu erhalten, erkennen Sie dies insbesondere daran, dass Ihnen ein gerichtliches Schreiben in einem gelben Briefumschlag zugestellt wird. Da mit einer solchen Zustellung Fristen laufen, empfiehlt es sich, dann gegebenenfalls sofort anwaltlichen Rat zu suchen.

Entscheidend ist: auf gar keinen Fall bezahlen und sich von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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